23.12.2022
Grünecker Straße im Wandel der Zeit

Gemeinderat stellt Weichen für den Wandel der Zeit

Der Gemeinderat hatte in seiner Mai-Sitzung 2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem etwas längeren Titel: „Nachfolgenutzung für einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Grünecker Straße Sondergebiet mit Wohnbaufläche und Gewerbe“ beschlossen. Hinter diesem langen Titel verbirgt sich das Grundstück der Pflügler Hofstelle, die einer Bebauung mit über 40 Wohneinheiten weichen soll.

Traum nimmt an Gestalt an

Die Familie Pflüger realisiert sich derzeit den Traum einer neuen Bleibe vor den Toren Neufahrns, besser gesagt zwischen Mintraching und Neufahrn liegend. Den Fortschritt auf der dortigen Baustelle kann man täglich bewundern. Hier waren recht zügig die groben Strukturen des neuen Hofes sichtbar und nun sieht man die Gebäude in die Höhe wachsen und Form annehmen.

Durchgangsstraßen entwickeln ist nicht einfach

An der Grünecker Straße hatte die Gemeinde im Vorfeld schon eine Rahmenplanung für den südlichen Teil erstellt, sodass sich die vorgelegte Bebauungsplanung daran orientieren musste. Hierbei wird auch die für die Umgestaltung der Grünecker Straße benötigte Fläche frei und kann durch die Gemeinde entsprechend genutzt werden. Es handelt sich um notwendige Flächen für einen gut ausgebauten Fuß- und Radweg, sowie 5 Parkplätze im öffentlichen Raum.

Eine Straße mit 13.000 Fahrzeugen am Tag braucht einen an den Fußweg angegliederten Radweg

Thomas Seidenberger sprach sich auch für den direkten Zusammenschluss von Fuß- und Radweg aus. Somit erhält man die deutliche Abgrenzung zur viel befahrenen Straße, weil dazwischen noch die 5 Kurzzeit-Stellplätze errichtet werden.

Gut 40 Wohneinheiten werden entstehen

Auf der alten Hofstelle entlang der Grünecker Straße und im östlichen Teil des Grundstückes dreigeschossige Baukörper entstehen. Im südwestlichen Teil des Grundstücks, also im Winkel der genannten Baukörper entsteht ein drittes Gebäude mit 2 Geschossen. Die Stellplätze werden alle in der Tiefgarage nachgewiesen bzw. zur Verfügung gestellt. Die Gesamtzahl der Stellplätze wird geringer ausfallen als es die Stellplatzsatzung der Gemeinde hergibt. Dieses liegt an dem mit vorgelegten Mobilitätskonzept, welches Bestandteil des Vorhabens ist.

Gut durchdachtes Mobilitätskonzept

Der Vorhabenträger plant die Anschaffung von E-Bikes, E-Lastenfahrrädern sowie Fahrradanhängern, die zur freien Nutzung durch Wohnungseigentümer bzw. Mieter zur Verfügung stehen. Auch ein erhöhtes Angebot an Stellplatzfläche für Fahrräder soll die Bewohner dazu bringen, von dem sogenannten Zweitauto Abstand zu nehmen, denn der Stellplatzschlüssel ist schon deutlich reduziert.

Gut durchdachtes Mobilitätskonzept

Thomas Seidenberger unterstrich mit diesem kurzen Statement sehr treffend, was viele Gemeinderäte dachten. Er merkte auch noch an, dass man deutlich sieht, dass der Bauträger gerne noch mehr Projekte in Neufahrn realisieren möchte und deshalb solch gute Arbeit abliefert.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Der Grundgedanke ist richtig und es muss sich höchstwahrscheinlich erst zeigen, ob das geplante Konzept auch entsprechend greift. Bereitgestellte Flächen für Fahrräder, zum Ausleihen zur Verfügung stehende E-Bikes, fußläufig zu erreichende Carsharing-Angebote und vor der Haustür befindliche Bushaltestellen, müssen nicht zwangsläufig zum Umdenken der Menschen führen – aber es sind die richtigen Mittel dieses Umdenken anzustoßen. Wenn nicht jetzt, wann dann?

Mittel und Wege der neuen Mobilität

Es kann nicht Aufgabe des Gemeinderats sein, jedem Autofahrer seinen Stellplatz direkt vor der Tür zur Verfügung zu stellen. Aber man kann den Bürgerinnen und Bürgern Mittel und Wege der neuen Mobilität an die Hand geben, es fördern und somit in gewisser Art und Weise auch fordern.

Stellplatzsatzung bleibt aber ein offenes Thema

Abseits dieses Beschlusses muss man aber auch noch einmal klar und deutlich herausstellen, dass was die Stellplatzsatzung der Gemeinde betrifft, Quartierslösungen mit verändertem Stellplatzschlüssel und Mobilitätskonzept nicht immer beschlossen werden können.

An der Stelle ist es möglich, wo anders hätte ich Bauchschmerzen damit

Norbert Manhart sagt klar und deutlich, dass es Quartierslösungen nicht immer geben kann.

ISEK gibt schon einiges an "Grenzen" vor

Es muss eine vernünftige Stellplatzsatzung in unmittelbarem Zusammenhang mit ISEK geben, am besten sogar ein auf ISEK gespiegeltes Konzept und für das restliche Gebiet eine Lösung mit entsprechend ausreichendem Schlüsseln. Hier mal eine Quartierslösung – dort mal eine Quartierslösung ist die schlechteste Lösung die man als Gemeinde finden kann.