Aktuelles
Datenschutzbeauftragter der Kommunen muss nachjustieren
Der Datenschutzbeauftragte der Kommunen des Landkreis Freising, zu denen auch Neufahrn gehört hat allen betroffenen Kommunen einen Entwurf einer angepassten Zweckvereinbarung vorgelegt.
Als Datenschutzbeauftragter ist derzeit Herr Robert Kremer zuständig, er bekleidet dieses Amt schon seit März 2018 und erledigt seinen Full-Time-Job für insgesamt 19 Kommunen. Der nun vorgelegte Entwurf ist notwendig, weil es einer Anpassung des Aufgabenkatalogs an den aktuellen Rechtsstand der DSGVO, also der EU-Datenschutzgrundverordnung bedarf. Zusätzlich ändert sich das Umsatzsteuerrecht zum 01.01.2023, sodass sich hieraus auch Änderung der Vereinbarung ergeben. Genauso müssen die Veränderungen im Bereich der Zugehörigkeit zur Zweckvereinbarung berücksichtigt werden.
Baumgartner Gruppe wird mit aufgenommen
Hier wird zum 01.01.2023 die Baumgartner Gruppe aufgenommen. Hieraus sind aber keine wesentlichen Änderungen des Nettobetrages der Gemeinde Neufahrn an den Landkreis zu erwarten. Der durch den Datenschutzbeauftragten vorgelegte Entwurf wurde auch schon von der Kommunalaufsicht geprüft und soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Klares Votum vom Gemeinderat
Der Gemeinderat musste über die Änderungen der Vereinbarung entscheiden und stimmte einstimmig dafür.