29.10.2022
Wohnen am ehemaligen Sportplatz II

Bebauungsplan 111 - Wohnen am ehemaligen Sportplatz II

Eigentlich ein alter Hut, der lange Zeit nicht angefasst wurde. Der Bebauungsplan stammt noch aus den Jahren 2009 bzw. 2015, als der Gemeinderat damals beschloss, den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 111 „Wohnen am ehemaligen Sportplatz II“ für den Neufahrner Südostrand aufzustellen.

Ausplanung der Bebauung über die Jahre verändert

Der derzeitige Entwurf des Bebauungsplanes stammt dann aus dem Jahr 2017. Ein in sich geschlossenes Baugebiet das sich im Norden der Kinderkrippe und dem neuen Kindergarten anfügt. Über die Jahre hatte sich die Ausplanung der Bebauung geändert. Angedacht waren Einfamilienhäuser als Reihen- und Gartenhofhäuser. Aber aufgrund der extrem steigenden Grundstückspreise und dem angestrebten Ziel „bezahlbaren“ Wohnraum zu erhalten, wurde von diesem Vorhaben Abstand genommen und stattdessen eine deutlich dichtere Form des Einfamilienhausbaus gewählt. Die vorliegende
Planung sieht nun 4- bzw. 5-Spänner und Geschosswohnbauten vor.

Städtebaulicher Vertrag brauchte seine Zeit

Die öffentliche Auslage erfolgte gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs.2 BauGB noch Mitte 2017. Der dann folgende zeitliche Verzug war den Verhandlungen geschuldet, die erst jetzt abgeschlossen werden konnten und in einem notwendigen städtebaulichen Vertrag endeten. In der aktuellen Sitzung konnten nun die damals eingereichten Stellungnahmen entsprechend dem Sachverhalt durch den Gemeinderat gewürdigt werden. Die erfolgten Würdigungsbeschlüsse des Gemeinderates führten zu Beschluss den Bebauungsplan 111 wieder gem. §3 Abs 2 und §4 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.