25.03.2021
Neufahrn macht den nächsten Schritt

Nun wird es öffentlich – die Standortfrage der neu geplanten integrativen Kindertagesstätte war Thema in der aktuellen öffentlichen Gemeinderatssitzung. Unter dem Tagesordnungspunkt „Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (26. Änderung) und Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (Nr. 133) für ein Wohngebiet und eine Gemeinbedarfsfläche im Nordwesten von Neufahrn“ wurde das Projekt angerissen. Die Gemeinde Neufahrn beabsichtigt eine für die Siedlungsentwicklung erforderliche soziale Infrastruktur in Form einer integrativen Kindertagesstätte und einer Kinderkrippe zu errichten. Zusätzlich sollen auch hier wieder Personalwohnungen mit gebaut werden.

Um dem Bevölkerungswachstum und der Nachfrage nach Baufläche entsprechend gerecht zu werden, ist weiterhin geplant den Wohnbedarf von Bevölkerungsgruppen, mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen entgegenzukommen. In diesem Plan ist natürlich auch die Refinanzierung des Neubaus der genannten integrativen Einrichtung beinhaltet. Dieses soll über Verkäufe von Baugrundstücken stattfinden. Mit diesem Projekt soll vorrangig erstmal der Ersatzbau des integrativen Kindergarten Zauberwald an der Dietersheimerstraße untergebracht werden.

Auf der Gemeindebedarfsfläche soll in dem integrativen Zentrum aber auch eine heilpädagogische Kindergartengruppe sowie die bisher im Grünlandweg befindliche Frühförderstelle untergebracht werden. Zusätzlich soll die geplante Fläche auch noch einer 4-gruppigen Kinderkrippe genügend Platz bieten.

Ziel der Verwaltung ist es, dieses Projekt bis Mitte 2025 fertig zu stellen.

Ein großer Schritt in die richtige Richtung

Thomas Seidenberger sieht diesem Projekt mit Freude entgegen.

Ein weiteres Planungsziel sind dann später auch noch Flächen für dringend benötigten Wohnraum im Gemeindegebiet Neufahrn. Das Konzept wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Er beschloss daraufhin die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 133 mit der Bezeichnung „Nord-West II, Wohngebiet sowie Fläche für den Gemeindebedarf zwischen Weiden- und Ligusterweg“.