28.03.2023
Bebauungsplan 77

Was in den 70er Jahren ging, ist heute nicht mehr möglich

In den 70er Jahren wurden Bebauungspläne immer nur aufgestellt, aber nicht rechtskräftig geschaltet und das ist jetzt zum Beispiel die Schwierigkeit beim Bebauungsplan Nr. 77 „Christl-Cranz-Straße, Carl-Diem-Straße, Sepp-Manger-Straße“. In der Streiflicht-Ausgabe #97 (Januar 2023) hatten wir darüber schon einmal berichtet. Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass es zu einer erneuten Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 77, jetzt mit dem Namen „Parksiedlung zwischen Christl-Cranz-Straße, Sepp-Manger-Straße und Fritz-Walter-Straße“ kommen sollte.

Der Name ist Programm

Schon die im Namen des Bebauungsplans aufgenommene Bezeichnung „Parksiedlung“ soll deutlich machen, wie die Intension des Gemeinderates zu deuten ist. Die Ziele des Bebauungsplanes sind eindeutig. Es soll eine Beschränkung der Bauräume auf das ursprüngliche Baukonzept aus den 70er Jahren geben.

Thomas Seidenberger stellt deutlich fest. Die vorhandenen Freiflächen müssen in diesem Quartier unbedingt erhalten werden.

Man muss sich nun auf das Wesentliche und damit Rechtssichere konzentrieren

Thomas Seidenberger war als stellvertretendes Mitglied auch in der letzten Sitzung des Ausschuss für Bau, Umwelt und Mobilität, in dem auch über ein Antrag zur Verdichtung in diesem Gebiet beraten und abgestimmt wurde. Es wundert auch niemanden, dass auch in diesem Ausschuss ein deutliches Zeichen gesetzt wurde. In dem angedeuteten Antrag ging es um die Überbauung von Stellplätzen um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Also noch mehr Wohnraum und noch weniger Stellplätze und Grünfläche.

Wesentliches ist auf jeden Fall:

Die Baugrenzen können, was der erforderlichen Wärmedämmung geschuldet ist, um diese Abmessungen überschritten werden. Die in der Siedlung vorhandenen Stellplätze müssen zwingend gesichert werden. Die fußläufige Durchquerung der Siedlung soll dauerhaft möglich sein und erhalten bleiben, aus diesem Grund müssen die öffentlichen Wegeflächen festgesetzt werden. Der alte, sehr gesunde Baumbestand in der Siedlung muss durch Festsetzung ebenfalls gesichert werden. Um den Charakter der Parksiedlung zu erhalten, müssen auch die Gemeinschaftsanlagen für die gemeinschaftliche Nutzung der Bewohner, so wie es auch im ursprünglichen Konzept vorgesehen war, erhalten bleiben. Hierzu sind die Spielflächen als Quartiersspielplätze festzusetzen.

Deutliches Votum des Gemeinderates

Mit der Aufstellung eines rechtssicheren Bebauungsplans sollte es auch gelingen diesen rechtskräftig werden zu lassen. Der Gemeinderat nahm den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans zur Kenntnis und beauftragte einstimmig die Bauverwaltung die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung durchzuführen.