23.05.2023
Zeit, dass sich war dreht - nur wo?

Heft in der Hand behalten und Handeln können!

Die Gemeinde ist durch das zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, dem Wind-an-Land-Gesetz dazu in die Pflicht genommen worden, sogenannte Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen von ausreichender Größe festzulegen. Die ausreichende Größe ist hierbei durch einen Prozentsatz der Gemeindefläche für alle fest definiert.

Erst 1,1% dann 1,8%

Die Flächenverfügbarkeit wird an 2 Zeitfenster festgemacht – bis 2027 sollen es 1,1% und bis 2032 dann 1,8% sein. Das wären auf die Gemeindefläche von Neufahrn umgerechnet dann 50 ha (1,1%) bzw. 82 ha (1,8%). Das Gesetz trat am 01.01.2023 in Kraft und der Gemeinderat hatte umgehend in der Januarsitzung beschlossen, dass eine Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ als 29. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt. Ziel ist es hierbei Konzentrationszonen auszuweisen, damit die Kommune steuernd auf den Bau von Windenergieanlagen Einfluss nehmen kann.

10H-Regel zählt nicht mehr

Wer keine Konzentrationszonenplanung vorweisen kann, läuft Gefahr das ihm Windenergieanlagen direkt vor die Nase gesetzt werden. Hierbei spielt dann auch die sogenannte 10H-Regelung keine Rolle mehr. Die Ausweisung dieser Konzentrationszonen ist aber für Neufahrn gar nicht so einfach. Ein Planungsbüro wurde damit beauftragt, die Flächen näher zu definieren.

Was muss man nicht alles beachten

Hierbei geht es nicht nur um eine Potenzialuntersuchung, die mehr oder weniger aussagt, ob eine Anlage an diesem Standort überhaupt Sinn macht – also ausreichend Wind vorhanden ist. Nein es geht auch um die Flugsicherheit – in der Nähe des Flughafens sind bekanntermaßen höhere Bauvorhaben immer etwas fraglich. Die Flugsicherheit gibt in der Regel erst Auskunft über vorhandene Bedenken, wenn es zu einem konkreten Vorhaben befragt wird. Dieses ist aber bei der Planung der Konzentrationszonen noch nicht gegeben. Somit ist dieses derzeit einem Blick in die Glaskugel gleichzustellen.

Im Süden der Gemeinde hat man Platz und Wind

Um Planungssicherheit zu bekommen, konzentrieren sich die Flächen nun auf den Bereich zwischen Neufahrn und Dietersheim, direkt an der Gemeindegrenze, aber immer noch mit der ausreichenden Entfernung zu Wohngebäuden. Kleine Rechenspielerein des Planungsbüros eröffneten dem Gemeinderat innerhalb dieser Sitzung einen sehr sinnvollen Aspekt. Bei 800m Abstand zur Wohnbebauung hätte man eine Fläche von über
100 ha, die man zur Verfügung stellen könnte. Allein durch die Vergrößerung der Entfernung auf 900m verringert sich die verfügbare Fläche auf 86 ha. Aber immer noch 4 ha mehr als man bei 2032 bei 1,8% benötigt.

Wenn 900m Abstand auch möglich sind und wir immer noch genug Fläche haben, dann sollten wir das heute gleich beschließen.

Somit schlug Thomas Seidenberger vor, diese 900m zu beschließen. Ihm sind 900m Abstand zur Wohnbebauung lieber, als die vorher durch die Verwaltung vorgeschlagenen 800m. Diesem Vorschlag kam dann der Gemeinderat mit 22:1 Stimmen auch nach. Neufahrn bietet somit nun Fläche an – mal schauen, ob diese Fläche nun für die Behörden auch gut genug ist. Das wird die Beteiligung im Verfahren zeigen.