20.11.2017
Gemeinderatssitzung

Was gibt der Haushalt noch alles her?

An vielen Ecken und Enden wird derzeit in Neufahrn gebaut. Über längere Zeit belastet uns eine Maßnahme, die nach ihrer Fertigstellung eine deutliche Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität mit sich bringen soll. Gemeint ist hierbei der Ausbau des Kabelnetzes innerhalb Neufahrns und den dazu gehörigen Ortsteilen. Die aufgerissenen Gehwege, die Stolperfallen und Blockaden werden aus diesem Grund dann auch eher geduldet, weil das schnelle Internet sehnsüchtig erwartet wird. Auch sichtbar ist die Baustelle am Bahndamm, wo derzeit Einfachstwohnungen und Wohnraum für sozialschwache Bürger geschaffen werden. Seit Jahren begleiten uns aber auch die Baustellen der neuen Grundschule, die immer noch nicht richtig fertig ist und natürlich auch das Mesnerhaus im alten Ortskern, was immer noch verhüllt ist und später im neuen „alten“ Glanz erscheinen soll. Im kommenden Jahr wird dann der Anbau einer Mittelschulmensa beginnen, genauso wie der Neubau einer Kindertagesstätte am alten Sportplatz im Süden Neufahrns und einer Kinderkrippe am Keltenweg. Zusätzlich sind dann aber auch noch Projekte in Planung, bei denen es um die Schaffung eines integrativen Kinderbetreuungskonzeptes im Norden Neufahrns geht und auch ein seniorenbezogenes Projekt, dem „altengerechtes Wohnen in der Bahnhofstraße“. Und genau dieses Thema sollte in der jüngsten Gemeinderatssitzung wieder auf den Tisch. Die anfangs in Aussicht gestellten Fördermittel ließen das Projekt zum damaligen Zeitpunkt in ein recht gutes Licht rücken. Schnell wurde auch das entsprechende Grundstück gefunden, welches sich aber für einige Gemeinderäte immer mehr als nicht gerade optimal herausstellte. Ein erstes vorgestelltes Planungskonzept zeigte deutlich, dass im weiteren Verlauf mit Schwierigkeiten gerechnet werden könnte. Somit wurde eine Verbesserung des Entwurfs durchgeführt, der nun folgende Zahlen mit sich bringt. Ein Baukörper mit 13 Wohneinheiten (33-60 qm) und 2,61 Mio€ Baukosten sowie eine dazugehörige Tiefgarage mit PKW-Aufzug für weitere 1,08 Mio€. Rein rechnerisch kommt man somit auf ca. 200t€ für eine Wohnung und weitere 80t€ für einen Stellplatz. Ist das in der heutigen Zeit und der derzeitigen HHM-Lage richtig und gut geplant? Wir sprechen von altengerechtem Wohnen. Menschen deren Portemonnaie nicht sehr viel hergibt. Der Grundgedanke war zentrumnahes, bezahlbares Wohnen für Senioren. Nun kann man viele Fragen stellen. Brauche ich an diesem Standort zwingend einen von der Größe her stark limitierten Baukörper? Brauche ich die Anzahl an Stellplätzen für Senioren? Kann eventuell die Tiefgarage komplett entfallen? Was mache ich mit der Stellplatzordnung – wieder eine Ausnahme?

Die Stellplatzordnung ist schon seit langem ein Thema im Gemeinderat. Immer wieder zeigt sich, dass es hier und da leichte Unstimmigkeiten gibt. Man ist sich mehr oder weniger einig, eine komplett neue Stellplatzordnung wird es wohl nicht geben, aber eine deutliche Anpassung und sichere Abgrenzung einzelner Projekte, die eine Stellplatzforderung mit sich bringen, müssen ausdefiniert werden. Hierzu wird es in Kürze ein Gremium geben, das sich mit dieser Thematik intensiv befassen wird. Genau aus diesem Grund wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt.

Photovoltaik vor den Toren Neufahrns

Für Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen, wenn es nach der Landesplanung geht, sogenannte vorbelastete Flächen entlang an Hauptverkehrsachsen genutzt werden. Durch den Bau der Neufahrner Gegenkurve hat sich eine solche Fläche gebildet. Eingegrenzt durch die A92, die bestehende S1-Linie Richtung Pulling/Freising und der neuen Neufahrner Kurve entsteht eine Fläche, die optimal für eine Photovoltaikanlage geeignet wäre. Der Gemeinderat stimmt ohne Gegenstimme für das Projekt und folgte so dem Bauausschuss, der in seiner jüngsten Sitzung auch einstimmig für das Projekt war.

Klärung der Wegeführung im Neufahrner Süden

Die Wegführung an der neuen Krippe und dem geplanten Kindergarten am Sportgelände Neufahrn-Süd muss sich, gerade im Hinblick auf die zu erwartende Nutzung durch Eltern mit ihren Kindern deutlich verbessern. Hierzu wurde durch den Gemeinderat eine Anpassung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sportgelände Neufahrn Süd“ beschlossen. In der Sitzung wurden 3 Varianten vorgestellt. Die Varianten führen am Zaun des Kindergartens entlang. Der Unterschied war nur im Verlauf zu sehen. Die eine Variante hätte den Verlust des vorhandenen Busch- und Baumbestandes zur Folge, die andere Variante hätte die Wegführung über das Kindergarengrundstück vorgesehen, eine geringe Verkleinerung des Gartenbereiches. Die 3 Variante, die von den Verwaltung favorisiert wurde, führt den Gehweg so am Freigelände entlang. Der Weg wäre großzügiger gestaltet, mit einer Breite von 3,30 Metern als ein Fuß-Radweg ausgefallen. Die Stellplatzanordnung hätte von derzeit 13 Senkrechtparkern auf max. 8 Längsparker umgestellt werden müssen. Der Gemeinderat orientierte sich nicht an der von der Verwaltung favorisierten Variante, sondern entschied sich für die Wegführung an der Busch und Baumreihe entlang unter Inanspruchnahme eines kleinen Geländestreifens der vorgesehenen Freifläche.

Bolzplatz – wichtige Kinderkultur in Neufahrn – bekommt einen neues Zuhause

Kaum steht der erste Baukran im großen Baugebiet „Ortsabrundung Neufahrn Süd“, schon kommt das Großprojekt „Baugebiet Neufahrn Ost“ wieder auf den Tisch. Schon 2011 wurde durch den Gemeinderat beschlossen, dass der vorhandene Bolzplatz inkl. Spielplatzanteil vom geplanten Baugebiet Ost über die Straße hinweg Richtung Mintraching verlegt werden soll. Der Umriss des geplanten Geländes würde sich hierbei deutlich vergrößern und nach Fertigstellung ein gewisses Gesamtkonzept mit der neuen Kindertagesstätte, die auch in dem Baugebiet entstehen soll, eingehen. Ein tränendes Auge hat aber auch dieser Umzug des Spielplatzes. Die Siedlung an der Max-Anderl-Straße verliert den direkten Anschluss an diesen Spielplatz, der mit seiner Fahrrad-Cross-Strecke schon seinen Reiz für kleine Kinder hat. Neufahrn gewinnt aber mit dem Baugebiet Ost später ein schönes Freiraumkonzept mit vielen Grün-, Spiel- und Aufenthaltsflächen. In der Gemeinderatssitzung wurden nun die Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungs-plans „Grünfläche Zweckbestimmung Sport- und Spielanlagen zwischen Neufahrn und Mintraching“ gewürdigt.

Bauleitplanverfahren – wer macht nun in Zukunft was?

Vor langer Zeit wurden die Zuständigkeiten zu Bauleitplanverfahren auf den Bauausschuss übertragen. Eine sogenannte gespaltene Zuständigkeit, also die Trennung von Abwägungsvorgang inkl. Ergebnis und dem Satzungsbeschluss war formal möglich. In jüngster Zeit hat sich aber gezeigt, dass dieses Verfahren so nicht mehr möglich ist. Es muss eine einheitliche Abwägungszuständigkeit geben, somit müssen die Vorgänge in einem Gremium liegen. Die derzeitige Verfahrensweise ist nicht mehr möglich. Der Gemeinderat war sich diesbezüglich nicht ganz einig. Die einen sahen die Zuständigkeit im Gemeinderat, die anderen hingegen eher im Bauausschuss, der mit seiner „Fachkompetenz“ hier besser und sicherer beschließen könnte. Und schließlich blieben ja die verfahrenseinleitenden Beschlüsse weiterhin im Gemeinderat, also hätte der Gemeinderat eine Art Veto-Recht. In der abschließenden Abstimmung wurde mit 13:9 Stimmen für die Zuständigkeit des Gemeinderates gestimmt.

Fragen aus dem Gremium:

Herr Seidenberger (FREIE WÄHLER):

Stellplätze an der alten Halle / hinterm Marktplatz
Auf Anfrage einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin der Sozialstation, bezüglich der Nutzung von Stellplätzen der Sozialstation in der neuen Tiefgarage der Grundschule, kam der Gedanke auf, die Parkdauer im Bereich Alte Halle/hinterem Marktplatz von derzeit 2 Stunden auf 4 Stunden zu erweitern. Dieses begründet sich nicht nur durch die Anfrage der Sozialstation, sondern wäre aus Sicht der ansässigen Gastronomie wohl auch wünschenswert?
1. BGM: Man wird die Anfrage prüfen.

Fragen aus dem Publikum:

Sachstand Alte Halle
Man hört so viel, was ist nun richtig?
1. BGM: Die Alte Halle wird mit Ablauf des 31.12.2017 geschlossen, zu diesem Zeitpunkt läuft auch der Pachtvertrag der Gastronomie aus. Bis dahin kann die Halle aber unter der Auflage – maximal 199 Personen - weiter genutzt werden. Was aus der Alten Halle später wird, dass möchte man im Rahmen der Städtebauförderung dem Gremium überlassen, dem dann auch einzelne Bürger Neufahrns angehören. Hier soll in Rahmen eines Gesamtkonzeptes darüber entschieden und dem Gemeinderat vorgelegt werden.

Stellflächenmarkierung
An der Alten Halle/hinterm Marktplatz sind die Parkplatzstellflächen nicht markiert, könnte man dieses eventuell noch nachholen, dort wird immer sehr „wild“ geparkt?
1. BGM: Wird geprüft.