19.02.2018
Gemeinderatssitzung

Änderung im Bebauungsplanverfahren

Am 22.01.2018 wurde dem 1. Bürgermeister Franz Heilmeier (Die Grünen) ein Antrag der beiden anderen Bürgermeister, Hans Mayer (CSU / 2. BGM) und Thomas Seidenberger (FREIE WÄHLER / 3. BGM) überreicht. In diesem Antrag ging es um die Nutzungsart im Plangebiet Bebauungsplan Nr. 129 „Gewerbe- Misch- und Wohngebiet entlang der Wolfgang-Zimmerer-Straße“. Schon in der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2017 hatte Thomas Seidenberger sich skeptisch geäußert. Ihm selbst, so legte er auch offen dar, waren die damaligen Hintergründe der Gemeinde nicht bekannt. Das Gebiet wurde bebaut, wie er selbst noch nicht im Gemeinderat war. Nun erfuhr er, dass hier mit Absicht eine Ansiedlung von Kleingewerbe geschaffen wurde um einen Art Schutzgürtel zwischen Wohnbebauung und der Staatstraße sowie dem Geländer von „Müllerbrot“ zu bekommen. Er hätte im Dezember gerne einen Antrag gehabt, der verhindert, dass das Kleingewerbe beschnitten wird und die damalige „Förderung des Kleingewerbes“ erhalten bleibt. Um diesem nun gerecht zu werden, wurde ein Antrag vorgelegt der darauf abzielte, eine rein gewerbliche Nutzung in der Hanns-Braun-Straße, Rudolf-von-Harbig-Straße, Wolfgang Zimmerer-Straße und Gottfried-von-Cramm-Straße auszuschließen. Eine Nutzung als Mischgebiet bildet aus Sicht der beiden Antragssteller einen sinnvollen Übergang von gewerblicher Struktur westlich der Christl-Cranz-Straße (altes Müllerbrot-Gelände) hin zur stark durch Wohnbebauung genutzten Fläche östlich der Wolfgang-Zimmerer-Straße. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt lagen nun auch der Gemeindeverwaltung Informationen vor, die vermuten lassen das eine Aufstellung eines Bebauungsplans mit Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes in diesem Bereich als sehr kritisch zu sehen sei. Aus diesem Grund wollte der Bürgermeister den Antrag auch zurückstellen und entsprechend nacharbeiten. Der Gemeinderat stimmte mit 8:16 Stimmen gegen die Rückstellung und mit 16:8 Stimmen für einen Bebauungsplan mit Ausweisung eines Mischgebietes gemäß Antrag der beiden Gemeinderatsmitglieder.

Regionalplan München

Die 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München wird derzeit durchgeführt. Hierzu wurde Neufahrn zu einer erneuten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Was bringen aber diese Stellungnahmen überhaupt? Wird denn irgendetwas aus den Stellungnahmen berücksichtigt oder durch den Planungsausschuss des regionalen Planungsverbandes München kommentiert?
Ja! Es wird berücksichtigt, wenn auch nicht alles – aber dafür einiges. Die Stellungnahme zur 2. Anhörung, die der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22.05.2017 beschlossen hatte beinhaltete einige Anmerkungen, die zum Großteil in die überarbeitete Fortschreibung eingearbeitet wurden.

Der überarbeitete Entwurf der Gesamtfortschreibung ist unter:

www.region-muenchen.com bzw. www.regierung.oberbayern.bayern.de (Regionalplan München [14])

im Internet abrufbar.

Der Gemeinderat beschloss in seiner nun jüngsten Sitzung deshalb folgende Stellungnahme zur derzeitigen Gesamtfortschreibung (Stichpunktaufzählung):

1. Hauptsiedlungsbereich
    - Einrichtung S-Bahn-Haltestelle in Mintraching
      (Gewerbegebiet Nord)

2. öffentlicher Verkehr und schienengebundener
    Personennahverkehr
    - redaktionelle Anmerkungen
    - S-Bahnstrecke S1 Laim - Freising benötigt
      eigene S-Bahn-Gleise.

Aussetzung des Vollzugs der Straßenausbaubeitragssatzung

Rote Karte für die STRABS, so heißt der derzeitige Slogan der FREIE WÄHLER, die damit die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen wollen. Alle im bayrischen Landtag vertretenden Parteien sind sich mittlerweile mehrheitlich darüber einig, die Regelung zur Finanzierung von Maßnahmen der Straßenerneuerung und –verbesserung zu reformieren. Aus diesem Grund hatte die Fraktion der FREIE WÄHLER einen Antrag zur Aussetzung der Anwendung der STRABS bis zur endgültigen Klärung im Landtag oder bis zu einer Entscheidung über das Volksbegehren vorgelegt. Zusätzlich hatten die Gemeinderäte Markus Funke (FDP) und Ingrid Funke (FDP) ein Schreiben vorgelegt, welches auf Aussetzung von Abrechnungen von Straßenausbaubeiträgen abzielt. Der Vorlage ist hierzu zu entnehmen, dass dieses Schreiben wohl aber nicht als Antrag zu verstehen sei, sondern eher als Anregung dienen sollte. Der örtlichen Presse konnte man hingegen entnehmen, dass die Geschäftsleitung der Gemeinde Neufahrn, Herr Sczudlek die Nichtanwendung der Satzung weder durch einen Gesetzesentwurf der FREIEN WÄHLER, noch durch geplante Volksbegehren oder Ankündigungen der CSU-Landtagsfraktion begründet sieht. Er sieht auch gerade im Hinblick auf die umfangreichen Maßnahmen, die in Hetzenhausen geplant sind, eine gewisse Problematik. Seiner Ansicht nach würden hier Gelder in Höhe von einer Million Euro wegbrechen, die über die Abrechnung gem. STRABS eingeplant waren. Der Gemeinderat diskutierte die Thematik ausführlich. Seitens der Verwaltung wurde angeraten, den Antrag abzulehnen, weil die rechtliche Wertung der Kommunalbehörde (Landratsamt) keinen anderen Schritt zulässt. Die Kommune würde streng gesehen nur geltendes Recht umsetzen. Ein Aussetzen der STRABS würde dagegen verstoßen und der Bürgermeister könnte dann im Umkehrschluss den Vollzug des Beschlusses zum Aussetzen der STRABS selbst aussetzen. Klingt kompliziert, ist es aber leider auch – denn die Fraktion der FREIEN WÄHLER wollte mit dem Antrag erreichen, dass keine Rechnungen mehr durch die Verwaltung erstellt werden und aus diesem Grund hielten sie auch an dem Antrag weiter fest. Der Gemeinderat stimmte mit 13:11 Stimmen für diesen Antrag. Das knappe Ergebnis bedeutet nun aber nicht, dass 11 Gemeinderäte gegen die Abschaffung der STRABS sind. Die Gegenstimmen resultieren aus der Meinung, dass eine entsprechende Grundlage durch den bayrischen Landtag bereits geschaffen wurde, weil die Gemeinden angehalten wurden, bis auf weiteres keine Bescheide zu verschicken. Somit wäre der Antrag der FREIEN WÄHLER hinfällig. Jedoch liegt bis dato noch kein entsprechendes Schriftstück vor. Jetzt bleibt auch abzuwarten, ob der Bürgermeister, wie angekündigt, gegen diesen Beschluss vorgeht, weil er durch die Aussetzung der STRABS einen Verstoß gegen geltendes Recht sieht.

Mehr Arbeit für den Bauausschuss

Um dem Bauausschuss mehr Entscheidungen zu übertragen, wollte der Bürgermeister eine Änderung der Geschäftsordnung vorschlagen. Nach seiner Meinung wäre es besser, wenn der Bereich „Eigene Zuständigkeit“ des Leiters der Fachabteilung 4 „Planen und Bauen“ etwas zu beschränken und eine Grenze von 900m² und 5 Wohneinheiten in die Geschäftsordnung mit aufzunehmen. Das würde dann bedeuten, dass der Flughafen-, Planungs- und Bauausschuss ab dieser Grenze dann zu entscheiden hätte. Grund für diesen Antrag war die aktuelle Diskussion über die Nachverdichtungspotenziale bzw. Erhalt von Grünstrukturen innerhalb der Ortschaft.
Aus Sicht der SPD-Fraktion erschienen die durch die Verwaltung vorgeschlagenen Grenzen (990m² und 5 WE) willkürlich und durch keine ordentlichen Grundlagen begründet. Aus diesem Grund wurde durch die Fraktionssprecherin Frau Frommhold-Buhl vorgeschlagen, dass dem Bauausschuss bis auf weiteres alle Anträge vorgelegt werden. So könne sich dann der Bauausschuss einen Überblick über die Zusammensetzung der Antrage (die Verwaltung schätzt den Aufwand auf ca. 130 Anträge pro Jahr) verschaffen und innerhalb kurzer Zeit eine fundierte „Abgrenzung“ bezüglich der „Eigenen Zuständigkeit“ festlegen. Die Verwaltung sah diese Forderung als extrem an, das Verwaltungshandeln sollte bei der Verwaltung bleiben. Eine umfängliche Vorbereitung aller Anträge sei so nicht möglich. Der Gemeinderat entschied mit 15:9 Stimmen dem Antrag der SPD-Fraktion zu folgen. Die „alten Hasen“ im Gemeinderat konnten sich noch an die Zeiten erinnern, als alle Anträge im Bauausschuss behandelt wurden und es soll ja nicht für immer sein.

Fragen aus dem Gremium:

Burghard Rübenthal (CSU):
Grundschule – aktueller Stand
Wäre es möglich, dem Bauausschuss einen aktuellen Stand zu den Kosten und den aktuellen Entwicklungen der Baumängel vorzulegen?
1. BGM: Wird erfolgen.

Fragen aus dem Publikum:

Baustelle Massenhausen, An der Moosach
Der Zustand an der Baustelle in Massenhausen ist untragbar. Tiefgarage des Neubaus ist nicht nutzbar, Mieter ziehen aber schon ein, Parksituation entwickelt sich ins Untragbare für die gesamten Anwohner der Straße. Könnte die Gemeinde sich bitte vor Ort ein Bild darüber verschaffen?
1. BGM: Wird erfolgen.