18.05.2021
Grillen am Mühlsee wird neu geregelt

Aktualisierte Satzung für das Erholungsgebiet Neufahrner Mühlseen

Die Neufahrner Mühlseen benötigen als Erholungsgebiet eine Aktualisierung der Satzung hinsichtlich der Möglichkeit dort zu Grillen. Das Errichten offener Feuerstellen sind hierbei im gesamten Erholungsgebiet untersagt. Das Benutzen von Grillgeräten – hierbei wurden nun sogenannte „Einweg-Grills“ verboten, ist hingegen nur noch auf der wasserabgewandten Seite der neu angelegten Gehwege erlaubt. 

Hierbei ist ein Sicherheitsabstand zu Hecken, Sträuchern und Bäumen von mindestens 5 m einzuhalten. Die Liegewiese zwischen See und Rundweg bleiben somit frei von „Grillstellen“ und kann durch Badegäste besser zum freien Spielen etc. genutzt werden. Der Gemeinderat stimmte dieser Änderung der Satzung mit 29:0 Stimmen zu.