26.03.2021
Mesnerhaus – Sanierung ohne Sanierungssatzung?

Die Sanierung des Mesnerhauses steht absolut außer Frage. An diesem Beschluss des Gemeinderates möchte auch keiner mehr rütteln. Schließlich liegen für die Sanierung ein beschlossenes Nutzungskonzept, ein mit dem Denkmalpflegeamt abgestimmtes Sanierungskonzept und eine Baugenehmigung vor. Die Auftragserteilung wurde auch Anfang 2020 an das neue Architekturbüro Armin Peschmann vergeben. Dann aber kam Corona und damit kam es erstmal zum Stopp des Sanierungsprojektes. Lediglich bestandserhaltende Maßnahmen sollten durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind abgeschlossen und wurden, wie auch der weiter geplante Verlauf der Sanierung dem Gemeinderat nun vorgestellt.

In der aktuellen Sitzung sollte das Vorhaben nun wieder Fahrt aufnehmen, nachdem erst im November 2020 die Vorlage zur Fortsetzung der Sanierung aufgrund der Haushaltslage vertagt wurde. Nun steht der Haushalt 2021, also kam der Punkt wieder auf die Tagesordnung. Schließlich wurden im aktuellen Haushalt 2021 und folgende 1,85 Mio. Euro für die Sanierung des Mesnerhauses eingestellt. Gemäß Geschäftsordnung wäre es nun an der Zeit den Projektbeschluss zu fassen, um mit der Ausschreibung und Beauftragung der ersten Bauleistung beginnen zu können. Vorgesehen ist gemäß den Informationen aus dem Bauamt, das zeitnah Arbeiten in Höhe von 200.000 Euro ausgeschrieben werden sollen. Hierunter fallen auch die Fundamentunterfangungen, die aktuell durch den Statiker geplant werden.

Diese Maßnahme wird gegenwärtig von der Kämmerei bei der Städtebauförderung angemeldet. Aber wie sieht es eigentlich mit der Förderung aus?

Gibt es eine Förderung für Sanierungsmaßnahmen auch ohne eine Sanierungssatzung? Ist eine „Heilung“ der Kosten im Nachgang möglich? Oder sollte man nicht lieber mit der Sanierung warten, bis die Sanierungssatzung steht.

Diese Fragen stellte Manfred Holzer (FREIE WÄHLER) in den Raum.

Für ihn stand fest „Die Sanierungssatzung ist die Verknüpfung, die uns als Bindeglied fehlt“. Diese Sanierung spielt auch eine große Rolle im ISEK Prozess.  Der Gemeinderat stimmte mit 19:9 Stimmen für die Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen.

Ich hofft nur, dass die Zuschüsse durch Verfahrensfehler nicht ins Wanken geraten

Auch wenn der Großteil des Gemeinderates der Meinung ist, dass eine fehlende Sanierungssatzung nicht förderschädlich ist, so hat man aber durch diesen Beschluss auch etwas Druck aufgebaut, weil die fehlende Satzung nun zeitnah erarbeitet werden muss. Hier gehören auch die Bürger mit ins Boot geholt – hier müssen sämtliche Seiten betrachtet werden. Diese Satzung lässt sich nicht mal schnell zusammenschreiben.