28.09.2022
Mintraching Nord-Ost

Step by step - Mintraching Nord-Ost, Ortsabrundung

Ein weiterer Schritt beim Bebauungsplan 134 „Gewerbegebiet Mintraching Nord-Ost, Ortsabrundung östlich der Münchner Straße“ ist getätigt.

Städtebaulicher Vertrag wurde unterschrieben

Am 21.09.2022 noch pünktlich vor der Gemeinderatssitzung wurde der städtebauliche Vertrag nach §11 BauGB unterzeichnet. Die im Vertrag wesentlich geregelten Punkte umfassen die Verpflichtungen aus dem durchgeführten Bauleitverfahren, genauso wie die Verpflichtungen zur Leistung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die im Vertrag enthaltene Bauverpflichtung ist eher nebensächlich, weil man davon ausgehen kann das der Eigentümer des alteingesessene Neufahrner Unternehmen hier seine Chance nutzen wird, um zu Expandieren. Der jetzige Standort an der Bahnhofstraße ist hierfür nicht mehr geeignet. Vertraglich geregelt wurden auch die Kostentragung der Erschließung sowie eine Bürgschaft – also die Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit.

Am Ende steht der Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss

In der Sitzung ging es nur um die zur Kenntnisnahme der Vertragsschließung. Wichtiger war viel mehr die Würdigung des Verfahrens hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Juli dieses Jahres und daraus resultierten natürlich Stellungnahmen, die dem Gemeinderat nun vorlagen und entsprechend zu würdigen waren. Abschließend erfolgte der Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss.

Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2022