22.07.2021
Teilerneuerung der Brücke – ein Fass ohne Boden?

Fragen über Fragen

Norbert Manhart hatte viele Fragen zu dieser Brücke. Schon beim Beschluss zur Sanierung des Brückenkopfes hatte er darum gebeten, das die Untersuchungsprotokolle der letzten Zwischen- und Hauptuntersuchung (also 2014 und 2017) dem entsprechenden Sitzungsprotokoll beigefügt werden. Wie sich in der aktuellen Sitzung im Juli nun aber herausstellte, gab es keine Untersuchungen - somit auch keine Protokolle. "

Es ist halt nur eine DIN-Norm - sie hat einen empfehlenden Charakter - sie ist aber keine verpflichtende Vorschrift" lautete die umschreibende Information vom Bauamtsleiter Herrn Schöfer.

Hätte man Haushaltmittel sparen können, wenn man das Projekt nicht immer geschoben hätte?

Geschoben wurde die die Sanierungsmaßnahme zwar durch den Gemeinderat - aber immer nur Rückfrage beim der Verwaltung, also auch dem Bauamt, ob man die Maßnahme schieben kann. Ohne diese Abschätzung hätte der Gemeinderat in der Vergangenheit die Sanierung bestimmt nicht auf die lange Bank geschoben. Wie nun aber das Bauamt ohne Untersuchungsprotokoll diese Äußerungen damals treffen konnte - diese Frage blieb unbeantwortet.

Thomas Seidenberger pflichtete den skeptischen Fragen des Fraktionskollegen Norbert Manhart bei. Auch er konnte nicht nachvollziehen, dass man bei einem bekannten Mangel keine Haupt- und Zwischenuntersuchungen durchführen ließ - auch wenn es keine Pflichtaufgaben wären.

Fast so, als wenn ich mit meinem kaputten Auto einfach nicht zum TÜV gehe.

Aber er sagte auch, dass man sich jetzt aktuell auf das bestehende Problem konzentrieren müsse. Jetzt hätte man andere Voraussetzungen - einen neuen Brückenkopf und gut 30 cm Höhenunterschied.

Gut 30 cm Höhenunterschied

Das die Brücke am Kurt-Kittel-Ring gemacht werden muss, das ist unumstritten. Das sich innerhalb der Jahre die Technik und Bauweise natürlich verändert, das ist auch absolut nachvollziehbar. Aber das gerade diese Tatsache nun dem Gemeinderat förmlich vor die Füße fällt, das ist mehr als schmerzlich. Die Teilsanierung des Brückenkopfes ist beschlossene Sache und aufgrund der neuen Bauart, wird der Brückenkopf um einiges höher, als es jetzt der Fall ist.

Somit müssen die beiden Anfahrrampen angepasst werden. Wenn man ursprünglich noch davon ausgegangen war, dass bei der anstehenden Rampensanierung nur die Fahrbahn abzutragen wäre und eine neue Feinschicht ausreichen würde, muss man nun massiv aufschütten, neue Fahrbahnentwässerungskanäle legen und komplette Unterbauvoraussetzungen schaffen. Dieses würde auf beiden Seiten ca. 75m Fahrbahn betreffen. Diese Maßnahme wurde mit 24:2 Stimmen beschlossen

Die ab dieser Stelle notwendige normale Erneuerung der obersten Asphaltschicht, sowie eine zwischenzeitlich durch den Verkehrsreferenten Florian Pflügler in Spiel gebrachte „Abzweigung“ auf halber Höhe Richtung Fuß-Radweg an der Bahn zum Gymnasium wurde durch den Gemeinderat erstmal nicht befürwortet. Die hierfür veranschlagten Haushaltmittel sind derzeit nicht in der Haushaltskasse der Gemeinde verfügbar, sodass diese Maßnahmen mit 9:17 Stimmen nicht zur Umsetzung kommen.

Auf jeden Fall bekommt Neufahrn nun eine fast komplett neue Brücke, die dann hoffentlich regelmäßig gemäß den vorgegebenen DIN-Normen geprüft wird, auch wenn diese DIN-Normen nur einen „empfehlenden“ Charakter haben.