28.06.2022
Nachhaltigem Bauen fördern

Antrag der Grünen: „Förderung von nachhaltigem Bauen“

Keine schlechte Idee, aber in dem ursprünglich eingereichten Antrag irgendwie nicht ganz zu Ende gedacht.

Schon im März dieses Jahres legte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Antrag zur Förderung des nachhaltigen Bauens in der Gemeinde Neufahrn vor. Ein kleines Gesamtpaket vieler konkreter Maßnahmen und eine inhaltliche Begründung für die Notwendigkeit dieser Förderung erfolgte ebenfalls.

Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen

Im konkreten schlugen die Grünen vor, dass die Gemeinde Neufahrn Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) wird. Des Weiteren müsse die Gemeinde Neufahrn einen Maßnahmenkatalog, in dem möglichst alle Maßnahmen zum nachhaltigen Bauen aufgezeigt und auch erklärt werden, erstellen. Zusätzlich wird die Gemeinde dann darum gebeten, diese Maßnahmen in ein Punktesystem zu überführen, damit dann wiederum Bauherren, die sich an diese Maßgaben halten und beim Bau umsetzen, so Punkte sammeln können.

Punkte sammeln für ...?

Wo es Punkte gibt, gibt es was zu gewinnen – richtig, so war es auch von den Grünen angedacht. Ein jährlich durch die Gemeinde ausgerufener Wettbewerb für private Bauherren aufgeteilt in die Kategorien a) Sanierung, b) Bebauung nach §34 und schließlich c) Bebauung im Neubaugebiet. Gewinnen sollten die Bauherren mit der höchsten Punktezahl nach der Maßgabentabelle.

Maßnahmenkatalog und Bewertungssystem anwenden

Abschließend war dem Antrag der Grünen dann aber auch noch zu entnehmen, dass die Verwaltung einen Prüfungsauftrag erhält, ab bei künftigen Grundstücksvergaben der Maßnahmenkatalog und das Bewertungssystem zur Anwendung kommen könnte, um eine Baugenehmigung oder sogar eine Grundstückszuteilung zu bekommen. Und dieses dann nicht nur im Bereich des privaten Bauens – nein, hier sogar die Erweiterung in den Bereich Planung von Gewerbegebieten und einem auf Gewerbebau angepassten Maßnahmenkatalog.

Verwaltung reagiert im Vorfeld

Um diese Maßnahmen des Antrages umsetzen zu können, hat die Verwaltung im Vorfeld schon mitgeteilt, dass hierfür eine zusätzliche Stelle im Personalmantel der Gemeinde benötigt wird. Das betreffende Bauamt sieht sich mit dem jetzigen Personalschlüssel nicht in der Lage eine beratende Funktion dieser geforderten Qualität zu leisten. Hier geht es auch nicht nur um die Beratung, sondern auch um die Erstellung des Kataloges, die Kontrolle der Umsetzung sowie Aktualisierung sämtlicher Forderungen.

Ein Beispiel aus dem Bereich §34

Grundsätzlich muss man festhalten, dass der Tenor des Antrages absolut richtig ist, aber was auch die Diskussion im Gemeinderat widerspiegelte, ist die Frage ob die Kommune die richtige Ebene zur Umsetzung. Ganz einfach betrachtet mal ein Beispiel aus dem Bereich §34 (Nachverdichtung):
Ein Bauherr möchte sein Haus nachhaltig errichten und ausstatten. Dann sucht er sich einen Architekten, der mit seinem Netzwerk an entsprechenden Fachleuten die Bauplanung übernimmt und umsetzt. Somit ist dem Grundgedanken des Antrages der Grünen doch schon einmal ganz grob genüge getan. Hier wird kein Architekt mit seinem Bauentwurf zu einem anderen Architekten der Gemeinde gehen, um sich dort nochmals beraten zu lassen – schließlich hat er sein eigenes Netzwerk an Fachleuten, mit denen er schon immer zusammengearbeitet hat.

Der Finanzberater darf nicht vergessen werden

Eine weitere Ebene ist der Finanzberater des Bauherrn. Jede seriöse Bank berät den Bauherren in Punkto „geförderte Maßnahmen“ aus dem Bereich nachhaltigen Bauens. Somit wird dem Bauherrn aufgezeigt, welche Maßnahmen gefördert werden und wie er selbst Geld sparen kann, weil es entsprechende Förderungen gibt.

Das ist eines unserer Kerngeschäfte

Die Finanzberater sind in diesem Punkt hoch aktuell geschult und informiert, sodass ein guter Wissensstand an den Bauherren weitergegeben werden kann. Dieses ist ein entsprechender Anreiz und führt bei Bauherren die nachhaltig bauen wollen auch dazu, viele Maßnahmen umzusetzen.

Die Frage der Rechtsverbindlichkeit steht im Raum

Wer nicht nachhaltig bauen will oder nur begrenzt nachhaltig bauen kann, weil seine derzeitig finanziellen Mittel nicht mehr hergeben – der wird auch nicht zur Beratung ins Rathaus gehen. Und somit wäre auch die Frage der Rechtsverbindlichkeit noch nicht geklärt. Ist der Punkt „künftige Grundstücksvergaben davon abhängig zu machen“ aus dem Antrag der Grünen umsetzbar oder wird er entkräftet und ist somit vom Tisch.

Geänderter Antrag kam zur Abstimmung

Auf jeden Fall wurde, aufgrund schon im Vorfeld intensiv geführter Gespräche innerhalb der Fraktionen – aber auch fraktionsübergreifend geführter Meinungsaustausche, der gestellte Antrag vorgebracht aber zur Abstimmung kam dann ein zweigeteilter Antrag. Einerseits wurde über die Mitgliedschaft (Punkt 1) des Antrages abgestimmt. Hier gab es ein Votum von 19:7 Stimmen für den Beitritt in die DGNB. Der zweite Teil des Antrages wurde in einen Prüfauftrag für die Verwaltung abgeändert. Somit werden die im Antrag unter Punkt (2 bis 6) aufgeführten Maßnahmen erstmal durch die Verwaltung geprüft.

Vor allem hinsichtlich der Rechtsverbindlichkeit

Kann man die Maßnahmen einfordern

war die Frage von Dr. Christopher Aichinger (FREIE WÄHLER). Ihm ist es auch wichtig das der Maßnahmenkatalog nicht nur für besser Verdienende machbar wäre. Bauherren, die nicht gleich alle Punkte abarbeiten können, weil es deren Situation nicht hergibt, müssten die Chance erhalten im Nachgang noch weitere Punkte angehen zu können.
Für Dr. Aichinger stellt sich die Frage:

Wo soll die Reise hin gehen

Seitens der SPD wurde eindeutig gefragt:

Ist es ein Muss oder ein Kann?  

Endet es in einer Satzung?

Aus Sicht der SPD darf dieser Prüfauftrag nun aber nicht in einen logischerweise daraus resultierenden positiven Beschluss enden, weil man ja von Seiten der Verwaltung nun so viel Energie reingesteckt hat, dass man also dafür stimmen muss.

Viele Fragen sind noch offen

Sicherlich ist auch die Frage berechtigt: „Was ist eigentlich alles nachhaltiges Bauen? Wann fängt es schon an, wie tief kann und muss man gehen? Und allein diese letzte Frage, stellt eindeutig klar – hier kann und darf es erst einen Prüfauftrag geben. Es sind so viele Punkte zu klären und deshalb stimmte der Gemeinderat in diesem Fall auch mit 24:2 Stimmen für die Erteilung des Prüfauftrages.

Das Gute ist:

Bis zur Klärung aller offene Fragen aus dem Antrag der Grünen kann ein absolut richtiger Weg weiterhin sein, dass die Berücksichtigung von notwendigen Maßnahmen des nachhaltigen Bauens bei der Erstellung des Bebauungsplanes eingearbeitet werden. Hier kann die Gemeinde bzw. der Gemeinderat die notwendigen und gewünschten Weichen im Vorfeld stellen. Wie das funktioniert, hat der Gemeinderat doch beim letzten Bebauungsplan im Neufahrner Norden gezeigt.