28.04.2023
Landschaftsschutz vs. Energiewende

Landrat Helmut Petz sprach schon davon

Wie schon bei unserer Veranstaltung des Freisinger Landrats Helmut Petz (FREIE WÄHLER) angekündigt, kommt es nun zur notwendigen Anpassung der vielen Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Hauptsächlich geht es um die Aufnahme des Erlaubnistatbestandes speziell für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.

150 Hektar Fläche erschaffen

Dazu soll in den Landschaftsschutzgebieten ein bis zu 500m tiefer Korridor beidseitig von Autobahnen oder zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes für die Zeit von 30 Jahren zur Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen freigegeben werden. Somit würde der Landkreis eine mögliche Fläche von 150 Hektar zur Verfügung stellen können.

Vorgegebene Maßnahmen bei der Aufstellung

Verschiedene Maßnahmen, wie z.B. kleintiergerechte Einzäunung der Anlagen durch ausreichenden Bodenabstand oder extensive Grünlandbewirtschaftung in diesen Bereichen sollen zur Förderung von Insekten, Reptilien und Vogelarten beitragen.

Neufahrn betrifft es in 3 Gebieten

Die Gemeinde Neufahrn ist bei insgesamt 3 Landschaftsschutzgebieten mit betroffen. Hierzu zählen das Landschaftsschutzgebiet Isartal, Freisinger Moos und Tertiärer Hügelrand.

Bürgerbeteiligung war nicht jedem bekannt

Warum das Thema erst jetzt in den Gemeinderat kam, kann nicht so ganz nachvollzogen werden. Denn seit dem 24. März liegen die Entwürfe der Änderungsverordnungen im Rathaus zur Einsicht aus. Diese Auslegung läuft aber nur 5 Wochen – also fast eine Punktlandung, nur leider wurden die Neufahrner Bürger:innen nicht so richtig mit ins Boot geholt – aber sie haben ja nach der Gemeinderatssitzung noch 4 Tage dazu Zeit – am 28.04.2023 ist dann Schluss.