23.04.2021
Freiflächenphotovoltaikanlage – nächster Schritt

Als Satzung beschlossen

Nun ist es endlich soweit, nach dem die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 128 im Januar beschlossen wurde, erfolgte zeitnah die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange. Die Stellungnahmen wurden nun durch den Gemeinderat gewürdigt. Entsprechende Änderungen wurden im Bebauungsplan berücksichtigt oder sogar im städtebaulichen Vertrag als Formulierung aufgenommen. Somit konnte die 1. Änderung im Rahmen dieser Sitzung nun als Satzung beschlossen werden. Im Vorfeld hatte der Gemeinderat auch einer Ergänzung des Durchführungsvertrages mit der Fa. OneSolar Energiepark Neufahrn GmbH & Co.KG zugestimmt. Somit ist dieses Paket nun in sich schlüssig und es kann in die nächste Phase gehen. Mal so eben schnell einige Photovoltaikanlagen aufstellen ist nämlich doch wohl nicht ohne weiteres möglich.