18.12.2017
Gemeinderatssitzung

Ist ein Bebauungsplan immer das Mittel der Wahl?

Hinter der Polizeiinspektion rührt sich etwas, doch nun ist die Gemeinde gefordert, um hier einen für alle Beteiligten gerechten Weg zu finden, was mitunter nicht immer einfach ist und ein gewisses Fingerspitzengefühl bedarf. Dem Gemeinderat wurde seitens der Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Abstimmung vorgelegt, die im Detail folgendes enthielt:

„Nördlich der Polizeiinspektion Neufahrns planen die Grundstückseigentümer die Umsetzung von bestehenden Gewerbeflächen in Wohnbauflächen mit einer Tiefgaragenanlage. Auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist die Neuaus-richtung einer intensiven Wohnnutzung in Planung. Durch derartige Nutzungen würde eine problematische Gemengelage entstehen, da die sonstigen Nutzungen in diesem Bereich östlich der Christl-Cranz-Straße, abgesehen von der Polizeistation, gewerblich geprägt sind. Auch sind im Bereich der Wolfgang- Zimmerer-Straße bis zur Carl-Diem-Straße durch die vorhandene Nutzung (Wohnen und nicht störendes Gewerbe) die Baugebiettypen Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet entsprechend der Baunutzungsverordnung erkennbar.“

So auf den ersten Blick eine eindeutige Angelegenheit. Das betroffene Gebiet verfügt derzeit über keinen Bebauungsplan, hier wurde nach damaligen Vorgaben gebaut und im groben lässt sich vielleicht die von Seitens der Verwaltung zu erahnende Nutzungsart der Gebiete erraten. Ist das aber wirklich der Fall? Nimmt man beispielsweise nur mal die Hans-Braun-Straße, Ecke Wolfgang- Zimmerer-Straße. Ein klassisches Wohngebäude mit entsprechender Nutzung. Laut Verwaltung wird dieser Bereich einem reinen Gewerbegebiet (GE) zugeschreiben. Ja, das stimmt hier sind viele Gewerbe angesiedelt, der erste Schein lässt erahnen das es sich hier um eine eindeutige Nutzungsart handelt. Aber es gibt auch Wohnraum – dieser hätte zwar im Falle einer entsprechenden Änderung oder Festlegung durch einen Bebauungs- und Flächennutzungsplan sogenannten Bestandschutz, welcher aber im Falle einer grundlegenden Sanierung (Abriss und Neubau) entfallen würde. Und genau aus diesem Grund hatte Thomas Seidenberger (FREIE WÄHLER) hier nachgefragt. Ihm waren die damaligen Hintergründe der Gemeinde nicht bekannt, denn das Gebiet wurde bebaut, wie er selbst noch nicht im Gemeinderat war. Nun erfuhr er, dass hier mit Absicht eine Ansiedlung von Kleingewerbe geschaffen wurde um einen Art Schutzgürtel zwischen Wohnbebauung und der Staatstraße sowie dem Geländer von „Müllerbrot“ zu bekommen. Und mit dem jetzt dem Gemeinderat vorliegenden Antrag sollt verhindert werden, dass das Kleingewerbe beschnitten wird und die damalige „Förderung des Kleingewerbes“ erhalten bleibt. Die Verwaltung sicherte zu, dass in einem Gewerbegebiet natürlich weiterhin betriebsbezogenes Wohnen möglich ist. Der Gemeinderat beschloss somit die Aufstellung eines Bebauungsplans um die Bebauung in diesem Gebiet zu steuern. Wie dieses nun im Detail aus sieht, dass wird das Verfahren zeigen.

Landesentwicklungsplan

Zwei entsprechende Beteiligungsverfahren zum LEP (Landesentwicklungsplan) gab es schon. Im Juni 2016 ging es um die Themen zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf und sogenannte Anbindegebote. Knapp ein Jahr später, im März 2017, waren die Themen Alpenplan und Lärmschutzbereiche angesprochen worden. In der nun durch die bayrische Staatsregierung vorgelegten Teilfortschreibung haben sich aber nun Änderungen in den vorher durchgeführten Fortschreibungen ergeben. Im Bereich der zentralen Orte wird es ab jetzt neben den Grund-, Mittel-, Oberzentren und Metropolen auch sogenannte Regionalzentren geben. Neufahrn wird aber weiterhin als Mittelzentrum ausgewiesen. Zu diesem Mittelzentrum gehören neben Neufahrn auch Eching und Unterschleißheim an. Hier hatte Neufahrn in der Vergangenheit schon Stellung zu bezogen.

Zusätzlich wurde im Bereich Anbindegebot, die Vermeidung von Zersiedlung, im Wortlaut überarbeitet. Hier stehen nun wesentliche Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes in Verbindung mit Gewerbe- und Industriegebieten an Autobahnanschlussstellen unter Abklärung von Alternativstandorten. Also eine eher „schwammige“ Auslegung. Anders ist es da schon bei der Änderung des LEP-Ziels zum Einzelhandel aus. Hier wurde der Begriff „Einzelhandelsgroßprojekt“ etwas weiter gefasst. Nun spricht man schon von einem Einzelhandelsgroßprojekt, wenn 3 Einzelhandelsbetriebe mit überregionalem Angebot sich zusammen schießen um nun auch die Möglichkeit zum Einzug in ein Gewebegebiet bekommen zu können.

Seitens der SPD Fraktion wurde nachgefragt, ob auf die vorherigen Stellungnahmen eigentlich reagiert wurde – sprich ob es überhaupt eine Antwort von höherer Stelle aus gab oder ob man sich zukünftig Stellungnahmen sparen könnte. Hier konnte die Verwaltung nur mitteilen, dass keine entsprechenden Antworten eingegangen seien.

Der Gemeinderat beschloss auf diese nun vorliegende Änderung des LEP keine Stellungnahme abzugeben.

Geld aus der Gießkanne

Wie schon in den letzten Jahren, soll auch für 2018 eine Verlängerung der bestehenden Dienstvereinbarung beschlossen werden. Wie auch schon in den letzten Jahren halten die FREIEN WÄHLER von einer Verteilung der sogenannten Leistungsbezüge im Gießkannenverfahren gar nichts. Wie kann man die Leistung einzelner Beamtinnen und Beamte so ignorieren. Warum schafft der „Chef“ eines Betriebes es nicht, die Leistung seiner Mitarbeiter zu bewerten und somit dann auch zu belohnen. Warum scheut man sich davor, gute Leitung zu fördern und Mitarbeiter mit noch nicht so guter Leitung zu besserer Leistung anzuhalten. Klar kann es so zu Reibungen kommen. Aber das ist in allen Betrieben der Fall, in denen  solche Prämien gezahlt werden. Schon vor 1 – 2 Jahren sollte eine entsprechende Dienstvereinbarung erarbeitet werden, was bis heute noch nicht stattgefunden hat. Natürlich, da hat der Bürgermeister Recht, wurde die Verwaltung durch den Gemeinderat nicht angehalten eine entsprechende Dienstvereinbarung auszuarbeiten. Aber wenn man ehrlich ist, dann muss man doch merken, dass dieses Gießkannenverfahren schon in der Vergangenheit immer wieder auf Unmut im Gemeinderat gestoßen ist. Und spätestens dann sollte man doch durch eine entsprechende Dienstvereinbarung Handlungssicherheit erlangen. Gegen die Stimmen der FREIEN WÄHLER wurde durch den Gemeinderat beschlossen, dass die Gelder weiterhin mit der großen Gießkanne über alle verteilt werden. Aber das Ergebnis (11:10 Stimmen) war knapp und es ist damit zu rechnen, dass es nächstes Jahr anders aussehen könnte. Somit ist der Druck nun so groß, dass wohl mit einer entsprechenden Dienstvereinbarung in 2018 zu rechnen ist.

Leistungsdifferenzierte Betreuung von Schulkindern

Was im Bereich der Kindergärten schon seit langem der Fall ist, soll nun im Bereich der Schulkinderbetreuung fortgesetzt werden. Der Kindergarten Zauberwald macht es mit gutem Beispiel vor. So kann eine integrative Betreuung Anklang finden. Aber warum soll in Neufahrn damit nach dem Kindergarten Schluss sein? Bis dato war es so, nun soll es sich aber ändern. Der Gemeinderat will ein deutliches Zeichen gesetzt. Ab dem Schuljahr 2018/19 sollen im Hort der Grundschulen zwei sogenannte „Integrative Plätze“ geschaffen werden. Das ist aber erst der Anfang und soll zeigen, dass das System funktioniert und das Neufahrn den deutlich vorhandenen Bedarf sieht und sich der Aufgabe stellt. Was die FREIEN WÄHLER aber etwas skeptisch sehen und da werden sie durch andere Fraktion auch bestärkt, ist der seitens der Verwaltung geplante Abbau der sogenannten Mittagsbetreuung II. Natürlich hieß es ursprünglich einmal, dass die Mittagsbetreuung II (derzeit containergestützt) abgebaut wird, wenn die Ganztagsgrundschule in Neufahrn eingeführt ist. Die Ganztagsschule gibt es nun schon im zweiten Jahr, das heißt es werden derzeit 4 Klassen im Bereich der Ganztagsschule unterrichtet und im Schuljahr 2018/19 würden weitere 2 Klassen hinzu kommen. Zwei Klassen mit jeweils um die 20 Kinder, also insgesamt 40 Kinder, was der Anzahl an Kindern in der Mittagsbetreuung II entspricht. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER ist dieses aber eher eine Milchmädchenrechnung, denn schon im Schuljahr 2016/17 wurden 40 Kinder in den Bereich der Ganztagsschule aufgenommen und im Folgejahr weitere 40 Kinder – trotzdem ist die Mittagsbetreuung II weiter voll belegt und wird benötigt. Und das könnte auch im Schuljahr 2018/19 der Fall sein. Denn schließlich fallen durch die Einführung der 2 integrativen Plätze am Hort 5 normale Betreuungsplätze für Kinder weg (eine notwendige Reduzierung, um dem Betreuungs- und Raumbedarfsschlüssel gerecht zu werden) und man darf auch nicht vergessen, dass im letzten Schuljahr deutlich mehr Kindergartenkinder zurückgestellt wurden, als in den Jahren zuvor. Somit werden wohl auch im Schuljahr 2018/19 mehr Kinder in die beiden Grundschulen eingeschult werden, was zu einem erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen führen kann. Aus diesem Grund möchten die FREIEN WÄHLER vom Antrag der Verwaltung Abstand nehmen und die Container nicht unmittelbar nach Schuljahresende abbauen lassen. Hier wurde seitens des Bürgermeisters noch während der Sitzung eingelenkt und die Beschlussvorlage so abgeändert. Der Beschluss umfasste nun nur noch die Einführung der integrativen Plätze. Die Container der Mittagsbetreuung II und deren Abbau wurden komplett aus der Textpassage herausgestrichen. Hier wird man sich im Frühjahr 2018 nochmals darüber unterhalten müssen. Denn laut Aussage von Herrn Gast liegen im März 2018 verlässliche Zahlen gem. der Bedarfsmeldungen vor.

Strom für öffentliche Gebäude

Auch das ist ein Thema für den Gemeinderat. Aber hier war man sich schnell einig. Das Ziel des bayrischen Gemeindetags war es, sogenannte Strombündelausschreibungen mit der Laufzeit von 3 Jahren abzuschließen. Die Gemeinden sollten sich nun nur noch entscheiden, welche Art von Strom für die eigene Gemeinde genutzt werden sollte. Hierbei gab es 3 Arten zur Auswahl:

- Normalstrom: Ökostromanteil je nach Anbieter unterschiedlich)

- 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote

- 100% Ökostrom mit Neuanlagenquote

Die Neuanlagenquote ist so zu verstehen, dass der Anbieter eine gewisse Quote aus neu geschaffenen Anlagen anbieten muss. Somit wird die Schaffung neuer Anlagen deutlich gefördert und durch den Abschluss auch gefordert. Der Ökostrom ohne Neuanlagenquote ist nur Augenwischerei. Es ist zwar Ökostrom, aber man schafft damit keine Anreize neue Quellen zu eröffnen. Das ist nicht im Sinne des Neufahrner Gemeinderates. Aus diesem Grund war das Signal des Gemeinderates auch sehr deutlich. Es wurde einstimmig für den etwas teureren, aber dafür nachhaltigeren Strom gestimmt.

Fragen aus dem Gremium:

Thomas Seidenberger (FREIE WÄHLER):
Sitzungssaal- Planung
Wie weit ist die derzeitige Planung bezüglich des neuen Sitzungssaales?
1. BGM: Es gibt noch einige Punkte zu klären, dann ist es aber so weit, dass der Entwurf vorgestellt werden kann.

Beate Frommhold-Buhl (SPD):
Akustik im Sitzungssaal
Wie sieht es dann mit der Akustik aus, der versprochenen sportlichen Lösung?
1. BGM: Die endgültige Antwort hängt von den schon angesprochenen Punkten ab, die noch zu klären sind.

Josef Eschlwech (FREIE WÄHLER):
Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS)
Die Fraktion der FREIEN WÄHLER kündigt hiermit an, zur nächsten Sitzung einen Antrag auf Aussetzung der STRABS vorzulegen.

Fragen aus dem Publikum:

Daten im März nicht ausreichend
Die Datenerhebung zur Kinderbetreuung wird nur von 20% der betroffenen Eltern durchgeführt, damit lässt sich keine eindeutige Erhebung durchführen. Ist das der Gemeinde bekannt und bewusst?
1. BGM: Das ist bekannt, im März/April wird das Thema erneut im Gemeinderat behandelt.