29.02.2016
Gemeinderatssitzung

Komisch ist …

das zwei unterschiedliche Anträge von verschiedenen Fraktionen  zu dieser Gemeinderatsitzung im Februar 2016 eingereicht und in beiden Fällen seitens der Gemeinde ein eigener Tagesordnungs-punkt zu den jeweiligen Themen für diese Sitzung aufgestellt wurden. Und das sich beide TOPs der Gemeinde natürlich vor den Anträgen der Fraktionen wiederfanden, sodass unterschwellig die Anträge der Fraktionen eventuell an Wirkung hätten verlieren könnten, wenn man nicht die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu Sitzungsbeginn angegangen wäre und auf Antrag der Freien Wähler eine Verlegung der einzelner TOPs erwirkt hätte.

Antrag Nr. 1

Einen sogenannten Großantrag oder auch fraktionsübergreifenden Antrag gab es von der SPD, der CSU und den Freien Wählern. In diesem Antrag ging es um den durch das Landratsamt Freising abgelehnten Antrag auf Nutzungsänderung der Räumlichkeiten am Lohweg als Kinderpark. Dieser Antrag wurde der Nachbarschaftshilfe abgelehnt, sodass nun dringender Handlungsbedarf besteht. Schon 2006 wurden die Räumlichkeiten für den Kinderpark umgebaut. Die Räumlichkeiten wurden dann aber an die Kinderkrippe abgegeben. 2013 folgte zusätzlich ein einstimmiger Beschluss, dass diese Räumlichkeiten für eine Großtagespflegestelle genutzt werden sollten. Eine Ausführung dieses Antrags kann aber erst erfolgen, wenn neue Räume für die Kinderkrippe gefunden worden sind, die bis dato noch immer die ursprünglichen Räumlichkeiten des Kinderparks (Nachbarschaftshilfe) belegt.

Hintergrund des Antrags ist es, Kinderpark und Ganztagspflegestelle im Erdgeschoss am Lohweg 25 zusammenzuführen, um somit die seitens  des Landratsamts geforderte Neuunterbringung des Kinderparks und den in 2013 gefassten Beschluss endlich erfolgreich umzusetzen.

Die für die Krippe benötigten Räumlichkeiten sollen zeitnah bereitgestellt werden. Die Verwaltung wird auf Antrag dazu angehalten, eine entsprechende Umsetzung zu prüfen.

… und die Gemeinde schlägt als ihre Reaktion darauf vor,

eine kleine Kinderkrippe mit zentraler Lage zu errichten. Eine Verlagerung der Krippenanteile “Lohweg“ an den Standort „Auweg“ würde bedeuten, dass sämtliche Krippenplätze am Ortsrand von Neufahrn liegen würden. Zusätzlich wären dort dann 2 Maßnahmen unterschiedlicher Förderung durchzuführen, die unterschiedlich beantragt, genehmigt und freigegeben werden müssten. Alle Maßnahmen müssten den Förderprojekten separat zugerechnet werden, was eine gewisse Mehrarbeit bedeuten würde und die Umsetzung bis Ende 2017 gefährden könnte.

Aus diesem Grund wird seitens der Gemeinde ein Antrag auf Errichtung eines sehr schmalen Baukörpers auf dem sogenannten „Brandmeiergrundstück“ in der Bahnhofstraße vorgeschlagen. Hier könnte man eine zweigleisige Kinderkrippe errichten. Als Begründung wurden die zentrale Lage und die fußläufige Erreichbarkeit vorgebracht. Parkplätze wären dort nicht vorhanden. Zusätzlich wäre eine Möglichkeit geschaffen, im vorderen Bereich, zur Bahnhofstraße hin gelegen, einen Teil des für kostengünstigen Wohnraum zu nutzen. Hier könnte eine 30%ige Bezuschussung erfolgen. Auch wenn hier zwei unterschiedliche Förderprojekte miteinander kollidieren.

Seitens der CSU wurde als dritte Variante die Containerstellfläche am Keltenweg mit ins Spiel gebracht. Eine Verlagerung der Container z.B. neben das Hallenbad würde dazu führen, dass am Keltenweg ein Krippenstandort entstehen könnte. Somit hätte Neufahrn sowohl im Norden, als auch im Süden eine Krippe. Eine zwingend benötigte zentrale Lage einer Krippe, um diese fußläufig erreichen zu können, wurde nur von wenigen Gemeinderäten gefordert. Im Rahmen einer Abstimmung wurde festgelegt, welcher Standort durch die Verwaltung auf Realisierbarkeit zu prüfen ist. Der Gemeinderat stimmte eindeutig für den neu vorgeschlagenen Standort Keltenweg, nachdem das Brandmeiergrundstück mit 11:11 Stimmen knapp abgelehnt wurde.

Antrag Nr. 2

Die Freien Wähler beantragen die Einrichtung eines sogenannten „Runden Tisches – Kinder-betreuung ab der Grundschulzeit“. Zusammengesetzt sein sollte der Runde Tisch aus Vertretern der Verwaltung, den Rektoren der Grund-  und Mittelschule(n),  Fraktionssprechern alle Fraktionen des Gemeinderates, den Vorsitzenden der Elternbeiräte aus den Kindergärten und der Grund- und Mittelschule(n), sowie den Leitungen von Hort, Mittagsbetreuung und JUZ.

Hintergrund des Antrags ist es, das mit Einführung der Ganztags-Grundschulen in Neufahrn ein erhöhter Bedarf an Kinderbetreuung in den Randzeiten auftreten könnte. Derzeit ist die Einstellung zur Ganztages-Grundschule noch sehr verhalten, weil gerade die Kinderbetreuung während der 14 Wochen Ferien komplett ungeklärt ist.

Am runden Tisch sollen sich alle Beteiligten Gedanken drüber machen, wie eine Anschlussbetreuung aussehen und gestaltet werden könnte. Ein Defizit an Betreuung könnte eventuell das Aus der Ganztagsschule bedeuten. Am runden Tisch sollen keine Beschlüsse erfolgen. Es sollen Lösungswege ermittelt werden, die dann auf Fraktionsebene diskutiert werden müssen, damit sie dann gemeinschaftlich im Gemeinderat beschlossen werden können. Diesem Antrag wurde mit einer kleinen Änderung einstimmig entsprochen. Die Änderung bezieht sich auf den betroffenen Personenkreis. Hier wurde seitens der CSU vorgeschlagen, statt der Fraktionssprecher nur die drei Fachreferenten (Schule, Jugend und Soziales) fest zu bestimmen. Denn der Kreis der Beteiligten sollte nicht zu groß werden. Somit sind es nun drei Teilnehmer weniger – das ist schon gravierend.

… und hier hat die Gemeinde per Vorlage folgende Idee:

„Die Abteilung 1 der Gemeindeverwaltung entwickelt in Abstimmung mit den beteiligten Interessenvertretern, insbesondere aus Schule und Betreuungseinrichtungen, einen Vorschlag zu einem erweiterten Betreuungsangebot und legt dieses dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt als Beschlussfassung vor.“

Dieser Vorschlag ist aus Sicht der Freien Wähler löblich, führt aber dazu, dass die Fraktionen über etwas bestimmen sollen, was sie selbst nicht beurteilen können, wenn sie sich nicht mit den Betroffenen in Form der Elternvertretungen aus Kindergarten und Schule an einen Tisch setzen und darüber gedanklich austauschen. Was nun per Beschluss wenigstens mit den drei Fachreferenten stattfindet. Gut und wichtig ist aber, dass man sich nun um das Problem „Betreuung der Kinder ab Grundschulalter“ kümmert. Und das im Rahmen einer Kommunalpolitik mit und an der Basis.

Wichtige Punkte zur Ganztagesschule

Zum Schuljahr 2016/2017 soll die Ganztages-Grundschule am Fürholzer Weg den Betrieb aufnehmen. Im Rahmen der Inbetriebnahme muss die Nutzung der Schulküche/Mensa eindeutig geregelt werden. Hier wurden in der Sitzung die unterschiedlichen Möglichkeiten offen dargelegt. Vor- und Nachteile wurden diskutiert und somit wurde folgendes Ergebnis beschlossen.

Die Mensa wird durch Vergabe des Küchenbetriebs und der Ausgabe an Mahlzeiten an einen Caterer betrieben. Das heißt, die Küche wird vollumfänglich durch eine Fremdfirma genutzt. Es erfolgt keine Nutzung durch die Gemeinde (gemeindliches Personal) und auch keine Lieferung der Mahlzeiten, also keine Nutzung als sogenannte reine Austeilküche.

Für die Zeit bis zum 31.12.2016 wird als Ausnahme (Provisorium) eine Lieferung der Mahlzeiten durchgeführt. Dieses begründet sich durch die Tatsache, dass ab 2017 eine entsprechende Vergabe der Küche an eine Fremdfirma gesichert erfolgen kann und dieses haushälterisch auch abgesichert ist. Zum 01.01.2017 startet die Mensa dann ihren regulären Betrieb und versorgt die Schüler der „Ganztagesklassen“ von beiden Grundschulen. Angegliedert wird auch der Hort mit insgesamt 100 Kindern versorgt.

Zusätzlich wurde durch den Gemeinderat beschlossen, dass ein Kooperationsvertrag für die GS 1 und GS 2  zwischen der Gemeinde Neufahrn und der Regierung von Oberbayern geschlossen wird. Durch diesen Kooperationsvertrag verpflichtet sich die Gemeinde ein festgelegtes außerunterrichtliches Bildungs- und Betreuungsangebot für die gebundene Ganztags-Grundschulen zu erbringen. Dieses wird über eine sogenannte Koordinationsstelle geregelt. Diese Stelle wird dann durch einen Mitarbeiter besetzt, welcher sich an der GS 2 befindet. Er koordiniert den Einsatz der Kooperationspartner und sorgt bei Urlaub, Krankheit oder Vergleichbarem für entsprechenden Ersatz, sodass eine lückenlose Betreuung der Kinder zu jeder Zeit gewährleistet ist.