25.04.2022
Neufahrn entwickelt sich im Norden weiter

Zwischen Weiden- und Ligustenweg

In seiner Sitzung vom 22. März 2021 hatte der Gemeinderat beschlossen den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde auch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans Nr. 133 beschlossen. Der etwas längere Name des Bebauungsplans lässt darauf schließen, dass hier verschiedene Projekte geplant werden. „Nord-West II, Wohngebiet sowie Fläche für Gemeinbedarf zwischen Weiden- und Ligustenweg“ lautet die genaue Bezeichnung.

Große Fläche für unsere Kinder

Das Planungsziel der Gemeinde ist es, eine Gemeinbedarfsfläche zur Unterbringung eines integrativen Kindergartens in dem als integratives Zentrum auch eine heilpädagogische Kindergartengruppe sowie eine Frühförderstelle mit eingeplant werden. Die Fläche ist aber so großzügig bemessen, dass auch eine Kinderkrippe auf dieser Fläche mit entstehen soll.

Kindergarten und Schulreferent freut sich über den Standort

Ein integratives Zentrum dieser Zusammensetzung ist gut für Neufahrn

Der sich in Richtung Süden anschließende Streifen des Bebauungsplans soll dann Fläche bieten für dringend benötigten Wohnraum. Der in der Sitzung vorgestellte Bebauungsplan sieht Baukörper zwischen 2 bis 4 Geschosse vor. Hierbei soll eine Mischung verschiedener Wohnformen ermöglicht werden. Zwischen Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, aber auch Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau ist alles vorgesehen/denkbar. Derzeit ist die Erschließungsstraße auf der Westseite des Bebauungsplanes vorgesehen und soll mit dem bestehenden Wohngebiet unmittelbar verbunden werden. Das dem Planungsgebiet angrenzende alte Gehölz liegt außerhalb und wird von der Maßnahme nicht betroffen sein, dieses wurde dem Gemeinderat auch noch einige Stunden vor der Sitzung mittels einem nachgereichten Umweltbericht (31 Seiten umfassend) detailliert aufgeschlüsselt.

Dem geänderten Flächennutzungsplan kann man auch recht deutlich entnehmen, dass aus dem Planungsgebiet heraus ein Verbindungsstraße mit großzügig angelegtem Fuß- und Radfahrweg bis zum Kurt-Kittel-Ring vorgesehen ist. Hier hatte Stephanie Pflügler (FREIE WÄHLER) sich schon in der ersten Planung für einen geräumigen Ausbau stark gemacht.

Bebauungsplan als Leuchtturmprojekt

Dem vorliegenden Bebauungsplan kann man auch andere Besonderheiten entnehmen, die man wohl ab jetzt auch häufiger in Bebauungsplänen der Gemeinde finden wird. Dieses geht von begrünten Flachdächern als ökologischer Ausgleich und Artenschutz, bis hin zu Fassandengestaltung im Hinblick auf Klimaanpassung und Klimaschutz. Auch die Farbgebung der Verkehrsflächen, die heller gestaltet werden sollen, sowie Außenbeleuchtung mit speziellem Spektralbereich des Leuchtmittels, um insekten- und fledermausfreundlich zu sein. Aber auch Photovoltaik ist ein großes Thema in diesem Bebauungsplan und wird mit mindestens 30% der nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen festgesetzt. Abschließend sollte auch der Grünordnungsplan angeführt werden, der Bestandteil des BP sein wird, hier wird die Flächenversiegelung thematisiert, Straßenbegleitgrün aufgeführt und der Ausschluss von Kiesbeeten und Schottergärten klar definiert.

Einstimmiger Beschluss

Mit der Planung des Integrativen Zentrums in Norden des Hauptortes schafft Neufahrn endlich den notwendigen Lückenschluss in diesem Bereich der Kinderbetreuung. Der in die Jahre gekommene Kindergarten „Zauberwald“ an der Dietersheimer Straße muss dringend ersetzt werden und die dort bereitgestellten Integrativen Plätze sind zwingend erforderlich. Die geplante Frühförderstelle und der heilpädagogische Anteil in diesem neuen Zentrum runden das Angebot der Kinderbetreuung nicht nur ab, es wird dadurch sogar aufgewertet. Der Gemeinderat beschloss auf Grundlage der vorgestellten Planung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes die Bauverwaltung zu beauftragen, die Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Mit 24:0 Stimmen wurde somit der nächste Schritt eingeleitet.