02.05.2016
Gemeinderatssitzung

Ehemalige Hawk-Stellung Giggenhausen

Eine von insgesamt 4 Stellungen des mittlerweile aufgelösten Freisinger Bundeswehrverbandes FlaRakBtl 32 war zwischen Giggenhausen und Massenhausen. Die Schwesterstellungen befanden sich in Erding, Schweinersdorf und Haindlfing. Haindlfing wurde 1995, Schweinersdorf 1996 und Erding 2002 geschlossen. Die Grundstücke dieser 3 Stellungen sind weiterhin im Besitz der Bundeswehr. Die Hawk-Stellung bei Giggenhausen wurde 1968 in Dienst gestellt und gehörte bis 1993 zur
3. FlaRak 32 in Freising. 1993 wurde die Stellung als 5. FlaRak 34 dann Rottenburg/Laaber unterstellt bevor sie 2003 geschlossen wurde. Das Gelände befindet sich nun im Besitz der Gemeinde Neufahrn. Es dient als naturschutz-rechtliche Ausgleichsfläche für das Neubaugebiet „Neufahrn Ost“ und muss mit Hilfe eines Nutzungskonzeptes entsprechend aufgewertet werden. Hierzu gab es schon im September 2014 eine Ortsbesichtigung, um sich einen ersten Eindruck vom Gelände und der weiteren Nutzung zu machen. Im Verlauf des Folgejahres wurden dann aufwendige Auswahlverfahren durchgeführt, um einen entsprechenden Landwirt zu finden, der die Beweidung des Geländes übernimmt. Teile des Geländes sind zur öffentlichen Nutzung vorgesehen.

In dieser Gemeinderatsitzung wurde nun darüber diskutiert, wie die endgültige Nutzung des Geländes aussehen kann. Ein gewisses Interesse ortsansässiger Vereine bezüglich der Nutzung vorhandener Infrastrukturen gab es nur im geringen Maße. So kann sich ein Landwirt aus Massenhausen gut vorstellen, vorhandene Bunkeranlagen für seine Zwecke umzubauen, um dort landwirtschaftliche Fahrzeuge unterzuziehen. Des Weiteren hatte der Bienenzuchtverein Massenhausen konkrete Nutzungsvorstellungen, die sich mit dem Gesamtkonzept der Flächennutzung decken. Was leider nicht möglich ist, ist die Nutzung einer Teilfläche durch die ortsansässigen Feuerwehren um dort monatliche Brandübungen durchzuführen. Dieses kann wegen der vorrangigen Naturschutzzielsetzung derzeit nicht gestattet werden.

Fürholzen bekommt ein Dorfhaus …

... das steht schon seit langem fest. Aber wo das Dorfhaus errichtet wird, dass ist noch nicht ganz sicher. Die ursprüngliche Planung das Dorfhaus als Erweiterung des jetzigen Feuerwehrhauses zu erbauen, musste aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse leider verworfen werden. Um aber den Dorfkern von Fürholzen in der Nähe des Feuerwehrhauses weiterhin zu definieren, musste ein nahegelegener Standort gesucht werden. Dieser wurde westlich des alten Schulhauses gefunden und bis zur jetzt vorliegenden Planung verfolgt. Um eventuelle Fördermittel abschöpfen zu können, drängt nun die Zeit. Neben der Möglichkeit 150.000 Euro im Rahmen der Dorferneuerung. Weitaus interessanter erscheint eine mögliche Förderung im Rahmen des Leader-Programms. Hierbei wären 60% der förderungsfähigen Nettokosten als Zuschuss möglich. Eine solche Förderung, bei einer Nettobausumme von 600.000 Euro wäre es schließlich 360.000 Euro Fördergeld, ist immer anstrebsam. Nur leider lässt sich diese Förderung nicht mit 100%iger Sicherheit garantieren und die Schaffung der Förderungsvoraussetzung ist an einen straff definierten Zeitplan gebunden. Das Baurecht muss zum Zeitpunkt des Antrages gegeben sein und der Antrag muss bis Ende Mai gestellt werden. In der Gemeinderatsitzung wurde die neue Planung des Dorfhauses am neuen Standort zur Kenntnis zustimmend genommen. Zusätzlich benötigte HHM in Höhe von 205.000 Euro werden im nächsten Jahr entsprechend berücksichtigt. Eine Förderung im Leader-Programm wird angestrebt.

Steuerung von Vergnügungsstätten

Ganz verbieten kann man die Spielhöllen, die Wettbüros oder-cafés nicht. Aber man kann sie aus dem Ortskern verbannen und in einem zulässigen Bereich zwar erlauben, dieses jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dieses soll nun mit Hilfe des Bebauungsplan Nr. 114 stattfinden.

Zur Erläuterung: Im Ortskern, dem Mischgebiet  entlang der Bahnhofstraße, der Echinger / Grünecker Straße und einem Teil der Dietersheimer Straße ist das Errichten von diesen Vergnügungsstätten nicht zulässig. Im Gewerbegebiet Neufahrn-Eching ist das Betreiben dieser Vergnügungsstätten zulässig, wenn diese sich nicht im Erdgeschoss-Bereich befinden. Das heißt im Detail, eine Vergnügungsstätte ist im Gewerbegebiet Neufahrn-Eching nicht verboten, wenn diese sich im Kellergeschoss oder im Obergeschoss befindet. Somit werden die jeweiligen Zugangsebenen der Gebäude von diesen Spielhöllen freigehalten, was die Lukrativität des Standortes deutlich verschlechtern sollte.

Fahrplanwechsel Dezember 2017 ist das Ziel

Ein Ziel das auf den ersten Blick noch in weiter Ferne liegt, ist was das Projekt „neue Buslinie“ betrifft aber ein sportliches Ziel. Hierzu muss die Gemeinde den Landkreis Freising bitten mit dem MVV in ein Planungsverfahren eizusteigen. Die neue Buslinie 692 soll dann die S-Bahnstation in Neufahrn, das Gewerbegebiet Römerweg und die S-Bahn in Hallbergmoos verbinden. Zusätzlich soll teile der Orte Neufahrn und Hallbergmoos mit abgefahren werden. Das derzeitige Konzept geht davon aus, dass an Werktagen (Mo. – Fr.) ein 40 Minuten-Takt von 06:00 bis 24:00 Uhr gehalten werden kann. Samstags und sonntags, sowie Feiertags ist ein 60 Minuten-Takt geplant, der sich auf den Zeitraum 13:00 bis 24:00 Uhr beschränkt.

Eine derzeitige Kostenabschätzung geht davon aus, dass jährlich von einer guten halben Mio. Euro pro Jahr ausgegangen werden kann. Eine gewisse Beteiligung durch den Landkreis ist geplant. Hierbei wird es sich aber nur um einen geringen Teil handeln. Der Landkreis wird die Kosten innerhalb der Hauptverkehrszeiten (06:00 bis 08:00 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr) übernehmen. Die verbleibenden Nebenverkehrszeiten werden durch die beiden Gemeinden übernommen. Hierbei kommt es zu folgender Aufteilung: Hallbergmoos würde ca. eine ¼ Mio. Euro pro Jahr übernehmen und knapp 200.000 Euro fallen dann pro Jahr auf Neufahrn.

Nun heißt es also auf den Beschluss im Landkreisausschuss für Planung, Umwelt und Infrastruktur zu hoffen. Das wäre dann erstmal der nächste Meilenstein.

Ortsabrundung Neufahrn Süd – ein Ende absehbar?

„Wann geht es endlich los im Süden?“

Das ist die Frage, die sich viele Neufahrner schon seit langer Zeit stellen. Das Baugebiet „Ortsabrundung Neufahrn Süd“ ist schon seit vielen Jahren Thema im Gemeinderat. Und in der letzten Sitzung kam es mal wieder auf den Tisch. Hintergrund war dieses Mal die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, die sich auf die Reduzierung des allgemeinen Wohngebietes sowie die Ausweisung eines Ortsrandes im Wasserschutzgebiet bezog. Der Gemeinderat beauftragte in der Sitzung nun die Bauverwaltung die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes an das Landratsamt Freising zur Genehmigung weiterzuleiten, um endlich „Leben“ auf das Baugebiet zu bekommen.

Schritt für Schritt geht es weiter

Drei Baugebiete werden gemäß geplanter Zuteilung der Flächen nun zur Umlegung angeordnet. Das heißt die amtliche Umlegung kann durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising durchgeführt werden. Gemäß Beschluss des Gemeinderates zählt dieses für die Baugebiete „Wohngebiet Trentiner Straße / Robert-Koch-Straße“, „Ortsabrundung Neufahrn-Süd“ und „Neufahrn-Ost“.

Jugendreferent bleibt Neufahrn erhalten und das ist gut so!

Im Laufe der letzten Wochen und Monate hatte das derzeit nicht besetzte Amt des Jugendreferenten einige „Beulen“ abbekommen. Nach dem Ausscheiden von Rudi Hölzl aus dem Gemeinderat, hatten die Bürger für Neufahrn erklärt, dieses Amt aus eigenen Reihen nicht wieder besetzen zu wollen. Kaum war dieses der Fall gewesen, wurden Stimmen aus dem Gemeinderat laut, diesen Referenten nicht benötigen zu müssen. Die damalige Schaffung hätte nur stattgefunden, um jeder Fraktion die Möglichkeit zu bieten, einen Referenten in Neufahrn stellen zu können. Auch der Versuch, den Jugendreferenten wieder mit dem Kindergarten- und Schulreferenten zu vereinen, wurde bei einigen Gemeinderäten als eine Möglichkeit gesehen. Hier kristallisiert aber der Fraktionssprecher der Freien Wähler, Josef Eschlwech deutlich heraus, dass er sich als jetziger Kindergarten- und Schulreferent nicht auch noch in der Rolle des Jugendreferenten sieht. Neufahrn, ein Ort mit fast 20.000 Einwohnern benötigt zwingend einen Jugendreferenten. Ein Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Organisationen und Vereinen, die auf Gemeindeebene Jugendarbeit betreiben. Ein Sprachrohr der Jugend, ein Vermittler und Berater, also eine wichtige Schaltstelle in der Gemeinde.

Mit 15:9 Stimmen wurde in der letzten Sitzung nun am Jugendreferenten festgehalten. Somit kann in der Juni-Sitzung die Nachfolge von Rudi Hölzl gewählt werden.