05.10.2020
Gemeinderatssitzung

Buslinie 692 - Nach erfolgreichem Probelauf nun der Betriebsstart

Die durchgeführte Fahrgastanalyse des MVV zeigt deutlich, dass die eingeführte Buslinie angenommen wurde. In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es nun darum, die noch im Probelauf befindliche Linie in eine abgespeckte Version (Südschleife Neufahrns wird ausgegliedert und in die Buslinie 694 übernommen), mit erhöhter Taktung und erweiterter Routenführung Richtung Flughafen zu überführen und den Betriebsstart zum Fahrplanwechsel 2021 zu gewährleisten. Dem Gemeinderat wurden alle notwendigen Unterlagen vorgelegt. Der Beschlussvorlage zur Folge würde aber erst um 06:02 Uhr der erste Bus von Neufahrn aus starten – der Routenbetriebe würde aber schon um 05:00 Uhr am Flughafen beginnen. Nach dem vorgelegten Fahrplan-entwurf ist es angedacht gewesen, sämtliche Busse der Route 692 am Flughafen starten zu lassen. Um aber die Linie 692 mit erhöhter Taktung (alle 20 Minuten) noch attraktiver zu gestalten, wäre ein paralleler Start der Busse auch im 05:00 Uhr in Neufahrn extrem wichtig. Dieser Bus wäre dann 5:46 Uhr am Flughafen und würde dort wie geplant 5.49 Uhr starten, identisch dazu könnte auch schon um 05:22 Uhr der zweite frühe Bus von Neufahrn aus auf die Runde gehen, dieser wäre um 06:06 Uhr am Flughafen, um dort wie geplant 06:09 Uhr zu starten. Der letzte frühe Linienstart von Neufahrn aus wäre um 05:40 Uhr, damit würden sich alle 5 Busse auf  der Strecke befinden und den erforderlichen 20 Minuten-Takt erreichen. Ein Parallelstart der Busse würde für Neufahrn einen entsprechenden Vorteil bringen. Die Frühaufsteher unter den Pendlern, die es arbeitstechnisch in den Osten von München treibt, könnten ihr Auto daheim stehen lassen, weil sie nun eine attraktive Busverbindung nach Hallbergmoos hätten, um dort auf die S8 umzusteigen. Analog dazu wäre ein gleichzeitiger Start an den Wochenenden und Feiertagen möglich, weil man eine Wegstrecke und Taktung plant, die die Streckenversorgung mit 3 Bussen sicherstellt. Hierzu würde um 05:09 Uhr ein Bus vom Flughafen starten, der um kurz vor 6:00 Uhr in Neufahrn wäre, um dann von Neufahrn aus als „erster“ Bus die Linie zu befahren. Aber auch hier wäre halt ein Start um 05:02 Uhr von Neufahrn aus möglich. Dieser Bus wäre um 05:46 Uhr am Flughafen und könnte somit um 05:49 Uhr von dort starten. Es spricht eigentlich alles für einen parallelen Start der Busse vom Flughafen und Neufahrn aus, egal ob Werktags oder an Wochenenden und Feiertagen. Das wäre attraktiv und bürgernah. Aus diesem Grund schlug die Fraktion der FREIEN WÄHLER diesen Parallelstart als sogenannten Prüfauftrag vor. Die Verwaltung wird diesen Sachverhalt somit prüfen und hoffentlich zu einem genauso positiven Ergebnis kommen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für einen regulären Betriebsstart der Buslinie 692 zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021. Mit 16:12 Stimmen wurde sogar die Beibehaltung der Routenführung entlang des Auwegs Richtung Friedhof und von dort zurück auf die Grünecker Straße beschlossen. Also eine Schleife in das Wohngebiet, statt auf einer weiter entfernten Hauptstraße als Hindernis zu halten.

Für viele Bürger ein Dorn im Auge – Lkws und Wohnmobile in den Wohngebieten

In den vergangenen Monaten häuften sich die Hinweise und Beschwerden von Anwohnern über Wohnmobile und LKWs, die innerhalb der Wohngebiete geparkt werden und dadurch Stellplätze für Anwohner blockieren. Deutlicher Tenor dieser Beschwerden ging dahin, dass die Wohnmobile und LKWs aus diesen Gebieten verbannt werden sollten.
Der Trend im Bereich Wohnmobile steigt. Seit 2015 hat sich die Zahl an Neuzulassungen im Bereich der Wohnmobile um 50% gesteigert. Auch wenn in den ersten Monaten des COVID-Jahres 2020 die Zahlen um 0,3% zurückgingen, so stieg die Anzahl der Neuzulassungen allein im Mai 2020 um 50% zum Vorjahresmonat. Diese Steigerung war zu erwarten, weil viele Bürger*innen ihren Urlaub sicher und mit notwendigem Abstand in Deutschland verbringen wollten und somit einen Camper-Urlaub machten. Die Unterkunftskapazitäten in den deutschen Urlaubsorten waren schnell erschöpft. Dahingegen boten die Campingplätze noch ausreichend Stellflächen an.
Eine rein logische Konsequenz daraus ist, dass auch in Neufahrn die Anzahl an Wohnmobilen deutlich gestiegen ist. Wohnmobile werden aber in der Regel nicht zum täglichen Gebrauch hergenommen. Sie stehen bis zum nächsten Kurz-/Urlaub unbenutzt im Straßenraum und sorgen somit für Ärgernis, was auch verständlich ist, weil sie Parkraum in Anspruch nehmen und teilweise sogar für eine schlechte/schlechtere Sicht in den mitunter engen Straßen sorgen.
In der aktuellen Gemeinderatssitzung musste nun eine Regelung für das künftige Vorgehen bezüglich des Abstellens von Wohnmobilen und LKWs in den Wohngebieten herbeigeführt werden. Aufgrund der Flughafenparker hatte Neufahrn seine Wohngebiete entweder als Bewohnerparkzonen oder Halteverbotszonen mit entsprechender Beschilderung ausgewiesen. Beide Zonen waren grundsätzlich für PKWs freigegeben. Darüber hinaus konnten Bewohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für alle Fahrzeuge beantragt werden, die nicht schwerer als 3,5 to sind. Somit ist bis dato das Abstellen eines privaten Wohnmobiles, eines firmeneigenen Kleintransporters, eines Firmenwagens für Notdienste verwaltungstechnisch kein Problem gewesen. Grundvoraussetzung war immer der Haupt-/Nebenwohnsitz des Antragsstellers musste Neufahrn sein.
Nun wurden seitens der Verwaltung unterschiedliche Möglichkeiten der künftigen Vorgehensweise vorgeschlagen:
Von einer kompletten Entfernung der Fahrzeugtypen aus den Wohngebieten wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde sofort abgeraten. Die Fahrzeuge werden von Neufahrner Anwohnern privat oder beruflich genutzt und ein Ausweichen auf andere Straßen ist nicht möglich.
Eine Gebührenanhebung mit unterschiedlicher Staffelung sieht die Verkehrsbehörde als zielführender an. Hierbei muss man aber die LKWs mit einer täglichen Benutzung und die Wohnmobile mit einer längeren „Nichtnutzung“/Verweildauer auf der Stellfläche deutlich unterscheiden. Zusätzlich muss man in Betracht ziehen, dass Wohnmobile und LKWs mitunter einen höheren Bedarf an Stellfläche haben als PKWs und somit wurden durch die Verwaltung vorgeschlagen, dass LKWs mit einer Gebühr von 100€/200€ pro Jahr und Wohnmobile mit 350€/700€ pro Jahr abgerechnet werden könnten. Die Gebührengrenze würde durch die Fahrzeuglänge festgelegt werden. Hier wären 5m als Fahrzeuglänge ausschlaggebend. Um nun aber auch alle LKWs und Wohnmobile gleich behandeln zu können, muss man diese beiden Fahrzeugtypen auch im Bereich der Bewohnerparkzonen erfassen. Das heißt hier müsste man die ausgestellten Bewohnerparkausweise als ungültig erklären und Ausnahmegenehmigungen mit höherer Gebühr ausstellen. Für das Abstellen von Anhängern schlug die Verwaltung vor, Ausnahmegenehmigungen in Höhe von 50€ einzuführen. Die Geltungsdauer weiterhin auf ein Jahr zu begrenzen, aber eine maximale Verweildauer auf diesem Stellplatz von max. 14 Tagen zu zulassen.
Der Gemeinderat diskutierte diesen Tagesordnungspunkt intensiv und kontrovers. Schlussendlich werden nun Wohnmobile und LKWs gleichbehandelt und je nach Länge des Fahrzeugs (5m-Grenze) mit einer Gebühr von 100€ bzw. 200€ belegt. Das Stimmverhältnis mit 18:10 Stimmen zeigt aber auch, dass viele Gemeinderäte das Abstellen der Wohnmobile kritisch betrachten und sich deshalb deutlich für eine 2-jährige Testphase aussprachen. Es ist abzuwarten, wie sich die Situation im ruhenden Verkehr entwickelt und ob es zu einem Nachjustieren kommen muss.

CO2 Ampeln für Neufahrner Schulen – Antrag der Fraktion „DIE GRÜNEN

Am 17.09.2020 stellte die Fraktion „DIE GRÜNEN“ einen Antrag auf Anschaffung von CO2-Ampeln für die Neufahrner Schulen. Gemäß dem Antrag sollten, hier war es im Vorfeld zu Gesprächen mit den jeweiligen Schulen gekommen, anfänglich 3 CO2-Ampeln durch die Verwaltung der Gemeinde Neufahrn beschafft werden. Die Fraktion „DIE GRÜNEN“ sah in ihrem Antrag eine Testphase von 4 Wochen vor, in der diese 3 Geräte in den  Schulen (2 Grundschulen, 1 Mittelschule) aufgestellt werden sollten. Nach einer Rückmeldung durch die jeweiligen Einrichtungen wäre es dann zu einer umfangreicheren Beschaffung innerhalb der Herbstferien inkl. Aufstellung gekommen.
Zwischenzeitlich wurde nun durch die Landesregierung ein Fördertopf in Höhe von 50 Mio. Euro eingeführt. Allein aus diesem Fördertopf sollen 37 Mio. Euro in die Schulen Bayerns fließen, um eine unkomplizierte Beschaffung von CO2-Ampeln, aber auch Luftreinigungsgeräten zu ermöglichen.
Gerade für Schulen sind CO2-Ampeln oder auch CO2-Messgeräte somit nicht nur hilfreiche Geräte bzgl. der Raumluftqualität und Konzentrationsfähigkeit, sondern auch im Sinne der Hygiene und des Schutzes vor Viren wie dem Corona-Virus SARS-CoV-2. Entgegen dem Antrag der Fraktion „DIE GRÜNEN“ reicht eine CO2-Ampel in manchen Fällen nicht aus. Ein ausreichendes Lüften ist notwendig, dieses muss aber auch bauseitig möglich sein. Ist dieses nicht gegeben, dann fehlt es hier auch noch an Luftreinigungsgeräten. Aus der Forschung weiß man mittlerweile, dass die CO2-Werte in der Innenraumluft ein Indikator für potenziell virenbeladene Aerosol-Konzentrationen sind.
Im Freistaat gibt es geschätzt etwa 86.000 Klassen- und Fachräume sowie Lehrerzimmer in rund 6.000 Schulen. Laut Auskunft aus dem Kultusministerium kann die Höhe des Bedarfs an den geförderten Geräten nicht abgeschätzt werden, man geht aber davon aus, dass in den allermeisten Räumen grundsätzlich das Lüften möglich ist. Letztlich obliege es nun den Schulaufwandsträgern - also in der Regel den Landkreisen, Städten und Gemeinden, so auch Neufahrn -, den genauen Bedarf zu ermitteln und die Geräte zu besorgen. Bei den Luftfiltern werden dabei bis zu 3500 Euro pro Gerät, bei den CO2-Sensoren bis zu 150 Euro pro Gerät übernommen.
Man darf aber auch nicht nur die Schulen (wie im Antrag gefordert) betrachten. Manfred Holzer (FREIE WÄHLER) gab zu bedenken, dass die Kindergärten und Kinderkrippen genauso wichtig sind und berücksichtigt werden müssen. Auch hier muss die Gemeinde als Sachaufwandsträger den entsprechenden Bedarf ermitteln und eine zügige Beschaffung einleiten. Denn der Freistaat hat hierfür auch 13 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Und auch hier soll die Devise sein, dass eine unkomplizierte Beschaffung ermöglicht wird. Aber schnelles Handeln ist notwendig – die Nachfrage regelt den Preis und der Bedarf ist bundesweit gesehen derzeit sehr hoch.
Der Gemeinderat beschloss deshalb eine umgehende bedarfsorientierte/flächendeckende Beschaffung von sogenannten CO2-Ampeln für die Grund- und Mittelschulen, sowie die Kindertagesstätten Neufahrns. Zusätzlich erging ein Prüfauftrag an die Verwaltung, den Bedarf an Luftreinigungsgeräten für eine sogenannte Testphase an den betroffenen Einrichtungen abzuklären.

2. Nachtragshaushalt 2020 – der Blick in die Kristallkugel geht weiter

Corona geht auch wirtschaftlich nicht still und heimlich an Neufahrn vorbei. Auch der Gemeindehaushalt bekommt die Auswirkungen deutlich zu spüren. Einerseits erfolgt zwar eine Kompensation der Gewerbesteuer auf Grundlage des durchschnittlichen Aufkommens aus 2018 und 2019, was für die Gemeinde eher positiv zu betrachten ist, weil wir in den betreffenden Jahren eine deutliche Mehreinnahme hatten, sodass die Kompensation hoch ausfällt. Aber die Einnahmenausfälle aus der Einkommensteuer werden ein deutliches Loch reißen, was auch dazu führt, dass die Gemeinde sehr gut haushalten muss. Es ist nun mal Fakt, dass man sich vom Thema „Wunschvorstellungen“ trennen muss. Vordergründig muss man erreichen, dass die Gemeinde ihre Liquidität wahrt, laufende Kosten tragen kann und man erst dann sehen kann, was noch alles machbar ist. Der Gemeinderat stimmte der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen Nachtragshaushalt für 2020 zu.

Bekanntgaben aus der Gemeinde

Der Bürgermeister berichtete kurz über die nun bestehende Möglichkeit, dass sich in absehbarer Zeit ein Augenarzt in Neufahrn niederlassen könnte. Hierzu gab es anscheinend intensive Gespräche, nachdem im betreffenden Planungsgebiet Freising eine Praxis geschlossen hatte und entsprechend der festgesetzten Quote nun eine neue Praxis eröffnen könnte. Es gäbe eine gewisse Hoffnung, so klang es aus dem Rathaus – aber schlussendlich stünde noch nicht fest, ob eine sogenannte Ortsfestlegung auf Neufahrn auch dazu führt, dass die Praxis wirklich im Ort eröffnet wird.