25.01.2021
Novelle der Bayerischen Bauordnung tritt in Kraft

Aktueller kann ein Thema einer Gemeinderatssitzung fast schon nicht sein. Die Abrissarbeiten am Pfarrweg haben begonnen. Maßnahmen aus dem Bereich Nachverdichtung – verbunden mit einer heftigen Diskussion, ob gerade in diesem Bereich eine Nachverdichtung bis zum äußersten Maximum notwendig ist.

Zum 01.Februar 2021 soll nun eine Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft treten. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem die Änderung des Abstandsflächenrechts mit einer Verkürzung der Abstandsflächentiefe vor. Das neue Abstandsflächenrecht führt in den meisten Fällen dazu, dass die Baukörper enger angeordnet werden könnten und gerade im Bereich der Nachverdichtung zu einer massiven Auswirkung auf die Ortsentwicklung führen würde. Über eine sogenannte Satzungsbefugnis wurde aber den Städten und Gemeinden seitens des Landesgesetzgebers ein Werkzeug an die Hand gegeben abweichende Abstandsflächentiefen festzulegen. Dieses soll zum Erhalt der Wohnqualität und des Ortsbildes möglich sein.
Diese Satzungsermächtigung ist bereits am 15.01.2021 in Kraft getreten und wurde nun seitens der Verwaltung entsprechend genutzt, um einen Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gem. Art. 81 Abs.1 Nr. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO) zu definieren.

Dr. Christopher Aichinger (FREIE WÄHLER) hatte in der Sitzung deutlich gemacht, dass die Novellierung der BayBO einen deutlichen Eingriff in die bestehende Baukultur darstellt. Man merkt, dass das verfolgte Ziel dieser BayBO eine Wohnraumschaffung im Dachgeschoss ist, indem man über die neue Abstandsflächenberechnung die Dachform flacher gestaltet. Eine Orientalisierung der Baukultur – weg vom Satteldach, hin zum Laternen- oder Pultdach.

Dieses begründet er durch die massive Änderung der Abstandsflächenberechnung über das Heranziehen der kompletten Höhe der Giebelseite. Sein Vorschlag wäre gewesen, dass man die Abstandsflächenberechnung deshalb über 0.8/0.5 für die Traufseite und nur 0.8/0.4 für die Giebelseite durchführt.

Aufgrund des sehr engen Zeitfensters war es keiner Kommune möglich eingehende Untersuchungen der tatsächlichen Auswirkungen der neuen Vorschrift auf die Aufenthaltsqualität in den Gebäuden oder Auswirkungen auf das Ortsbild durchzuführen. Der Bayerische Städte- und Gemeindetag hat eine Mustersatzung erarbeitet, die nun seitens der Gemeinde Neufahrn als Grundlage zum vorgelegten Satzungsentwurf herangezogen wurde. Die Verwaltung hatte sich mit umliegenden Gemeinden ausgetauscht und nach einem intensiven Gespräch mit den Moosburger Kollegen für deren Variante mit den Werten 0.8/0.4 entschieden und dieses dem Gemeinderat empfohlen. Aus der SPD-Fraktion kam der Vorschlag dieses auf die sogenannte „Freisinger“ Variante zu ändern, die sich für eine Berechnungsgrundlage mit den Werten 0.8/0.5 ausgesprochen hatten. Der Gemeinderat stimmte in der aktuellen Sitzung dem vorgelegten Satzungsentwurf (0.8/0.4) zu, weil er zum Erhalt der Wohnqualität in Neufahrn in etwa die „alten“ Abstandsflächenregelung nach der BayBO beinhaltet und keine zusätzliche Verschärfung darstellt. Nach dem erfolgten Beschluss durch den Gemeinderat (22:5 Stimmen) wird diese Satzung nun auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das detaillierte Werk ist zeitnah auf der Gemeinde-Homepage einsehbar. Eine Evaluation dieser Satzung wurde einstimmig beschlossen. Spätestens in 1 Jahr will man sich die Auswirkungen der Satzung genau ansehen und gegebenenfalls nachjustieren.

Hier hätte Dr. Christopher Aichinger (FREIE WÄHLER) sogar noch eine detaillierte Vorstellung:

Schön wäre es wenn man die Belange vom Hauptort und die Interessen bezüglich der Baukultur in den Ortsteilen voneinander getrennt betrachtet.