24.06.2020
Referent für Schule und Kindertagesstätten

Darin sehe ich Aufgaben des gemeindlichen Referenten:

  • Ansprechpartner für Belange der Einrichtungen, bei denen wir als Gemeinde zuständig sind.
  • Aufnahme von Ideen, Verbesserungsvorschlägen, Konfliktthemen etc. seitens der Einrichtungsleitungen, Elternbeiräten sowie natürlich von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen.
  • Vertretung der Gemeinde bei Veranstaltungen in den Einrichtungen, sofern nicht die Bürgermeister zuständig sind.
  • Teilnahme am sogenannten „runden Tisch“ und an Besprechungen zwischen Gemeinden und den Einrichtungen bzw. Trägern.
  • Kooperation mit anderen Referenten, sofern dies erforderlich ist.

Folgende Verhaltensregeln halte ich für meine Arbeit wichtig:

  • Kein Einmischen in die Autonomie von Schulen, Kitas, Träger der Einrichtungen und in die ergänzenden Bildungsangebote.
  • Treffen von Zusagen, die ein Referent nicht allein entscheiden kann und darf (in der Regel entscheidet der Gemeinderat bzw. der zuständige Fachausschuss des GR).

 

Ihr 
Thomas Seidenberger