31.01.2023
Zeit das sich was dreht

Grundlagen sind geschaffen

Die Bundesregierung hatte im Juli das „Wind-an-Land-Gesetz“ verabschiedet, welches am 1. Februar 2023 nun in Kraft tritt. Es soll die Hemmnisse beseitigen, die es auf Landesebene bisweilen noch gibt. Derzeit zählt in Bayern immer noch die sogenannte 10-H Regel, also darf ein Windrad erst aufgestellt werden, wenn es das 10-fache der Narbenhöhe dieser Anlage von der Wohnbebauung entfernt ist. Bei heutigen Anlagen wären das 2km und somit wären in Bayern nur rund 0,05% der Flächen für Windanlagen nutzbar.

Flächenziele definiert

Das nun in Kraft tretende Gesetz sieht Flächenziele vor. Somit ist es den Ländern weiterhin möglich sich auf die Landesbauordnung zurückzuziehen, aber sie müssen die Flächenziele erreichen und somit wird es zum Kippen der Mindestabstände kommen. Bayern muss bis 31.12.2027 1,1% der Landesfläche und bis 31.12.2032 sogar 1,8% der Landesfläche als sogenannte Vorrangsfläche für die Windenergienutzung ausweisen

Landrat Petz traf im Dezember schon den Nagel auf den Kopf

Ein sportliches Ziel, wenn man bedenkt, dass zur Gesamtfläche Bayerns viele Gewässer und Gebirge zählt. Der ländliche Bereich wird mehr gefordert werden als die Großstädte. Landrat Petz (FREIE WÄHLER) hatte bei der im Dezember stattgefundenen Informationsveranstaltung deutliche Zahlen genannt. Aufgrund der jahrelangen Beschränkung durch die 10-H-Regelung haben wir derzeit nur zwei Anlagen im Landkreis Freising. Notwendig sind aber 30 Windkraftanlagen, so der Landrat – der natürlich den gesamten Landkreis Freising im Blick hat. Zum Vergleich: Der Landkreis Hof hat um die 140 Windkraftanlagen. Entscheidend bei der Planung der Windräder ist das „Wo“. So sind aus Sicht des Landrats Petz z.B. Anlagen nahe Autobahnen oft sehr verträglich und wenig belastend für Mensch und Natur.
Landrat Petz ist fest der Meinung, dass wir diese Ziele erreichen können und auch schaffen müssen. Ansonsten vergeben wir im Landkreis die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welche Anlagen wo entstehen werden. Höhere Instanzen würden dann für uns entscheiden.

Termine über Termine

Das nahm auch der bei der angesprochenen Informationsveranstaltung der FREIEN WÄHLER anwesende Bauamtsleiter Herr Schöfer zur Kenntnis. Er war etwas erschrocken über den schon im Sommer festgesetzten Termin 01.02.2023, den man wohl in der Verwaltung etwas aus dem Blickwinkel verloren hatte. Denn bis zu diesem Termin müssen die Gemeinden einen Beschluss über die Erstellung von Planungen gefasst haben. Also genau in 2 Tagen.

Mehr oder weniger eine Punktlandung der Verwaltung

In der aktuellen Gemeinderatsitzung ging es somit erstmal nur um den Aufstellungsbeschluss und mehr erstmal nicht. Ok, interessant sind natürlich noch die sogenannten Folgetermine, die schon heute feststehen. Und zwar bis zum 01.02.2024 müssen die Pläne fertig gestellt und bis zum 01.02.2027 müssen die Vorhaben umgesetzt sein. Die Gemeinde Neufahrn muss diese Chance nutzen und darf die ihr zur Verfügung gestellte Lenkungsmöglichkeit nicht aus der Hand geben.

Ein eindeutiges "Ja" von den FREIEN WÄHLERN.

Wir wollen uns das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen lassen!

Deutliche Worte vom Fraktionssprecher Dr. Christopher Aichinger

Die Termine sind eng getaktet, aber sie sind wie gesagt schon heute bekannt. Und man kann weit- und umsichtig die in Betracht kommenden Flächen gut bewerten und alle notwendigen Player an einen runden Tisch bitten. Windenergie ist, genauso wie Sonnenenergie eine Energiequelle der Zukunft. Lasst uns diese Zukunft für unsere Kinder gut gestalten.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zur Steuerung von Windenergieerzeugungsanlagen.