27.10.2022
Bebauungsplan 133 – Nord/West II

Neues Baugebiet im Nord-Westen Neufahrns

Im März dieses Jahres wurde durch den Gemeinderat die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 133 beschlossen. Das erklärte Ziel mit dieser Planung ist die Bereitstellung einer Fläche zum Bau eines integrativen Kindergartens mit heilpädagogischer Kindergartengruppe und einer Frühförderstelle.

Was ist geplant?

Der Entwurf sieht Baukörper zwischen zwei und vier Geschossen vor. Dabei wird eine gesunde Mischung der Wohnformen (Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Geschosswohnbau). Die Erschließungsstraße wird im Westen des Baugebietes vorgesehen.

Erste öffentliche Beteiligung erfolgte

Die Bürger- und Behördenbeteiligung nach §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Auslegung im Zeitraum 06.05. bis 07.06.22. Eingereichte Stellungnahmen wurden in dieser Gemeinderatssitzung entsprechend gewürdigt, wobei hier im Vorfeld die Stellungnahme der Agenda 21 vorgezogen wurde, weil diese speziell einige Punkte deutlich darstellte, die auch in anderen Stellungnahmen sich widerspiegelten. Hier ging es auf jeden Fall um sinnvolle Gestaltung des Straßenraumes gerade in Bezug auf eine mögliche westliche Erweiterung des Baugebietes im Rahmen von Folgeplanungen. Ebenfalls sollen im Bebauungsplan Rigolen und Zysternen geprüft und umgesetzt werden.

Mit Anpassungen in die 2. Auslegung

Diese beiden Punkte wurden vom Gemeinderat so auch beschlossen. An der in der Änderung der Gebäudehöhen – also im Osten hin ein Geschoss weniger und im Westen dafür ein Geschoss mehr, wird sich hingegen nichts ändern. Dieser Punkt wurde durch den Gemeinderat abgelehnt. Andere empfohlene Anpassungen des Bebauungsplans erfolgten entsprechend der betreffenden Stellungnahmen. Eine Auslegung nach §3 Abs 2 und § 4 Abs 2 BauGB wurde beschlossen.