24.07.2017
Gemeinderatssitzung

Neufahrn lässt sich fördern

In vielen Kommunen, so auch in Neufahrn, ist ein Funktionsverlust der „zentralen Versorgungs-gebiete“ zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand.

Als zentrale Versorgungsbereiche werden Innenortszentren, auch bei Gemeinden mit größerem Einzugsbereich bezeichnet. Allein durch die Tatsache, dass Neufahrn mit Eching zum Mittelzentrum wurde und der Landes-entwicklungsplan  sogar noch  Unterschleißheim mit einbinden möchte zeigt, das Neufahrn ein größeren Einzugsbereich hat und den bestehenden Leerstand, kann man nicht schön reden, der ist für jeden sichtbar. Aus diesem Grund sah sich der Gemeinderat im September 2015 auch gefordert und beschloss die Antragsstellung zur Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm. Diesem Antrag kam die Regierung von Oberbayern nach und bestätigte die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm Teil IV „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Als vorgezogene Maßnahme wurde bereits die Sanierung des Mesnerhauses in der sogenannten „historischen Ortsmitte“ in Angriff genommen. Um zukünftig weitere Maßnahmen im Städtebauförderprogramm durchführen zu können, muss nun aber ein umfangreicher Aufgabenkatalog abgearbeitet werden, um dann die notwendigen Fördergelder auch entsprechend zu erhalten. Vorrangig musste der Gemeinderat in der aktuellen Sitzung (24.07.2016) das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)“ ausloben. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenfassung aller Untersuchungsergebnisse bezüglich der z.B. vorbereitenden Untersuchung zur Prüfung des Bedarfes städtebaulicher Aufwertungs- und Sanierungsmaßnahmen, Feststellung der Notwendigkeiten von Maßnahmen zur Stärkung der Ortsmitte aufgeteilt in drei Fachbereiche. Fachbereich  „Städtebau und Freiraum“ – mit den Anteilen bauliche Nutzung, Baustruktur und Beschaffenheit von Gebäuden, dem Wohnen und der Freiräume und natürlich der Siedlungsentwicklung. Dem Fachbereich „Verkehr“, der sich mit fließendem und ruhendem Verkehr beschäftigt, Stellplatzanforderungen bewertet, Fuß- und Radwege beurteilt und den Bahnhof und dessen Gestaltung mit einbezieht. Letzter Fachbereich ist dann der „Einzelhandel“. Hier geht es um die Überprüfung der vorhandenen Grundlagen, Bewertung der Handelslagen, Betrachtung alternativer Einzelhandelsstandorte und Überprüfung von Reglementierungen in diesem Bereich. Die Voruntersuchung und das Erstellen des Konzeptes wird 1 Jahr in Anspruch nehmen. Ein Jahr wird die Verwaltung zusätzlich zur normalen Arbeit gebunden sein. Es müssen umfangreiche Zuarbeiten geleistet werden, um den Planern entsprechende Informationen über Neufahrn an die Hand zu geben. Auch der Gemeinderat und seine Ausschüsse werden gefragt sein. Es wird bis zu den ersten Ergebnissen eine Menge an personellen Ressourcen gebunden.

Aus Sicht der FREIEN WÄHLER ist auch der Umgriff, also die Definition des betroffenen Gebietes, auf das sich die Städtebauförderung bezieht, viel zu großflächig ausgelegt. Zusätzlich werden unbebaute Flächen mit einbezogen, um abklären zu können in wie fern diese in die städtebaulichen Förderung mit integriert werden können. Hier sehen die FREIEN WÄHLER die Gefahr, dass gerade diese sogenannten „grünen Lungen Neufahrns“ somit verloren gehen könnten. Allein aus diesen Gründen lehnen die FREIEN WÄHLER die Städtebauförderung in diesem Umfang ab. Ein Bezug auf den ursprünglichen Gedanken die Ortsmitte, den historischen Ortskern und den Bahnhofsbereich zu stärken, sehen die FREIEN WÄHLER nicht mehr. Bedingt durch das Verfahren, wird eher eine Verzögerung in der Umsetzung einzelner Maßnahmen z.B. Unterführung am Bahnhof gesehen, was eigentlich verhindert werden sollte.

„Neufahrner Liste“ – noch zeitgemäß oder eher ein Rückschritt?

Was damals zum Schutz der innerörtlichen Entwicklung gedacht war, ist aus Sicht der FREIEN WÄHLER nicht mehr aktuell. Aus diesem Grund stellte die Fraktion der FREIEN WÄHLER am 12.09.2016, also vor knapp einem Jahr, den Antrag auf Aufhebung der Neufahrner Liste. Begründet wurde der Antrag durch die Tatsache, dass Neufahrn mittlerweile mit Eching zusammen zum Mittelzentrum aufgestiegen ist. Sollte den aktuellen Änderungsvorschlägen des Landesentwicklungsplans (LEP) entsprochen werden, würde auch noch Unterschleißheim diesem Mittelzentrum zugeordnet. Somit gewinnt das große Mittelzentrum natürlich an gewisser Attraktivität, die bei verschiedenen Gewerben und Unternehmen Begehrlichkeiten wecken könnte. Bei sich daraus entwickelnden Wünschen bezüglich einer Niederlassung, würde Neufahrn immer den Kürzeren ziehen, wenn es sich um zentrumrelevantes Sortiment aus der „Neufahrner Liste“ handelt. Denn Unternehmen mit einem solchen Sortiment dürfen sich gemäß aktueller „Neufahrner Liste“ nur im zentralen Versorgungsbereich (Ortsmitte) ansiedeln und hier stehen keine adäquaten Verkaufsflächen bezüglich der heute benötigten Grundfläche zur Verfügung.

Um Neufahrn zukunftsorientiert eine gewisse Standortsicherheit für Gewerbe unterschiedlichster Art in einem großen Mittelzentrum bieten zu können, muss die „Neufahrner-Liste“ komplett überdacht werden. Dieses wird nun durch das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)“ im Rahmen der Städtebauförderung durchgeführt. Seitens der FREIEN WÄHLER bestehen eindeutig die Hoffnung und der Wunsch, dass das ISEK den gewünschten Erfolg mit sich bringt und keine Kaufkraft an andere Gemeinden des Mittelzentrums verloren geht. Bis erste Ergebnisse in Bezug auf das ISEK vorliegen, kann 1 Jahr ins Land gehen. Also ein Jahr länger mit der Neufahrner Liste, was aus Sicht der FREIEN WÄHLER nicht sinnvoll ist. Der Gemeinderat beschloss gegen die Stimmen der FREIEN WÄHLER an der Neufahrner Liste festzuhalten, bis Ergebnisse des ISEK vorliegen.

Öffentliche Nutzung der neuen Grundschul-Tiefgarage – 2. Anlauf

Die Tiefgarage der Grundschule im Fürholzer Weg hat 42 Stellplätze, die natürlich vorrangig für die Lehrkräfte der beiden Grundschulen und dem pädagogischen Personal der Mittagsbetreuung sowie des Hortes und den Mitarbeitern der Gemeindebibliothek bereitgestellt werden. Vorrangig heißt in diesem Fall, werden die Stellplätze durch den o.g. Personenkreis benötigt, so stehen sie der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung und dieses muss eine Benutzungsordnung entsprechend regeln. Aus diesem Grund hatte die Verwaltung schon in der letzten Gemeinderatssitzung eine entsprechende Benutzungsordnung ausgearbeitet. Diese musste jedoch nochmals überarbeitet werden, sodass sie aus diesem Grund erst jetzt durch den Gemeinderat verabschiedet werden konnte. Die Benutzungsordnung regelt die maximale durchgängige Parkdauer, die Zeitfenster der öffentlichen Nutzung sowie die Sanktionierungsmöglichkeiten der Gemeinde bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung.

Nachfragen seitens der SPD bezüglich der Berücksichtigung einzelner Stellplätze für die Sozialstation wurden durch den Verkehrsreferenten Florian Pflügler geklärt. In Gesprächen mit der Sozialstation hatte sich herausgestellt, dass die Parkplätze in der Tiefgarage der Sozialstation derzeit für alle Dienstfahrzeuge der Sozialstation benötigt werden. Die Mitarbeiter kämen jedoch mit eigenen Fahrzeugen zur Arbeit, um dann auf die Dienstfahrzeuge umzusteigen. Somit würde Parkfläche für die privaten Kfz benötigt. Da die Dienstfahrzeuge in der Zeit von 07:00 bis 15:00 Uhr im Einsatz wären, könnten diese Fahrzeuge ungehindert in der Tiefgarage der Schule untergestellt werden. Die beiden Zeitfenster der Sozialstation und der Schule würden gut zueinander passen und der freie Raum in der Tiefgarage der Sozialstation stünde den privaten Kfz der Mitarbeiter zur Verfügung. Damit wäre also auch der Sozialstation gedient.

Mensa der Mittelschule

In der Mai-Sitzung des Gemeinderates wurden unterschiedliche Varianten der Mensagestaltung für die Jo-Mihaly-Mittelschule in Neufahrn vorgestellt. Gleichzeitig wurde damit eine eventuelle Erweiterung der Käthe-Winkelmann-Halle oder die Spiegelung der Jahn-Turnhalle mit ins Gespräch gebracht.  Nach intensiven Gesprächen mit der Schulleitung der Mittelschule, Frau Hager, wird nun die sogenannte Variante 1, also ein Anbau im östlichen Bereich der Mittelschule favorisiert. Aus Sicht der Schulleitung sollte es vermieden werden, die Pausenhof-situation der Schule durch einen Mensabau zu verändern. Das Architekturbüro B4 hatte in der damaligen Sitzung sowohl einen raumfordernden Anbau im Innenhofbereich, als auch einen Anbau auf dem „grünen Pausenhof“ also an der Käthe-Winkelmann-Halle vorgestellt. Von diesen Varianten wollte die Verwaltung nun Abstand nehmen und stellte nur noch die Variante 1 zur Abstimmung vor. Abweichend von der Mai-Sitzung wurde jedoch noch eine Möglichkeit für zwei zusätzliche Unterrichtsräume ins Gespräch gebracht. Diese wurden durch die Schulleitung als dringend notwendig erachtet. Die angesprochenen Unterrichtsräume könnten als Obergeschoss des Erweiterungsbaus realisiert werden. Hierzu entschied der Gemeinderat, dass diese erweiterte Variante ausgeplant und in der Oktobersitzung detailliert vorgestellt werden soll. Auf Antrag der CSU soll bis dahin auch geklärt werden, ob durch diese Variante des Mensabaus eine Erweiterung der Käthe-Winkelmann-Halle um ein viertes Hallensegment überhaupt noch möglich ist, auch wenn dieses derzeit noch lange nicht angedacht ist. Denn auf Antrag der FREIEN WÄHLER wurde der Beschluss dieses Tagesordnungspunktes so erweitert, dass durch den Mensabau in dieser Variante eine Spiegelung der Jahnsporthalle priorisiert wird und diese in die Haushaltsplanung mit aufzunehmen ist. Das Verbringen der Grundschüler per Bus zum Sportunterricht in die Käthe-Winkelmann-Halle muss aus Sicht der FREIEN WÄHLER endlich ein Ende haben. Durch diesen Beschluss ist nun ein Grundstein dafür gelegt worden.

Wieder eine Containerlösung für unsere Kinder?

Das kommende Kindergarten- und Schuljahr fordert die Gemeinde Neufahrn auf ein Neues. Wie jedes Jahr, sorgt die Anzahl der Kinder auf der Warteliste für einen Kindergartenplatz die betreffenden Eltern. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, handelt es sich in diesem Jahr aber um eine große Anzahl an Kindern (derzeit knapp unter 40 Kinder) die aufgrund einer sehr hohen Anzahl an sogenannten „zurückgestellten Kindern“ zustande kommt. Zurückgestellte Kinder, sind Kinder die vom Alter her hätten eingeschult werden können,  deren kognitives Verhalten dieses aber nicht zulässt und auf Anraten des Kindergartens und der Eltern eine Einschulung nicht stattfindet. Diesen Faktor kann man aus Sicht der Gemeindeverwaltung nicht adäquat vorher sehen, sodass ein gewisses Defizit zwischen vorhandene und benötigte Kindergartenplätze entsteht.

Die Gemeindeverwaltung legte aus diesem Grund dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage zur Beschaffung von 6 Containern vor. Die Container sollen an die bestehende Containeranlage am Keltenweg platziert werden, um somit den benötigten Platz für  weitere Kinder zu bekommen.

Aus Sicht der FREIEN WÄHLER bleibt immer noch die Frage offen, woher das für die Kinder benötigte Fachpersonal kommt. Was nützen einem die Räumlichkeiten, wenn man kein Fachpersonal bekommt. Und wenn Fachpersonal verfügbar sein sollte, wie kann die Diakonie als Träger dieses Kindergartens verfügbares Fachpersonal nachweisen, die kirchlichen Träger im Gemeindegebiet aber freie Stellen nicht mit entsprechendem Fachpersonal besetzen. Denn dort wären Räumlichkeiten vorhanden und man müsste keine zusätzlichen Container aufstellen.

Auf Beschluss des Gemeinderates werden nun 6 Container inkl. Mobiliar beschafft. Bis zur Inbetriebnahme der Container werden 3 Monate vergehen, somit werden die Kindergartenplätze frühestens zum Ende Oktober zur Verfügung stehen. Ob innerhalb dieses Deltas von ca. 2 Monaten (September/Oktober) die Kinder in anderen Räumlichkeiten betreut werden können, klärt die Verwaltung nun mit Nachdruck. Hier hatte die Fürholzer Schule einen Bereich oberhalb der Schulmensa zur sofortigen Benutzung angeboten. Es hängt jedoch davon ab, ob der Träger (in diesem Fall die Diakonie) einer Betreuung in den Räumlichkeiten, begrenzt auf 2 Monate, zustimmt. Das zuständige Landratsamt sieht im Punkto Nutzung dieser Räume keine Schwierigkeiten.

Bekanntgaben:

Lärmaktionsplan-Schiene

Die Gemeinde weist hiermit auf die derzeit laufende Aktion „Lärmaktionplan-Schiene“ hin. Eine Stellungnahme der Gemeinde ist derzeit noch nicht notwendig. Es handelt sich ausschließlich um eine Befragung betroffener Bürger die einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen können, der dann zur Beurteilung der Situation mit herangezogen wird.

Auf Anraten von Thomas Seidenberger (FREIE WÄHLER) wird die Gemeinde ein Informationsschreiben an alle betroffenen Haushalte (ca. 2.000 Bürger sind betroffen) verteilen. Eine reine Information über die Internetseite der Gemeinde erscheint aus seiner Sicht der FREIEN WÄHLER nicht ausreichend und die Veröffentlichung über die Printmedien „Monat oder Echo“ ist aus terminlichen Gründen nicht mehr möglich.

Fragen aus dem Gremium:

Funke M. (FDP):
Ausstattung eines Spielplatzes
Wäre es möglich, den Spielplatz an der Poccistraße um eine Schaukel und eine Rutsche zu erweitern.
Bauamt: Grundsätzlich ja. Auch wenn das Konzept des Spielplatzes eigentlich ein anderes ist.

Auinger (SPD):
Flughafenparker
Auf dem Parkplatz am OMG ist das Bild immer noch sehr bunt, was das Parken betrifft.
BGM: Die Verwaltung ist dran. Das Problem ist erkannt.

Häuser (BfN):
Bürgerversammlungen / Terminierung
Gibt es schon Termine für die Bürgerversammlungen
BGM: Die Bürgerversammlungen werden nach der Klausur stattfinden. Die Termine werden mit den Ortssprechern abgesprochen. Zeitfenster wird Oktober/November sein.

Fragen aus dem Publikum:

Stellplätze für Lehrer im Jahnweg/Samweg
Fallen die reservierten Stellplätze im Jahnweg und Samweg  für die Lehrer der Jahnschule weg, wenn die Tiefgarage regulär genutzt werden kann? Dieses würde die Parkplatzsituation in dem Bereich deutlich entspannen.
BGM: Das wird auf jeden Fall so sein.