19.05.2021
Potenzial von Bauland erkennen und richtig nutzen

Potenzial für S-Bahn-Halt schaffen

Am 26.11.2018 wurde im Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91 „Gewerbegebiet Römerweg“ gefasst. Im Umgriff dieser 3. Änderung liegt die noch unbebaute – aber schon oft im Gemeinderat zum Thema gewordene Fläche an der Staatsstraße 2350, sowie die mögliche Fläche für den schon lang erhofften S-Bahn-Halt auf der Strecke der S1 Richtung Flughafen. Allein dieser Halt würde das Gewerbegebiet Römerweg extrem aufwerten, sowie aber auch ein attraktives Gewerbegebiet mit entsprechendem Potenzial und der notwendigen Arbeitskraft der Entscheidung für einen S-Bahn-Halt guttun würde.

Nun geht es aber auch darum, dass vorhanden Potenzial der freien Fläche optimal zu nutzen, ohne aber auch die umliegenden Bebauungen zu benachteiligen. Hier vor allem die Grundstücke von DSV Air & Sea Germany GmbH, die vor 2 Jahren Panalpina übernommen hatten und dem südlicher gelegenen Grundstück der Firma Jungheinrich. Die Baukörperreihe entlang der Bajuwarenstraße verlaufend, sollen mit einer Mindestanzahl an Geschossen und einer Bauhöhe von mindestens 16 bzw. max. 20m vorgesehen werden.

16 - 20m! Das ist schon mal eine Ansage - ob das den angrenzenden Gewerben passt?

Presse- und Öffentlichkeitsreferent Bodo Pfeiffer (FREIE WÄHLER) hatte sich im Vorfeld die betreffenden Flächen im Gewerbegebiet Römerweg angesehen, um sich nochmal ein eigenes Bild zu machen und gleichzeitig aktuelle Fotos für die Berichterstattung zu haben.

Hier möchte die Gemeinde Büro-, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude sehen. Der dahinter liegende Bereich ist dann für Werkstatt- bzw. Produktionsfläche vorgesehen. Hier möchte die Gemeinde höherwertiges, arbeitsplatzintensiveres Gewerbe angesiedelt sehen, um den künftigen S-Bahnanschluss optimal ausnutzen zu können.

Ist die Nachfrage hoch, wird dieses Angebot es eher geschaffen. Ein S-Bahn-Halt ohne intensive Nutzung wird nie realisiert werden. Alle Stellungnahmen wurden entsprechend gewürdigt und führten teilweise somit zu Ergänzungen/Änderungen in der Bauleitplanung, sodass mit diesen Würdigungsbeschlüssen der Gemeinderat die 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 91 „Gewerbegebiet Römerwerk“ zur erneuten Auslage beschloss. Hierbei wurde aber auch festgesetzt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Dieses bekräftigte der Gemeinderat mit 29:0 Stimmen.