21.07.2021
Sanierungssatzung – jetzt drängt die Zeit – aber warum?

Grundlagenschaffung schon 2017 angestoßen

Schon 2017 wurde durch den Gemeinderat ein Einleitungsbeschluss für die vorbeugende Untersuchung nach §141 BauGB für die Bereiche „Zentraler Versorgungsbereich Ortsmitte“ und „Historische Ortsmitte“ gefasst. Woraufhin in den Jahren 2018/2019 Beurteilungsgrundlagen für diese städtebaulichen Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten erarbeitet wurden. Fast gleichzeitig wurde das ISEK erarbeitet und vom Gemeinderat als zukünftige Leitlinie zur weiteren städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde beschlossen.

Damit soll das Ziel verfolgt werden, die räumliche und gestalterische Aufwertung des Ortszentrums zu erreichen, indem man öffentlichen Raum, öffentliche und private Sanierungs-, Nachverdichtungs- und Neubaumaßnahmen unter Berücksichtigung sogenannter ortsbildprägender Strukturen sowie Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit betrachtet. Auch das Thema „Gestaltung des Ortszentrums unter den Aspekten eines Einkaufs-, Dienstleistungs-, Wohnungs- und Kulturstandortes“ soll gestärkt werden.

In der aktuellen Gemeinderatssitzung wurde dem Gemeinderat der Entwurf einer Sanierungssatzung sowie dem geplanten Umgriff vorgelegt. In der Sitzung wurde noch einmal ganz deutlich herausgestellt, dass die Sanierungssatzung zu keinen Grundbucheintragungen bei den Eigentümern führt. Das einfache Verfahren soll dieses ermöglichen und keine negativen Auswirkungen für die Eigentümer haben. Im Gegenteil, es sollen somit Möglichkeiten geschaffen werden, dass man sogar über Abschreibungen eine Kostenrückerstattung erfahren kann. Der Gemeinderat billigte in der Sitzung den Entwurf der Sanierungssatzung inkl. des vorgelegten Umgriffs. Die Verwaltung wurde somit beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Des Weiteren müssen die Betroffenen eine Möglichkeit erhalten, mitzuwirken und sich beteiligen zu können. Auch hierzu wurde die Verwaltung beauftragt. Planungsgrundlagen, der Umgriff des Gebietes und der Entwurf der Sanierungssatzung werden für einen Monat öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsicht eingestellt.

Der laufende ISEK-Prozess beschäftigt sich mit der großen Achse Neufahrns - der Bahnhofstraße, dem alten Ortskern und Teilen der Grünecker Straße

Manfred Holzer begrüßte den vorgelegten Umgriff des Gebietes, auf die die Sanierungssatzung entsprechenden Einfluss haben soll.

Fazit zur Sanierungssatzung 

Eigentlich schon lange fällig, wird es nun zu einem „Hoppla Hopp“ damit man die für die Förderung der Maßnahmen am Mesnerhaus notwendige Grundlage vorweisen kann. Sollte das Schriftstück bis Ende des Jahres nicht vorliegen, wären vielleicht Fördergelder im Rahmen der Sanierung des Mesnerhauses nicht mehr abschöpfbar. Eine absolut sinnvolle und notwendige Planungsgrundlage, die aber mit mehr Vorlaufzeit entspannter hätte abgearbeitet werden können.