Norbert Manhart - Stellungnahme - Layout: Bp

25.02.2021
Norbert Manhart zum Haushaltsplan 2021

Die Haushaltsplanung für Privathaushalte sollte nach folgenden Punkten erfolgen:

  1. welche unausweichlichen Themen stehen an?
  2. welche größeren Investitionen stehen an?
  3. mit dem Einkommen auskommen
  4. sind die Mittel nicht vorhanden, muss ein Kredit aufgenommen werden

Auch für uns in der Gemeinde Neufahrn mit allen Gemeindeteilen sollte die Haushaltsplanung in der gleichen bzw. ähnlichen Reihenfolge erfolgen

Bevor wir in die Haushaltsplanung einsteigen, muss man wissen, dass der Haushalt der Gemeinde in zwei Kategorien aufgeteilt ist, in den Verwaltungshaushalt und in den Vermögenshaushalt.
Der Verwaltungshaushalt muss so aufgebaut werden, dass hier ein Überschuss erwirtschaftet wird, dieser Überschuss kann dann im Vermögenshaushalt für Investitionen verwendet werden.

Um einen Vergleich zwischen privaten und öffentlichen Haushalt zu erläutern, kann man den Verwaltungshaushalt wie folgt beschreiben:
Einkünfte aus Lohn, Gehalt oder Rente fließen in den Verwaltungshaushalt ein, Ausgaben wie Miete, Strom, Versicherung, Telefon oder auch Kreditraten, …. sind die Ausgaben aus dem Verwaltungshaushalt. Der Überschuss im privaten Haushalt kann dann für Anschaffungen (Investitionen) genutzt werden.
Abhängig von unausweichlichen Themen können dann Investitionen geplant werden, dies können größere Anschaffungen, wie neue Möbel, ein neues Auto oder eine Immobilie sein.

In unserem öffentlichen Haushalt in Neufahren sollte man die Punkte eins und zwei wie folgt aufteilen und umbenennen:

  1. welche Pflichtausgaben stehen an?
  2. welche größeren Investitionen stehen an?
  3. welche freiwilligen Leistungen stehen an?

Damit eine solide und langfristige Haushaltsplanung durchgeführt werden kann, benötigen wir auch eine langfristige Planung, welche Themenstellungen in welchem Zeitraum durchgeführt werden sollen. Hierfür benötigen wir einen Gemeindeentwicklungsplan mit klaren Aussagen, wo Neufahrn mit den Gemeindeteilen in 2026 oder 2035 stehen soll – dieser wurde bereits im Wahlkampf 2014 versprochen. Im Wahlkampf 2020 wurde das Versprechen erneuert.

Aktuell stehen diverse Pflichtaufgaben vor der Tür, dies ist z.B. der Neubau einer 3. Grundschule, der Neu- und Ersatzbau von Kindergärten und seit ein paar Wochen die Sanierung oder Neubau der Brücke am „Kurt-Kittel-Ring“.
Daneben gibt es Aufgaben, die für die Gemeinde sehr wichtig sind, hier sei die Spiegelung der Jahnturnhalle erwähnt.
Gleichzeitig planen wir Themenstellungen, die alle sehr wünschenswert sind, die aber sicherlich nicht zu den obigen beiden „verpflichtenden“ Themenstellungen gehören, dies sind z.B. ein Ausbau des Horts, altersgerechtes Wohnen in der Bahnhofstraße, die weitere Sanierung des Mesnerhauses oder auch der Neubau einer „neuen Alten Halle“.

Der Haushalt in 2021 kann nur mit einer neuerlichen Kreditaufnahme von über 8 Mio Euro geschultert werden, bei diesem Betrag ist die Sanierung/Neubau der Brücke „Kurt-Kittel-Ring“ NICHT eingerechnet.

Bei einer guten bis sehr guten Haushaltslage, sollten wir alle Themen gleichzeitig angehen und auch umsetzen; leider ist die Haushaltslage aktuell weder gut noch sehr gut. Die Haushaltslage – hier vor allem die Einnahmeseite - ist geprägt von der Pandemie noch unsicher; grundsätzlich haben wir ein strukturelles Problem im Haushalt. Die Einnahmen sinken – die Ausgaben bleiben gleich bzw. steigen leicht an – dies führt unweigerlich in einen absolut nicht gewollten Zustand!

 

Gedeckelt wird dieser sehr kritische Zustand durch Kreditaufnahme – ja die Zinsen sind aktuell sehr günstig – und durch Grundstücksverkäufe. Auch diese beiden Punkte sind kritisch bis sehr kritisch zu beurteilen. Kredite können nur dann aufgenommen werden, wenn die regelmäßigen Zinsen und Tilgung erwirtschaftet werden. Dies wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Die Veräußerung der Grundstücke kann nur zu einem einmaligen Ausgleich führen. Irgendwann ist kein Tafelsilber mehr vorhanden.
Die vorgeschriebene Mindestzuführung aus dem Verwaltungshaushalt kann im gesamten geplanten Zeitraum NICHT dargestellt werden. Rücklagen wurden ebenfalls fast vollständig aufgebraucht.
Die Lage um die Finanzen der Gemeinde Neufahrn ist noch nicht schlecht, aber wir bewegen uns mit großen Schritten in die falsche Richtung.
Der vom Gemeinderat beschlossene Haushalt muss zur Prüfung im Landratsamt vorgelegt werden. Hier wird nochmals genau geprüft, inwieweit der Haushalt genehmigungsfähig ist, erst nach dieser Prüfung tritt der Haushalt in Kraft.
Welche Konsequenzen können bei einer weiteren Verschlechterung der Lage erfolgen?

Zunächst muss die Gemeinde Neufahrn sämtliche freiwilligen Leistungen kürzen, hier ist dann z.B. der Zuschuss für den Freizeitpark zu sehen – und das möchte niemand.

Daher der eindringliche Wunsch – ja wir wollen alle viel investieren – aber zuerst muss ein Gemeindeentwicklungsplan erstellt werden. Anschließend haben wir ein klares Ziel wohin wir uns entwickeln und in was wir investieren.