27.09.2022
Anfechtbarer Bebauungsplan

Die Vorgeschichte zum alten Bebauungsplan 88

2006 wurde der Bebauungsplan 88 „Erweiterung des Dorfgebietes in Hetzenhausen am nordwestlichen Ortsrand“ rechtskräftig. Der Grundgedanke des damaligen Gemeinderates in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung war und ist noch heute nachvollziehbar. Ursprünglich ging es um eine Erweiterung der Bebauung einiger Eigentümer aus betrieblichen Gründen. Um dieses gewährleisten zu können und gleichzeitig eine ungeordnete Entwicklung der Bebauung zu verhindern, sowie den Ortsrand sauber zu gestalten – damit Hetzenhausen im Westen entsprechend geprägt wird, wurde im Bebauungsplan 88 einiges ausgeschlossen, was im Nachhinein betrachtet, so rechtlich nicht möglich oder besser gesagt rechtsgültig
ist/wäre. Es geht hierbei um den Ausschluss vom sonstigen Wohnen. Das sonstige Wohnen gehört zum Dorfcharakter und den Dorfcharakter wollte man mit dem Bebauungsplan ja schützen.

Boardinghäuser waren damals der Grund

Im Klartext sollten damals nur sogenannte Boardinghäuser vermieden werden. Man hatte hinter der Polizei schon zu viele negative Erfahrungen mit Boardinghäusern gesammelt und wollte diese Probleme nicht auch auf die Ortsteile übertragen.

Heute sieht die Grundsituation anders aus

Mit der Zeit hat sich nun aber auch das Ansinnen der Eigentümer geändert, denn ursprünglich war der Grundgedanke des Bebauungsplanes die Erweiterung, um nur gewerblich zu nutzende Fläche dazu zu gewinnen. Nun sehen die Eigentümer jedoch eine ihrem jetzigen Grundstück angrenzende gewerblich zu nutzende Fläche vor, an die dann nochmals eine Fläche sich anschließt, die zum Wohnen von Arbeitern genutzt werden kann.

Komplett neues Verfahren notwendig?

In der aktuellen Sitzung ging es nun um die Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Nummer 141 und dem etwas längeren Namen „Wohn- und Gewerbefläche am nordwestlichen Ortsrand Hetzenhausen im Bereich der Straße Am Winkelfeld“.
Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes entspricht genau dem bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88, der somit vollständig ersetzt wird. Ein komplett neues Verfahren mit allen notwendigen Schritten.

Wie sieht es dort mit gewerblichem Wohnen aus?

Der Gemeinderat stimmt einstimmig diesem Verfahren zu. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass Gewerbe und Wohnen sauber getrennt werden sollen, damit das Gewerbe den Bereich Wohnen nicht stört. Im Verfahren muss auch geklärt werden, ob es in diesem Gebiet gewerbliches Wohnen geben soll. Dieses war nämlich Dr. Christopher Aichinger (FREIE WÄHLER) wichtig, weshalb er diesen Punkt in der Sitzung extra ansprach.

Der Gemeinderat hat die Nutzung in der Hand

Eine starke Beschränkung ergibt sich diesbezüglich wohl aus dem Bebauungsplan von Hetzenhausen selbst, der wohl auch auf die Anzahl der Wohneinheiten eingeht. Grundsätzlich hat aber der Gemeinderat die Nutzung in der Hand und kann dieses dann über Beschränkungen regeln.

Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2022