26.04.2022
Mintraching erweitert sich

Mintraching vergrößert sich auch Richtung Norden

Was Neufahrn im Nord-Westen macht, macht Mintraching im Nord-Osten – sich erweitern! Hier hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17.05.2021 die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes 134 beschlossen.

Öffentlichkeitsbeteiligung gewürdigt

Zur Änderung Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Im Zeitraum vom 28.01. bis 28.02.22 konnten entsprechende Stellungnahmen abgegeben werden. In dieser Aprilsitzung wurden nun die Würdigungen der Stellungnahmen durch den Gemeinderat durchgeführt. Einzelne textliche Festsetzungen bzw. Änderungen ergaben sich aus den Stellungnahmen, die nun entsprechend in den Bebauungsplan mit aufgenommen wurden. Dieses betraf z.B. Festsetzungen zur Versiegelung und Versickerung, aber auch Hinweise auf Bodendenkmäler, Standortsicherheit für eine Transformationsstation.

Grundlose Stellungnahme

Eine Stellungnahme warf bei Norbert Manhart, selbst Mintrachinger, einige Fragen auf. Die Fa. Vodafone GmbH bat um den Schutz ihrer Telekommunikationsanlage die sich im Bereich des Planbereich befindet. Gemeinderat Manhart stellte deshalb in der Sitzung die berechtigte Frage an das Bauamt

Wo befindet sich diese Anlage von Vodafone eigentlich?

Er wüsste von Anlagen und Leitungen der Telekom, aber das Vodafone dort auch vertreten sei, dass wäre ihm neu.

Dieses wurde auch durch das Bauamt so bestätigt. Somit lag hier wohl eher eine Stellungnahme vor, damit eine Stellungnahme vor liegt - also ohne Grund.

Gut begründete Stellungnahmen

Aber auch die mögliche Geruchsbelästigung durch die Kläranlage und eventuelle Lärmbelästigung durch schon bestehenden Ackerbau wurden mit aufgenommen, damit im Nachhinein keine Angriffsflächen bestehen. Aber auch der Hinweis aus der Stellungnahme der Feuerwehr Neufahrn war wertvoll, sodass nun ein erforderlicher Löschwasserbrunnen mit in den Bebauungsplan aufgenommen wird. Somit konnte der Gemeinderat abschließend mit 22:1 Stimmen auch die Freigabe für das Verfahren nach §3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschließen.

Ein Gemeinderat war während der Bearbeitung dieses TOPs nicht im Sitzungsraum. Er kam erst nach der Abstimmung wieder zurück in die Halle.