25.07.2022
Erst vorhabenbezogen - nun privilegiert

Erst sollte vorhabenbezogen gebaut werden – nun wird daraus „privilegiert“

In der Juni-Sitzung 2019 ging es erstmalig um die Errichtung eines Aussiedlerhofes mit Brauerei und das zwischen Neufahrn und Mintraching. Laut Auskunft des Bauamtes war zu dem Zeitpunkt nur an eine Realisierung des Projektes zu denken, wenn dieses im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt wird. Also ein Sondergebiet ausweisen im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Aufgrund der eingeplanten Brauerei war zum damaligen Zeitpunkt eine Privilegierung nach §35 BauGB nicht möglich. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und der Brauerei war offensichtlich nicht gegeben.

Bauamtsleiter schloss damals einiges aus

Der dem Gemeinderat vorliegende Planungsentwurf zeigte eine landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle mit fast 90m Länge, einem Legehennenstall mit Auslauf, einem Wohnhaus mit separater Garage und eine Multifunktionshalle mit knapp 1000m² Grundfläche. Aufgrund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wäre ausschließlich eine landwirtschaftlich privilegierte Nutzung der Gebäude möglich gewesen – eventuelle Nutzungsänderungen unmittelbar nach der Errichtung schieden zum damaligen Zeitpunkt (laut Aussage des Bauamtsleiters Herrn Schöfer in der Sitzung vom 24.06.2019) klar und deutlich aus.

Blatt hat sich gewendet

Nun gelang es dem Antragsteller einen landwirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem Aussiedlerhof und der Brauerei herzustellen. Denkbar wäre dieses vielleicht z.B. durch den Erwerb von Hopfenanbaufläche, was einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Brauerei und dem landwirtschaftlich ausgerichteten Hof deutlich machen würde. Auf jeden Fall konnte nun der Eigentümer beim Landratsamt eine erneute Prüfung des Antrags auf Privilegierung nach §35 BauGB stellen. Diesem Antrag kam das LRA nach und somit kann das Bauvorhaben – man sieht ja zwischen Neufahrn und Mintraching schon deutlich, dass sich dort seit Wochen etwas tut und gebaut wird – wie geplant realisiert werden.

"Win-Win-Situation" für die Gemeinde

Der Aussiedlerhof könnte für die Gemeinde mitunter eine sogenannte „Win-Win-Situation“ darstellen. Mit der Multifunktionshalle könnte ein Veranstaltungsort geschaffen werden, den auch die Gemeinde dringend benötigt. Mit Wegfall der Alten Halle bleibt der Gemeinde derzeit nur die Aula des OMG und dort kann man keine großen Veranstaltungen auf Gemeindeebene z.B. Senioren-Adventsfeiern im gesamten Umfang, also ohne Aufteilung in mehrere Gruppen, durchführen. Wie schön wäre es, wenn man wieder alle Senioren zusammen ihre Feste feiern lassen könnte.

Wird der „Pflügerhof“ in Neufahrn das, was der Häusler-Hof in Hallbergmoos ist?

Lassen wir uns überraschen und was vielleicht die Lautstärke zu nachtschlafender Zeit betrifft, da lässt sich bestimmt eine sinnvolle Regelung finden. Jedes Wochenende Feten bis in die Puppen werden die „unmittelbaren“ Nachbarn in Mintraching bestimmt nicht gutheißen. Da bedarf es ein Fingerspitzengefühl für kleine Reglementierungen – 22:00 Uhr wird hier ja meistens als sogenannte „Schmerzgrenze“ genannt.

Man kann gar nicht dagegen stimmen

Aber auch das war nicht Thema in dieser heutigen Sitzung hier ging es allein um den Wandel von vorhabenbezogen zu privilegiert. Der Gemeinderat stimmte ohne Diskussion mit 23:0 der Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu.