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14.12.2020
Gemeinderatssitzung

Ein in den letzten Tagen heiß diskutiertes Thema und von vornherein war klar, dass es hier zwei absolut unterschiedliche Meinungen gibt. Beide Meinungen sind nachvollziehbar und bei näherer Betrachtung, sind beide „menschlich“. Da gibt es einerseits die klar definierte Angst, dass die Festtage das Zeug zum Superspreader-Event haben. Hier herrscht die Meinung: „Wer seine Nächsten liebt, verschiebt“. Andererseits gibt es auch die Menschen, die sich so sehr Nähe, Trost und eine kleine Pause im Kreise der Familie wünschen und sehr gerne ein ruhiges Weihnachtsfest „feiern“ möchten. Wobei wir alle eigentlich auch sehr viel Ruhe in der Vorweihnachtszeit hatten. Der sonst mit den vielen Weihnachtsfeiern gefüllte Kalender sah in diesem Jahr etwas leerer aus, als in den Jahren zuvor. Haben wir die freie Zeit anders genutzt, mal nachgedacht – was wäre wenn? Vielleicht ergibt es sich ja diese Tage noch, es wäre schön. Es werden andere Weihnachten werden – sie müssen nicht schlechter sein – sie werden nur anders sein. Lasst uns den heiligen Abend, die heilige Weihnachtszeit zur heilenden Zeit, zur heilenden Weihnachtszeit werden.
Mit A b s t a n d betrachtet wird dieses Fest auch im kleinen Kreis ein Weihnachtsfest sein.

Ihr/Euer
Bodo Pfeiffer

Auf Wunsch dreier Fraktionen beriet der Gemeinderat in der aktuellen Sitzung die Verleihung der kommunalen Bürgermedaille für 5 Persönlichkeiten aus der Neufahrner Gemeinde. Die Fraktion der SPD schlug hierzu Frau Barbara Auinger vor. Sie war von 1990 bis 2008 Gemeinderatsmitglied und in den letzten 6 Jahren davon sogar 3. Bürgermeisterin. Über viele Jahre war sie im ehemaligen Frauentreff/Mütterzentrum, dem Vorläufer der heutigen Nachbarschaftshilfe aktiv. Nebenbei gehörte sie auch noch 12 Jahre dem Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Franziskus an. Herr Stefan Heiger wurde durch die Fraktion der CSU vorgeschlagen. Heiger ist seit 2002 1. Vorstand der FFW Massenhausen. Er gilt als Initiator und Organisator vielfältiger Dorffeste. Seit 1983 bekleidet er das Amt des Mesners in der Pfarrei Mariä Heimsuchung in Massenhausen und ist darüber hinaus seit 1998 1. Vorsitzender des Pfarrgemeinderates. Neben Heiger wurde auch Frau Martha Vetter von der CSU Fraktion vorgeschlagen. Sie war 30 Jahre lag Mitglied im Gemeinderat, den sie 2008 verließ. Der Einsatz für soziales und öffentliches Leben in der Gemeinde Neufahrn prägt sie über viele Jahre hinweg. Allein über 20 Jahre leitet sie nun schon den Neufahrner Altenclub. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER schlug auch zwei Kandidaten vor. Mit Herrn Klaus Scherer beginnend, wurde ein Neufahrner Bürger vorgeschlagen, der über 50 Jahre vielfältig das Gemeindeleben der Pfarrei St. Franziskus und somit des Ortes mitträgt. Er baute Kinder- und Jugendarbeit mit aus, war jahrelang Mitglied des Pfarrgemeinderates und hat viele Initiativen mit auf den Weg gebracht. Als weiteren Kandidaten für die Bürgermedaille wurde Herr Siegfried Schuhbauer vorgeschlagen. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER sieht in dem Ehrenvorsitzenden des Krieger- und Soldatenvereins, dessen erster Vorsitzender er von 1990 bis 2018 selbst war, eine Neufahrner Persönlichkeit, die begründet zur Auszeichnung vorzuschlagen wurde. Neben seinen langjährigen Tätigkeiten im und für den Krieger- und Soldatenverein, war Schuhbauer auch noch aktives Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr. Er gehörte ihr von 1961 an und prägte die Entwicklung der damaligen kleinen Dorffeuerwehr über Jahrzehnte deutlich mit. Der Gemeinderat beschloss den 5 Persönlichkeiten der Neufahrner Gemeinde die Bürgermedaille in Gold zu verleihen.
Zwei dieser Persönlichkeiten wurden dem Gemeinderat vom 2. Bürgermeister Josef Eschlwech vorgestellt.

Mit dem im September 2020 gefassten Grundsatzbeschluss zur Ausweisung eines Sondergebietes südlich der Römerstraße und der gleichzeitigen Beauftragung der Verwaltung für diesen Bereich die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten wurde schon im Folgemonat die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel dieser gemeindlichen Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Sondergebiets für einen Technologiecampus zur Unterbringung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und deren zuarbeitenden Betreibe inklusive Einrichtungen zur Versorgung der an diesem Campus Beschäftigten. Damit zu dieser Änderung des Flächennutzungsplans auch ein Masterplan erarbeitet werden kann, wurden seitens der Verwaltung entsprechende Angebote zur Umsetzung eingeholt. Der Masterplan soll auf Grundlage der bereits formulierten Planungsziele zu den einzelnen Themenschwerpunkten: Ökologie, Verkehr und Arbeitsumfeld entwickelt werden und im Anschluss das Konzept für ein vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgeben. Es wurden Planungsbüros aus dem Raum München angeschrieben und von den angefragten Büros 2 Angebote eingereicht, die in dieser aktuellen Sitzung nun zur Diskussion standen. Aufgrund der eingereichten Referenzen und der Art und Weise, wie das Angebot auf die Aufgabenstellung eingeht, kann bei dem Büro CL MAP von mehr Erfahrung bei der Erstellung eines Masterplans ausgegangen werden. Aus diesem Grund schlug auch die Verwaltung dem Gemeinderat als Empfehlung vor, dieses Büro zu favorisieren. Die Abstimmung ergab ein eindeutiges Ergebnis mit nur 2 Gegenstimmen.

Eigentlich wollte man die Erweiterung des Friedhofes erstmal nicht mehr anfassen. Der reine Blick auf die Zahlen derzeit freier Grabstätten und die sich abzeichnende Änderung in der allgemeinen Begräbniskultur „Erdbestattung vs. Urnengrab“ führten dazu, dass die ursprüngliche Planung einer Friedhofserweiterung vorerst auf die lange Bank geschoben wurde. Unabhängig davon wollte man aber im Bereich des benachbarten Baugebietes 124 „Wohngebiet zwischen Trentiner Straße und Robert-Koch-Straße“ im Fahrplan bleiben und die 1. Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschließen. Dieses war aber aufgrund der Straße zwischen den beiden Baugebieten nicht möglich. Die dem Baugebiet 124 zugeordnete Straße wurde durch den Gemeinderat als nicht ausreichend angesehen und sollte hinsichtlich eines Fuß- und Radweges nochmals überdachte werden. Ein ursprünglich angedachter Multifunktionsstreifen neben der Fahrbahn war dem Gemeinderat viel zu wenig. Weil aber der Bebauungsplan 124 gar keinen zusätzlichen „Spielraum“ für die Straße bieten konnte, musste nun der Bebauungsplan 130 wieder aus der Schublade geholt werden. Der Gemeinderat beschloss im Geltungsbereich des Bebauungsplans 130 „Erweiterung des gemeindlichen Friedhofes“ den Fußweg auch für den Radverkehr zu öffnen. Hierzu wurde beschlossen, den Grünstreifen um 1m in der Breite zu reduzieren, um dann diesen gewonnenen Streifen dem Fuß-/Radweg zuzusprechen. Dieser vorgestellte Vorentwurf wurde zustimmend zur Kenntnis genommen, sodass die Verwaltung nun beauftragt werden konnte die Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB diesbezüglich durchzuführen. Aufgrund dieser Maßnahme konnten nun die beiden Ausstehenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan 124 mit entsprechenden Änderungen/Anpassungen gewürdigt werden. Im Anschluss fand dann der notwendige Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans 124 statt.

Das Neufahrn eine dritte Grundschule benötigt, ist gar keine Frage – in diesem Punkt sind sich wirklich alle Gemeinderäte einig. Aber wo soll diese Grundschule gebaut werden? Viele Faktoren gibt es zu berücksichtigen – neben der benötigten Infrastruktur, die eine Grundschule absolut wichtig ist, gibt es in dieser für uns alle sehr ungewissen Zeit auch den finanziellen Aspekt der Gemeinde. Hier spricht die Standortfrage für ein Baugrund, der in der Hand der Gemeinde ist und somit keine Kosten für Bauland zusätzlich zu Buche schlagen. Andererseits benötigt die neue Grundschule auch die Nähe zu einer Sportstätte (Turnhalle). Denn es kann nicht sein, dass die Gemeinde einerseits eine Spiegelung der Jahnturnhalle plant, damit die Schüler*innen nicht mehr zum Sportunterricht per Bus gefahren werden müssen – aber andererseits ein Grundschul-Neubau an einem Standort durchgeführt wird, an dem es gar keine Sporthalle gibt und die Schüler*innen der neuen Grundschule dann wieder auf Bustransfer zum Sportunterricht angewiesen sind. Die sogenannte Erweiterung des Neubaus der Fürholzer Schule stand natürlich auch wieder auf dem Prüfplan. Hier war in der ursprünglichen Planung ein dritter Baukörper schon vorgesehen, der aber in der späteren Realisierung nicht berücksichtigt wurde, um die Baukosten im entsprechenden Rahmen zu halten. Dieser Baukörper würde als Anbau an die Jahnschule erfolgen und sich auf dem derzeitigen Pausenhof der Fürholzer Schule erstrecken. Diese Variante würde aber dazu führen, dass der derzeit zur Verfügung stehende Pausenhof der Fürholzer Schule sich massiv verkleinern würde und zusätzlich die Schüler*innen der neuen GS 3 auch noch auf diesen kleinen Schulhof Zugriff hätten. Das kann keine zukunftsorientierte Planung für einen Grundschulbau sein. Dieses stellte Thomas Seidenberger (FREIE WÄHLER und Kindergarten- und Schulreferent) nochmals deutlich heraus. Der zweite Standort für eine neue Grundschule kann dann, wenn er nicht in der Nähe der Jahnsporthalle ist, nur in der Nähe der Käthe-Winkelmann-Halle sein, hier könnten – so Thomas Seidenberger – Synergieeffekte mit der Mittelschule entstehen. Es gäbe derzeit aber keinen gemeindlichen Baugrund, was zu zusätzlichen Baukosten führen würde. Aber viele kleine, vorher nicht so im Detail betrachtete Einzelheiten könnten diesen Standort doch sehr interessant machen. Der Gemeinderat beschloss deshalb sowohl einen neuen Standort als auch eine Erweiterung der Jahnschule prüfen zu lassen. Wobei der letzter Prüfauftrag (Anbau) mit nur 15:14 Stimmen sehr knapp befürwortet wurde.