22.01.2018
Gemeinderatssitzung

Ausgleichszahlung bei fehlendem Betreuungsplatz

Ein leidiges Thema in den vergangenen Jahren war immer der Mangel an Betreuungsplätzen in den Kindergärten und teilweise auch im Hort. Hier gab es nun auch Anfragen betroffener Eltern, die ihr Kind aufgrund des Mangels an Betreuungsplätzen in anderen Betreuungseinrichtungen anderorts oder in kosten-intensiverer Betreuung durch das Tagesmütterprojekt untergebracht hatten und nun eine Ausgleichszahlung  in Form von Übernahme der Mehrkosten erfragten. Dieses wurde bis dato immer negativ entschieden. Dieser negative Bescheid ist, was die rechtliche Seite betrifft, aus Sicht der Verwaltung richtig. Es besteht bisher keine rechtliche Verpflichtung auf Schadensersatzzahlung, weil die Gemeinde durch Schaffung ausreichender Kindergarteneinrichtungen die Voraussetzungen zur Unterbringung der Kinder vorweisen kann. Das die Träger aufgrund des vorhandene Fachkräftemangels die vorhandenen Stellen nicht besetzten kann, liegt weder am Träger selbst noch an der Verwaltung, wenn alles Zumutbare unternommen wurde und wird, um die gesetzlich vorgegebene Personalausstattung jederzeit sicherzustellen. Natürlich erwächst ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Eltern für ihre Kinder keinen Kindergartenplatz erhalten, diese wurde schon gerichtlich so festgehalten (z.B. BGH 20.10.2016, Az. III ZR 278/15, 302/15 und 303/15). Die verantwortliche Kommune muss dem Urteil zur Folge aber nur zahlen, wenn sie den Mangel mit verschuldet hat.

Abgesehen von diesem Urteil wurde in der aktuellen Gemeinderatssitzung nun besprochen, ob die Gemeinde trotz der bestehenden Rechtsgrundlage eine gewisse Ausgleichzahlung für betroffene Eltern vornimmt. Dieses begründet sich durch einen aktuell vorliegenden Antrag. In diesem Fall handelt es sich um ein Kind, das länger in der Kinderkrippe bleibt, weil kein Kindergartenplatz vorhanden ist und der Krippenplatz natürlich mit höheren Kosten zu Buche schlägt. Ähnlich gelagerte Fälle wären aber auch denkbar, wenn die Eltern auf auswärtige Einrichtung zurück greifen müssten, weil in Neufahrn keine Einrichtungen zur Verfügung stehen und diese Einrichtungen dann eventuell kostenintensiver wären im Vergleich zur vor Ort zwar vorhandenen, aber derzeit nicht verfügbaren Einrichtung. Weil die aktuelle Gebührensatzung hinsichtlich dieser „Eventualitäten“ keinen Regelung enthält, musste der Gemeinderat darüber entscheiden, ob seitens der Verwaltung einen Entwurf als entsprechende Änderung zu erarbeiten und vorzulegen hat. Dieses sollte dann auch die sogenannte Geschwisterregelung betreffen, die sich ja derzeit nur auf Neufahrner Einrichtungen bezieht und in diesem Fall dann auf „auswärtige Einrichtungen“ erweitert werden müsste. Der Gemeinderat beschloss diesen Vorgang.

Neuer alter Kramerladen

Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 125 „Wohnbebauung zwischen Dietersheimer Straße und Am Anger“ wird eine weitere Baulücke in Neufahrn geschlossen. Es handelt sich hierbei um ein Grundstück auf dem insgesamt 5 Baukörper ausgeplant sind. Eines davon ist das ehemalige Salzlager und erste Kramerladen der Gemeinde Neufahrn. Dem Gemeinderat wurde in der aktuellen Sitzung  nun die zukünftige Fassadengestaltung des historisch bedeutsamen Hauses vorgestellt. Der Gemeinderat hatte in der Oktobersitzung 2017 beschlossen, dass diese Gestaltung mit dem Heimat- und Geschichtsverein Neufahrn abzustimmen sei. Der alte Kramerladen ist derzeit auf der Grenze zum benachbarten JUZ- und Kindergartengrundstück gebaut. Der dem Gemeinderat vorgelegte Entwurf sieht nun vor, dass die Nordfassade mit Fenstern gestaltet werden soll. Dieses bedeutet dann einen nicht unerheblichen Einschnitt in die Bebaubarkeit des gemeindeeigenen Grundstückes, bezogen auf den Mindestabstand. Sollte auf dem gemeindeeigenen Grundstück eine eventuelle Überplanung erfolgen, so wäre eine sogenannte Kommunbebauung nicht möglich. Der Gemeinderat beschloss, dem Eigentümer aufgrund seines Entgegenkommens hinsichtlich der Fassadengestaltung im Stil des alten Kramerladens auch entsprechend entgegen zu kommen und eine Bebauung auf der Grenze zuzulassen. Dem Eigentümer muss aber auch bewusst sein, dass durch die Nutzung der Nachbargebäude derzeit als JUZ und Kindergarten, immer mit einer gewissen „Lärmbelästigung“ zu rechnen ist und dieses mitunter auch mal in den Abendstunden. Einer Gestaltung der Gebäudenordseite mit Fenster spricht aus Sicht des Gemeinderates nichts entgegen.

Gemeinderat: Papierform vs. „papierlos“

Ein aus einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss resultierender Antrag auf Reduzierung von papierhaften Ausdrucken der Sitzungsunterlagen wurde dem Gemeinderat in der aktuellen Sitzung vorgelegt. Hierbei handelt es sich nicht nur um die allgemeine Reduzierung des Papierverbrauchs, sondern auch um die Senkung von Überstunden, die beim Erstellen der Kopien natürlich entstehen. Allein die September 2017 umfasste pro Gemeinderatsmitglied einen Umfang von über 250 Seiten, also einem Gesamtaufkommen von über 6.500 Seiten für nur eine einzige Sitzung. Dem Rechnungsprüfungsausschuss ist sehr wohl bewusst, dass es Gemeinderäte gibt, die auf die papierhaften Unterlagen nicht verzichten wollen. Somit kann man den Gemeinderat in zwei Lager teilen. Die einen möchten weiterhin das Papier in Händen halten, die anderen können sich ein Arbeiten mit elektronischer Unterstützung vorstellen. Somit wäre aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschuss folgende Verfahrensweise denkbar.
Grundsätzlich erhalten alle Gemeinderatsmitglieder die Einladung und die Tagesordnungspunkte in Papierform fristgerecht ordnungsgemäß zugestellt. Alle anderen Unterlagen werden im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und können mittels persönlichen Zugangs abgerufen werden. Alle Unterlagen in einer Größe > DinA4 (z.B. Baupläne) werden weiterhin durch die Verwaltung angefertigt und den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt.
Somit kann nun jedes Gemeinderatsmitglied sich die Unterlagen auf ein elektronisches Hilfsmittel herunterladen oder daheim ausdrucken oder weiterhin papierhaft arbeiten. Der Gemeinderat beschloss mit 15:7 Stimmen die Umsetzung des Antrages. Jedes Gemeinderatsmitglied erhält, so es sich für die elektronische Variante entscheidet, ein Tablet durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt. Alle anderen Mitglieder des Gremiums drucken sich die notwendigen Unterlagen daheim aus und erhalten dafür eine monatliche in Höhe von 30 € zur Deckung der Unkosten (Strom, Papier, Druckeranschaffung/-instandhaltung etc.). Ein Wechsel ist der Variante ist immer möglich.

Bürgertelefon – Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Direkt nach der Jahreswende legte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen Antrag auf Einrichtung eines sogenannten Bürgertelefons vor. Dieser Antrag wurde in der aktuellen Sitzung vorgestellt und diskutiert. Hintergrund zu diesem Antrag ist laut der der Fraktion das vermehrte Ansprechen von Gemeinderäten durch die Bürger der Gemeinde, Themenstellungen mitzunehmen, um diese in der Verwaltung zu platzieren. Teilweise ist den Bürgern der korrekte Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung nicht bekannt oder mitunter treten auch Fragestellungen erst auf, wenn die Verwaltung schon geschlossen hat. Dem Antrag wurden auch Beispiele aus den aktuellen Bürgerversammlungen beigefügt. Hier ging es um defekte Lampen, nicht richtig geschnittene Hecken, zugeparkte Verkehrsspiegel. Durch Schaffung eines Bürgertelefons, also eines Anrufbeantworters der einmal am Tag abgehört wird, könnten aus Sicht der Fraktion die Anliegen der Bürger schneller zur Verwaltung gelangen. Einen großen Mehraufwand sehen die Grünen dadurch nicht, weil diese Anliegen sonst auch zur Verwaltung gelangen – nur halt auf anderen Wegen. Der Gemeinderat beschloss die Einrichtung einer sogenannten Nebenstelle mit entsprechendem Anrufbeantworter.

Energetische Sanierung auf Kosten der Wohnqualität gewünscht?

Das in Gemeindehand befindliche Wohngebäude in der Albert-Einstein-Straße ist in die Jahre gekommen. Eine energetische Sanierung der gesamten Außenhülle ist zwingend notwendig. Um Kältebrücken zu vermeiden, müssen die Balkone des Gebäudes entfernt werden. Die geschätzten Kosten der Sanierung belaufen sich auf 1.27 Mio. €, ein Verzicht auf Sonnenschutz (Rollos) und den Wiederaufbau der Balkone würde zwar zu einer Einsparung von ca. ¼ Mio. € führen – hätte aber auch einen sehr deutlichen Verlust an Wohnqualität.

Auf Antrag der CSU Fraktion wurde dieser Tagesordnungspunkt mit 12:11 Stimmen verschoben. Die Fraktion möchte das Projekt komplett betrachtet sehen. Es sollen dann nicht nur die notwendigen energetischen Maßnahmen beschlossen werden, sondern auch die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde bzw. die Mieter, bei einer eventuell notwendigen Mieterhöhung aufgeführt und debattiert werden.

Carl-Diem-Straße wird umbenannt

Ein Thema das den Gemeinderat schon vor Jahren (1996, 2003) beschäftigt hatte. In der nun jüngsten Sitzung wurde aufgrund eines Antrages aus der Bürgerschaft nochmals das Thema auf den Tisch gebracht. Der Antragsteller begründet seinen Antrag damit, dass „Carl Diem während der Nazizeit wichtige und prominente Funktionen inne hatte und noch im März 1945, als der Krieg längst verloren war, in einem flammenden Appell viele Jugendliche in den sinnlosen Tod geschickt hatte“. Der damalige Antrag wurde so lange zurück gestellt, bis nun der Gemeinde ein Gutachten der Expertenkommission des Deutschen Sportbundes (DSB) vorlag. Der Beirat sah keinen Anlass zur Revision der DSB-Empfehlung von 1996. Er kann auch die Umbenennung der Carl-Diem-Straßen nicht empfehlen.
Der Gemeinderat beschloss mit 13:10 Stimmen die Umbenennung der Carl-Diem-Straße. Der Beschluss begründet sich durch die Tatsache, dass zwar das o.g. Expertengutachten des DSB eher pro ausfiel, andere im Internet einsehbare Gutachten aber dem entgegen sprechen. Zusätzlich sahen Mitglieder des Gemeinderates sich in ihrer Entscheidung bestärkt, weil im Laufe der vergangenen Jahre viele Städte und Gemeinden sich von der nach Carl Diem benannten Straßen und Gebäude trennten.

Fragen aus dem Gremium:

Beate Frommhold-Buhl (SPD):
Anschaffung zusätzlicher Geschwindigkeitsanzeigen
Wäre es vielleicht möglich weitere Geschwindigkeitsanzeigen, vielleicht sogar mit dem Zusatz „Danke“ anzuschaffen? In anderen Gemeinden wurde damit ein zusätzlicher Erfolg verzeichnet?
BGM: Die Idee wird aufgegriffen, eine Nachfrage bei den Amtskollegen bezüglich der Wirksamkeit des „Zusatzes“ erfolgt. Im Prinzip „Ja“!

Manuela Auinger (SPD):
Wildparkerei im Fürholzer Weg
Die Wildparker-Situation im Bereich Fürholzer Weg, Gottfried-Cramer-Straße, Beethovenstraße ist mittlerweise unerträglich. Kann man mit vermehrten Kontrollen dagegen etwas unternehmen?
BGM: Das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ist mit einem Sprinter prinzipiell erlaubt, vermehrte Kontrollen in diesem Bereich sind möglich, gerade im Kurvenbereich oder wenn Spiegel durch Sprinter zugeparkt werden.

Christian Nadler (CSU):
Hecke am alten Sportplatz
Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass die Bäume und die Hecke am alten Sportplatz bestehen bleiben und die Fußwegführung entsprechend gestaltet wird. Warum wurden nun Bäume und Hecke komplett entfernt?
BGM: Die Umweltabteilung hatte festgestellt, dass die Hecke und die Bäume total überaltert sein und keinerlei Überlebenschance durch die Baumaßnahme hätten. Der geplante Fußweg müsste so dicht an den Bäumen entlang geführt werden, dass hier ein bleibender Schaden an den alten Bäumen zum späteren Verlust und somit Ersatz führen würde. Aus diesem Grund wurde die komplette Bepflanzung entfernt.

Der Bürgermeister verstand den Unmut einiger Gemeinderäte, die sich deutlich dahin gehend äußerten, dass es einen Beschluss durch den Gemeinderat gab, die Wegführung so zu gestalten, dass Hecke und Bäume erhalten bleiben. Durch diese Maßnahme wurde nun der Beschluss komplett ausgehebelt. Hier hätte es im Vorfeld einer Information des Gemeinderates stattfinden müssen. Dieses gestand der Bürgermeister ein.

Fragen aus dem Publikum:

Neue Bushaltestelle „Lohweg“
Die Benennung der Haltestelle an der Kreuzung Am Hart / Lohweg ist sehr unglücklich und es wäre wünschenswert, wenn eine Umbenennung in „Am Hart“ möglich wäre. Ortsfremde und Lieferdienste die vom Nova-Gelände aus kommend der Straße „Am Hart“ folgen, stoßen im o.g. Kreuzungsbereich auf eine unverständliche Beschriftung der Straßen und Bushaltestellen. Sämtliche Namenszüge deuten hier kompakt auf Lohweg hin. Ortsfremde stellen hier dann die Suche nach Adresse mit höheren geraden Hausnummern des Straßenzuges „Am Hart“ ein. Das ist für die betroffenen Anlieger sehr ärgerlich. Paketdienste überstellen die Pakete als nicht zustellbar an die entsprechenden Packstationen, was für die Anwohner schlecht ist, weil zusätzlicher Aufwand entsteht. Und ortsfremder Besuch irrt sinnlos durch die Siedlung, weil sie die richtigen Hausnummern nicht finden.
BGM/Verkehrsreferent: Die Beschriftung der Haltestellen erfolgt immer nach der kreuzenden Straße, in diesem Fall Lohweg. Es wird aber geprüft, ob hier eine Änderung möglich ist