08.02.2016
Gemeinderatssitzung

Haushalt der Gemeinde – einstimmig ist im Endergebnis nicht ganz „stimmig“

Während der Klausurtagung schon besprochen und nun durch den Finanzausschuss einstimmig zur Vorlage beim Gemeinderat verabschiedet, wurde der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zum Beschluss vorgelegt. Die Gemeinde hat Schuldenlöcher, die sich nur durch geplante Verkäufe von Grundstücken stopfen lassen. Was beim Finanzausschuss noch als nicht so problematisch angesehen wurde, zeichnete sich auf der Bühne „Gemeinderatsitzung“ nun vollkommen anders ab. Wie kann es sein, das eine Fraktion, die selbst ein Mitglied im Finanzausschuss hat - dort dem Haushalt zustimmt - denn schließlich ging die dem Gemeinderat vorgelegte Fassung mit einstimmigem Beschluss so zur Vorlage, um dann im Gemeinderat geschlossen als Fraktion und öffentlichkeitswirksam gegen den Haushalt zu stimmen. Und um der Wichtigkeit dieser Gegenstimme noch eine besondere Bedeutung zu geben, bat dieses Mitglied im Finanzausschuss auch noch um namentliche Erwähnung im Protokoll. Was ist das bitte für eine Art der Kommunalpolitik. Man kann natürlich gegen alles sein – das ist glücklicherweise unser Recht in der Demokratie. Aber irgendwann sollte man auch mal einen Vorschlag machen, wie es vielleicht besser wäre – also Verbesserungsvorschläge vorbringen als immer nur zu kritisieren. Doch in der Rubrik muss diese Fraktion noch lernen.

Der Haushalt wurde verabschiedet, denn ohne Haushalt ist eine Gemeinde nicht handlungsfähig. Mit 21:3! Stimmen verlief die Abstimmung so, wie es die Diskussion vorher schon deutlich gezeigt hatte.

Gebührenanhebung für Hort und Mittagsbetreuung-wieder 3%?

Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 wird die Betreuungseinrichtungsgebührensatzung (das Wort muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen) geändert. Hierbei bezieht sich die Verwaltung auf die einschlägigen Gemeinderatsbeschlüsse der vergangenen Jahre und schlägt eine Erhöhung um 3% vor. Für das kommende Jahr wird es eine Änderung geben denn seitens der Gemeinde wird eine andere, zusätzliche Variante als die 3%ige Erhöhung zur Abstimmung vorgelegt, so jedenfalls die Ankündigung von Herrn Gast.

CarSharing soll Kommunen attraktiver machen – was ist mit Neufahrn?

„Ein Carsharer fährt im Vergleich zu einem normalen Autobesitzer etwa 40 % weniger mit dem Auto. CarSharing kann in kleinen Kommunen schon bei drei bis fünf Nutzern betriebswirtschaftlich funktionieren. So kauft ein CarSharer vor Ort wieder mehr ein; so werden die örtlichen Geschäfte im Zentrum gestärkt und dies macht das Leben in einer Kommune noch attraktiver.“

Das klingt alles sehr schön, lässt es sich auch in Neufahrn so umsetzen? Der Gemeinderat Florian Pflügler vertritt diese Meinung. Er will CarSharing und Stellplatzsatzung zukunftsorientiert miteinander verknüpft sehen. Demzufolge wurde dem Gemeinderat ein Antrag vorgelegt, der folgendes „rein rechnerisch“ vorsieht. Wenn man durchschnittlich von 8 Nutzern eines CarSharing-Autos ausgeht, so benötigt man theoretisch keine 8 Stellplätze mehr, sondern nur noch einen Stellplatz für das CharSharing-Fahrzeug. die anderen 7 Stellplätze könnten über Ablösung der Stellplatzpflicht (pro Stellplatz 12.500 Euro) zu einer Summe von knapp 90.000 Euro führen, über die sich ein Mittelklassefahrzeug rund 20 Jahre finanzieren lässt.

CarSharing, eine Thematik die man aus verschiedenen Blickwinkeln sehen kann. Die einen sehen es als die Zukunft, vielleicht sogar gleich mit einem Elektroauto. Andere sehen es kritisch, gerade in Hinblick auf die Tatsache, dass die Neufahrner kaum in Neufahrn arbeiten und so auf ein Auto angewiesen sind. Wer garantiert, dass diejenigen die sich heute für einen CarSharing-System entscheiden und auf Parkplätze verzichten, morgen nicht ein Zweitwagen haben und sich vor Nachbars Tür stellen, dessen Parkplatz blockieren, um selbst einen Parkplatz zu haben.

Die Abstimmung hat gezeigt, das Neufahrn noch nicht soweit ist. Und das vermutet wurde, das über diesen Antrag die Stellplatzordnung von Neufahrn ausgehebelt werden könnte. Mit 10:14 wurde der Antrag abgelehnt.

Senioren/innen darf man nicht aus den Augen verlieren

Die Sozialreferentin Frau Frommhold-Buhl möchte eine Umfrage zur Ermittlung der Bedürfnisse älterer Menschen in Neufahrn durchführen. Hierzu beabsichtigt sie eine selbst organisierte Befragung aller Bürger ab 60 Jahre. Somit sollten aktuelle Werte ermittelt werden, die es ermöglichen zukunftsorientiert die Bedürfnisse der älteren Mitmenschen in Neufahrn zu erfassen, auszuwerten und umzusetzen. Denn neben den aktuellen Themen wie Flüchtlinge, Asylbewerber und Obdachlose darf man die älteren Menschen nicht aus den Augen verlieren. es geht hierbei um die Erfassung von Handlungsbedarf im öffentlichen Raum, Schaffung barrierefreien Wohnens und Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit im Seniorenbereich.