27.04.2022
Neue Baumschutzverordnung

Neue Baumschutzverordnung – Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen

Eine Baumschutzverordnung schützt Bäume, d.h. sie soll dafür sorgen, dass kein unkontrolliertes Entfernen, Zerstören, Schädigen stattfinden kann. Das Bundesnaturschutzgesetz bietet die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten den gesamten Bestand an Bäumen und sogar Hecken unter Schutz zu stellen. Die Länder haben in ihren Naturschutz-, beziehungsweise Landschaftspflegegesetzen diese Möglichkeit aufgegriffen und die Gemeinden oder Kreisverwaltungsbehörden zum Erlass von solchen Baumschutzverordnungen ermächtigt.

In die Jahre gekommene Version

Die in Neufahrn derzeit geltende Baumschutzverordnung ist mittlerweile in die Jahre gekommen und es war an der Zeit sie den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dieses betraf vor allem den sogenannten Umgriff. Die Gemeinde ist in den letzten Jahren gewachsen und hat sich flächenmäßig auch entsprechend vergrößert, somit mussten die Umgriffe des Hauptortes und der Ortsteile entsprechend neu definiert werden. Zusätzlich hatte man die „Strafen“ etwas empfindlicher gestaltet.

Gravierende Änderungen

Somit erhofft man sich, dass die Verordnung auch weiterhin die dementsprechende Beachtung findet. Früher fiel es vielleicht leichter, einen „versehentlichen“ Verstoß finanziell hinzunehmen – die neue Verordnung trifft in finanzieller Sicht schon einen durchaus empfindlichen Nerv.

Verordnung vs. Baurecht

Die Verordnung ist notwendig und in dieser Version auch voll zu unterstützen, meint Dr. Christopher Aichinger.
Aber das Fingerspitzengefühl der Gemeinde in der Auslegung darf nicht verloren gehen. Und Baurecht wird durch die Verordnung auch nicht verhindert.

 

Ich könnte mir auch sehr gut einen Bürgerwald vorstellen.

Gerade dann, wenn man aufgrund von Platzmangel seine Ersatzpflanzung nicht auf dem eigenen Grund realisieren kann.

Nutzbäume nun nicht mehr ausgeklammert

Zusätzlich wurde die Art der unter Schutz gestellten Gehölze um die Obstbäume erweitert. In der alten Verordnung waren die Obstbäume als reine Nutzbäume gesehen worden und somit bestand ein Ausnahmetatbestand, sodass sie entfernt werden konnten ohne Ersatzpflanzung und ohne finanzielle Konsequenzen. Die neue Verordnung schließt nun die Obstbäume mit ein, der Ausnahmetatbestand entfällt somit. Hierbei wird aber der gewerbliche Obstanbau ausgeklammert.

Offene Fragen waren zu klären

Am 18.10.2021 hatte der Gemeinderat den Entwurf der Baumschutzverordnung unter Einarbeitung einiger Änderungen gebilligt und die Verwaltung beauftragt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Auslegung fand Ende 2021 statt. Insgesamt wurden während dieser Zeit 5 schriftliche Äußerungen abgegeben, deren Würdigung nun durch den Gemeinderat stattfand. Nach Vertragung des Tagesordnungspunktes aus der Sitzung vom 21.03.2022 heraus, wurde dem Gemeinderat von Seiten der Verwaltung die Möglichkeit angeboten, ein sogenanntes Informationsgespräch zur Klärung offener Fragen durchzuführen.

Weil auch gerade die Fraktion der FREIEN WÄHLER auf eine Vertagung dieses TOPs hingewirkt hatten, war das Interesse der Fraktionsmitglieder an einem solchen Gespräch sehr groß, sodass fast die gesamte Fraktion der FREIEN WÄHLER an der Gesprächsrunde teilnahm und sich im Anschluss gut informiert fühlte.

Auch Thomas Seidenberger gehörte zu den Gemeinderäten, die einen Punkt der neuen Ordnung noch abgeklärt wissen wollten.

Doppelpflanzungen ab einem gewissen Stammdurchmesser auch bei Obstbäumen halte ich für übertrieben.

Dem schon damals angestrebten Änderungswunsch hinsichtlich der vorgesehenen Ersatzpflanzungen hinsichtlich der Anzahl wurde nun nachgekommen, sodass eine aus Sicht der FREIEN WÄHLER sehr gerechte, allen Bürger gleich betreffende und den Bäumen als zu den wertvollsten Naturelementen gehörenden Güter gerecht werdende Verordnung auf den Weg gebracht werden konnte.

Eindeutige Abstimmung

Der Gemeinderat stimmte mit 24:0 Stimmen der vorgelegten und nun etwas abgeänderten Verordnung zu.