03.04.2023
Lärmaktionsplan - Step by Step

Lärmaktionsplan – Ein in mehrere Phasen aufgeteiltes Projekt

Je weiter man in diesem Verfahren steckt, desto „unverständlicher“ wird mittlerweile das gesamte Projekt. Aber wir wollen einfach mal versuchen, dass Wirrwarr etwas besser und mit weniger Worten zu erklären. Lärmaktionspläne gibt es für viele Teilbereiche, einen für den Flugverkehr, einen für die Straße und auch für die Schiene gibt es einen.

Jeder sollte sich beteiligen - je mehr desto besser - aber nicht immer nur einer!

Ein Lärmaktionsplan lebt von der Öffentlichkeitsbeteiligung – Lärm ist laut und man muss auch als „Leiser“ ab und zu mal laut werden. Das soll nur verdeutlichen, dass wirklich jeder, der sich durch Lärm belästigt fühlt, etwas unternehmen sollte.

Step by Step von Phase zu Phase

In der ersten Mitwirkungsphase der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aug./Sept. 2020) wurden betroffene Gemeinden, zu denen auch Neufahrn zählte gebeten, einen Fragenkatalog zu beantworten und eigene Stellungnahmen zu dem Lärmaktionsplan abzugeben. Dieses geschah per Beschluss Mitte 2020, in der September-Gemeinderatssitzung. Knapp ein Jahr später begann die 2. Mitwirkungsphase. In dieser Phase wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes abzugeben. Zusätzlich konnte mitgeteilt werden, welche vorhandenen oder geplante Schutzmaßnahmen seitens der Gemeinde ins Auge gefasst wurden. Auch hierzu gab es ein Beschluss in der Gemeinderatssitzung Juli 2021, sowie in der Dezembersitzung 2021. Die Regierung Oberbayern hatte diese Beschlüsse zur Kenntnis genommen.

Lärmaktionsplan und Lärmkartierung gehören schon irgendwie zusammen

Der aktuelle Lärmaktionsplan für den Großflughafen München (Dezember 2021) wird derzeit überprüft. Zu dieser Überprüfung kommt es, weil eine im Jahr 2022 durchgeführte Lärmkartierung, die Regierung von Oberbayern dazu veranlasst.
Der aktuelle Lärmaktionsplan 2021, sowie das Ergebnis der Lärmkartierung 2022 und auch der Entwurf des Berichtes zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes liegen zur Einsicht auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Auf dieser Seite kann man sich auch noch einmal den Sachverhalt detailliert durchlesen. Die Regierung Oberbayern räumt hierbei auch ein, dass die Flugverkehrszahlen aus 2021 nicht ausschlaggebend sein könnten, weil es sich hier ja noch um die Auswirkungen der Corona-Pandemie handelte. Denn diese Flugverkehrszahlen werden in Bezug gestellt zu der neuen Kartierung, so wie die damaligen Flugbewegungen 2015 mit der Kartierung 2017. Der in der Kartierung deutlich geworden Rückgang der von Umgebungslärm belasteten Fläche ist eindeutig auf die Abnahme des Flugverkehrs zurückzuführen.

Corona schönt die Flugbewegungsanalyse

Die Regierung Oberbayern hat die Überprüfung initiiert, kommt aber selbst zu dem Beschluss – vorbehaltlich des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung – das der relativ neue Lärmaktionsplan (2021) nicht überarbeite werden muss, geschuldet den nicht eindeutigen Zahlen aus der jüngsten erhobenen Flugbewegungsanalyse.

Gemeinderat wurde informiert und stimmte dem vorgelegten Beschluss zu

In der aktuellen Gemeinderatssitzung wurde der Gemeinderat über das Verfahren und die Berichte in Kenntnis gesetzt. Es ist natürlich klar, dass der Gemeinderat weiterhin an seinen eigenen Forderungen festhält. Ziel muss es sein, die Lärmsituation für die Bevölkerung zu verbessern, hierzu ist eine Reduktion der Anzahl an Flugbewegungen weiterhin angestrebt und ein konsequentes Nachtflugverbot natürlich erforderlich. Genauso wird an der sofortigen Beendigung der Planung für die 3. Start- und Landebahn festgehalten und somit soll dieses nun auch in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen werden. Der Gemeinderat folgte der Beschlussvorlage einstimmig.