30er Zone Bahnhofstraße - Design: Bp

21.06.2021
Tempo-30-Zone in der Bahnhofstraße

Erst nur eine Geschwindigkeitsbegrenzung

Im September 2019 wurde durch den Gemeinderat beschlossen, dass es in der Bahnhofstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung geben soll. Hierzu wurden dann bis Oktober 2019 die Beschilderung zur 30km/h-Beschränkung durchgeführt. In einer Stellungnahme des LRA Freising wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Voraussetzungen nach der StVO sowie aktuelle Sach- und Rechtsgrundlagen eine Beschränkung auf 30km/h nicht rechtfertigen würden.

Jedoch würde die StVO innerörtliche Straßen mit entsprechend hoher Fußgänger- sowie Radverkehrsdichte und damit verbunden natürlich auch einem entsprechend hohem Querungsbedarf anders betrachten, sodass diese dann als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden können.

Freising und Neufahrn tauschen sich aus

In einem erst kürzlich stattgefundenem Abstimmungsgespräch zwischen dem LRA Freising und der Gemeinde Neufahrn wurde seitens der unteren Straßenverkehrsbehörde und der Kommunalaufsicht bestätigt, dass die derzeitige Beschilderung weiterhin geduldet wird, sofern seitens des Gemeinderates eine Absichtserklärung erfolgt, die Bahnhofstraße zukünftig als Tempo-30-Zone auszuweisen.

Ein Status der Kontrollierbarkeit muss erreicht werden

Hierzu bedarf es aber der notwendigen Anpassungsmaßnahmen wie z.B. Mittelinseln, Fußgängerüberwege, Fahrbahnverengungen. Die Bahnhofstraße, als eine der Hauptverkehrsachsen in Neufahrn, ist auch im ISEK-Programm analysiert worden. Eine Verkehrsberuhigung in Form von Geschwindigkeitsreduzierung muss hier unbedingt Berücksichtigung finden.

Auf den Punkt gebracht

Fraktionssprecher Dr. Christopher Aichinger findet bezüglich der hohen Geschwindigkeiten auf der Bahnhofstraße aber auch klare Worte

Ausdruck gesteigerter Männlichkeit

So nennt es der Fraktionssprecher und nimmt diesbezüglich kein Blatt vor den Mund.

Shared Space

In diesem Zusammenhang kann auch über Shared Space nachgedacht werden. Das Planungskonzept „Shared Space = gemeinsamer Raum“ betrachtet öffentlichen Straßenraum, der vom Kfz-Verkehr dominiert wird, um diesen lebenswerter, sicherer und im Verkehrsfluss besser zu machen. Charakteristisch ist hierbei die Idee, auf Verkehrszeichen, Ampeln und Markierungen der Fahrbahn zu verzichten. Gleichzeitig sollen alle Verkehrsteilnehmer vollständig gleichberechtigt werden, wobei Verkehrsregeln aber weiterhin ihre Gültigkeit besitzen. Dieses Konzept findet, im Gegensatz zur konventionellen Verkehrsberuhigung (umgangssprachlich „Spielstraße“), in Hauptverkehrsstraßen seine Anwendung. Hier war sich der Gemeinderat schnell einig – das Ergebnis war einstimmig.

Beschlussvorschlag angepasst

Im Vorfeld hatte Gemeinderat Norbert Manhart schon mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen und seine Bedenken hinsichtlich des vorgelegten Beschlussvorschlags vorgebracht.

Koordination der Maßnahmen macht die Verwaltung doch immer - das muss man dann doch nicht beauftragen

Und der Wortlaut "... dem Gemeinderat darzulegen..." lässt nicht automatisch darauf schließen, dass der Gemeinderat dann etwas beschliessen muss. Und dieses sieht Norbert Manhart aber als Pflicht des Gemeinderates an.

Somit wurde der Beschlussvorschlag entsprechend angepasst und war Bestandteil der Abstimmung. Nun wurde die Verwaltung beauftragt die Realisierung sicherzustellen und geeignete Maßnahmen zu ermitteln und dem Gemeinderat mit finanziellen Auswirkungen vorzulegen.