Betreuungskosten-Übernahme - Bild: Bp

23.02.2021
Kindertagesstätten: Übernahme von Elternbeiträgen

Mit dem Newsletter 389 des Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales teilte am 26.01.2021 das Referat V3 Kindertagesbetreuung mit, dass Eltern und Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Hort) wie schon im vergangenen Jahr entlastet werden sollen. Dieses soll pauschal stattfinden und es ist hierbei vorgesehen, dass der Freistaat Bayern 70% des vorgesehenen Beitragssatzes trägt und die Kommunen, gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden, 30% übernehmen. Die Fördersätze für Januar und Februar sind definiert, sodass sich für Krippenkinder 300€ (240€ vom Freistaat), Kindergartenkinder 50€ (35€ vom Freistaat + 100€ Zuschuss) und Schulkinder 100€ (70€ vom Freistaat) ergeben. Die Gebühren der Einrichtungen im Gemeindegebiet Neufahrn liegen – insbesondere bei höheren Buchungszeiten – deutlich über den Fördersätzen. In der Gemeinderatssitzung ging es nun darum, ob die Gemeinde eine Rückerstattung der Beiträge aller Eltern, deren Kinder einen Platz in einer Betreuungseinrichtung haben, diesen aber gar nicht oder nur im Rahmen einer Notbetreuung mit weniger als 5 Tagen pro Woche genutzt haben, übernimmt.

Denn bei einer Nutzung der Einrichtung, auch im Rahmen der Notbetreuung von 5 Tagen pro Woche fallen die vollen Gebühren an und sind somit von den Eltern zu tragen. Erste Zahlen sprachen von einer Belastung der Gemeinde in Höhe von ca. 58.000 € für die Monate Januar und Februar. Wie es im März weiter geht, dass wird sich hoffentlich zeitnah klären. Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Gemeinde über die seitens des Freistaates ausgelobte Förderung auch die fälligen Beträge der betreffenden Eltern übernimmt.
 

Ein deutliches Zeichen pro Familie!

Dieses betone auch Thomas Seidenberger, der leider nicht an der aktuellen Sitzung teilnehmen konnte, schon sehr deutlich. In der Zeit dieser Pandemie muss das eine Zeichen der Wertschätzung sein. Die Familien erbringen diesbezüglich eine unbeschreibliche Leistung und somit ist diese Entlastung selbstverständlich eine Aufgabe der Gemeinde.