Aktuelles
Lärmaktionsplan funktioniert nur mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Ziel der Regierung in Bayern war es eigentlich, dass die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört wird. Die Regierung hatte hierzu rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit geschaffen, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Hierzu wurden zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt.
Phase 1 fast unbemerkt beendet
Die Phase 1 begann schon in der ersten Augustwoche und endet leider schon in 5 Tagen, also am 30.09.2023. In dieser Zeit war die Gemeinde aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen und zurückzusenden – der ausgefüllte Fragebogen der Gemeinde wurde dem Gemeinderat nun 5 Tage vor Ende der Abgabefrist vorgelegt. Die Bürgerbeteiligung wurde sowohl auf der Homepage, als auch im Printmedien „Neufahrner Echo“ Ausgabe 8/2023 vom 25.08.2023 auf Seite 20 bekanntgegeben. Hier wäre es vielleicht wünschenswert gewesen, wenn dieser TOP 3 der Tagesordnung schon in der Augustsitzung auf dem Tisch gewesen wäre. Dann hätten alle Fraktionen sich mit dem Thema auch unter Einbindung der Öffentlichkeit aktiv befassen können. Sein wir mal ehrlich – auf Seite 20 eines Printmediums, unten in der Ecke und dann auf Seite 21 oben weiterführend – wer liest das?
Homepage ist ok - aber Youtube wäre besser
Und die Homepage der Gemeinde ist auch nicht jedermanns „Bettlektüre“. Will Neufahrn „lärmmäßig“ etwas ändern – egal ob Straße, Schiene oder Luft, dann muss aktiv mehr informiert werden. Die Videos aus dem Rathaus sind doch bisher immer gut angekommen – dass ist das Medium der Zeit – es muss halt nur genutzt werden.
Wer liest das schon? Berechtigte Frage!
Aus der Fraktion der Grünen kam auch der berechtigte Einwand: „Wieder eine Stellungnahme der Gemeinde – wer liest die?“ Klar! Eine Stellungnahme der Gemeinde wiegt nicht so viel – aber viele Beteiligungen unterschiedlicher Bürger wecken mitunter Interesse. Aber wie gesagt, viele unterschiedliche Bürgerinnen und Bürger müssten es sein. Somit muss die Werbetrommel dafür gerührt werden, sonst haben wir wie beim Fluglärm nur einen Bürger mit sehr vielen Meldungen und das ist dann wieder eher negativ als positiv.
Die Fragebögen der Gemeinden und die Beteiligungen der Bürger werden erfasst, gebündelt und ausgewertet – in der dann folgenden Phase 2, diese soll schon Ende 2023 beginnen, werden die Bürgerinnen und Bürger erneut beteiligt – wenn sie es dann auch wissen.