Baumschutzverordnung - Design: Bp

23.06.2021
Neue Baumschutzverordung

Schon einmal auf der Tagesordnung gewesen

In der letzten Gemeinderatssitzung als TOP 7 aufgeführt, aber schon zu Beginn der Sitzung als Tagesordnungspunkt abgesetzt, wurde die zu aktualisierende Baumschutzverordnung. In einer „eingeschobenen“ BUM am 31.5.2021 wurde dann im öffentlichen Teil nochmals die zu erwartende Aktualisierung diskutiert. Die vom 2. Bürgermeister Josef Eschlwech (FREIE WÄHLER) geleitete Sitzung brachte unterm Strich aber keine Veränderungen der „alten“ Version (die dem Gemeinderat schon in der letzten Sitzung vorgelegt wurde) hervor.

Unterm Strich muss man sagen, dass es eine Aktualisierung der Baumschutzverordnung geben musste. Dieses war auch den Gemeinderäten durchaus bewusst. Schließlich musste die bestehende Verordnung den gültigen Gesetzen angepasst, einige Begrifflichkeiten ersetzt oder Textpassagen durch Ergänzungen klarer definiert werden. Wichtig war auch, die Nachvollziehbarkeit zu verbessern und Unbestimmtheiten entgegenzuwirken.

Aufgrund des Alters der bestehenden Verordnung musste auch der Geltungsbereich entsprechend angepasst werden. Schließlich hatte sich das Gemeindegebiet in den letzten fast 30 Jahren schon etwas verändert, wobei die Verordnung letztmalig 2003 angepasst wurde.

Auch hier kam der Gemeinderat sehr schnell zu einem einstimmigen Ergebnis, schließlich wurde von dem BUM Ausschuss eine gute Vorarbeit geleistet und alle im Vorfeld auftretenden Bedenken ausführlich diskutiert und aus dem Weg geräumt.

Aber man darf nicht vergessen:

Der Baum allein ist nicht die innerörtliche Begrünung.

Treffende Worte vom 2. Bürgermeister Josef Eschlwech, die er in der Fraktionssitzung schon deutlich vorbrachte.

Wir FREIEN WÄHLER weisen darauf hin:

Das Thema Steingärten und die Dachbegrünung bleibt für Neufahrn auch noch ein zu beackerndes Thema.