07.08.2020
Lärmaktionsplan Großflughafen München

Die Öffentlichkeitsbeteiligung startet wieder - und schon wieder wird man auf viele Internetseiten und Unterseiten geleitet, bevor man überhaupt zu den Fragen für die Öffentlichkeit - also die Bürger - kommt.
Wir haben das System einfach einmal verkürzt und zeigen Ihnen hier direkt den Link zu den Fragen:

Fragen für die Öffentlichkeit

natürlich können Sie sich auch über den offiziellen Link bis zu der Unterseite durcharbeiten. Dann nutzen Sie bitte folgenden Link:

Link aus der Pressemitteilung

Nach dem Lärmaktionsplan Schiene, dem Lärmaktionsplan Straße unterstützen wir FREIEN WÄHLER Neufahrn natürlich auch komplett den Lärmaktionsplan Großflughafen München.
Nutzen Sie bitte die Chance, die Ihnen hier geboten wird und nehmen Sie sich die Zeit um die Fragen zu beantworten.
Neufahrn liegt mit seinem Hauptort und allen Ortsteilen im unmittelbaren Einflussbereich des Großflughafens und somit sind wir alle beteiligt/betroffen und gefragt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

 

hier der Originaltext der Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern

Pressemitteilung Nr. 095 vom 07. August 2020
Großflughafen München
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan beginnt

Die Regierung von Oberbayern erstellt als zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München. Ziel dieser Planung ist es, Lärmprobleme zu erkennen und deren Auswirkungen zu regeln. Die Öffentlichkeit erhält frühzeitig die Möglichkeit, an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Mit der Lärmaktionsplanung setzt die Regierung die Richtlinie der EU zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm um. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt hierbei in zwei Mitwirkungsphasen: In der ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, zielgerichtete Fragen zum Lärmaktionsplan für den Großflughafen München zu beantworten. Die Fragen sowie nähere Informationen zum Lärmaktionsplan können auf der Internetseite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichk eit/umwelt_gesundheit_verbraucherschutz/index.html#Laermaktionsplaene. Die erste Mitwirkungsphase beginnt am 07.08.2020 und endet am 21.09.2020. Die eingegangenen Rückmeldungen werden von der Regierung von Oberbayern erfasst, ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfs eines Lärmaktionsplans berücksichtigt. Im Anschluss findet im Rahmen einer zweiten Mitwirkungsphase eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die vorhandenen zwei Start- und Landebahnen.

Erreichbarkeit der Pressestelle:

presse@reg-ob.bayern.de,
Tel.: 089 2176 2999
Verantwortlich: Verena Gros, Pressesprecherin