23.04.2018
Gemeinderatssitzung

Mittelschule erhält ein neues Gesicht

Ein durch den Anbau eines Mensabereiches im Ostteil der Mittelschule (Gemeinderatsbeschluss 26.09.17) und dem damit verbundenen Rückbau der Containerstruktur im Eingangsbereich der Schule, wird eine Neugestaltung des Vorbereichs, also dem Schuleingang notwendig. Hier hatte sich im Nachgang zur September-Sitzung ein konzeptioneller Ansatz entwickelt, der neben der Neugestaltung des Bereiches auch eine schon seit langem notwendige Schaffung einer Aula unter Einbindung einer Mensa ermöglicht. Also eine Funktionseinheit, einerseits Eingangsbereich und Mensa, andererseits - durch Öffnung einer flexiblen Wand - ein großer Aulabereich, den eine Schule einfach benötigt.
Dieses Gedanken wurden von dem Planungsbüro B4 aufgenommen und zu einem Entwurf umgesetzt und nun dem Gemeinderat vorgestellt. Bauverwaltung, Schulleitung und der zuständige Referent des Gemeinderates sind vom Vorentwurf überzeugt und befürworten eine Abänderung des im September gefassten Projektbeschlusses. Mit dieser Erweiterung würden mehrere bauliche Defizite des Mittelschulgebäudes bei etwa gleichhohen Kosten (damaligen Kostenabschätzung) beseitigt werden. Die Maßnahme wäre sogar gemäß Abstimmung mit der Regierung Oberbayern förderungsfähig. Eine vorsichtige Schätzung geht von derzeit gut 30% Förderung aus.
Der Gemeinderat lobte den Entwurf, weil nun eine Änderung des Baukörpers im Ostbereich entfällt und die damals schon immer in Betracht gezogene Erweiterung der Käthe-Winkelmann-Halle weiterhin möglich ist.

Stellplätzefläche wird zur „Reibungsfläche“

Auf der einen Seite möchte man altengerechtes Wohnen in Neufahrn realisieren, weil man eindeutig das Defizit an entsprechendem Wohnraum erkannt hat. Auf der anderen Seite tut man sich schwer, die Kosten für dieses Projekt so gering wie möglich zu halten, um altengerechtes Wohnen auch für den betroffenen Personenkreis finanzierbar zu machen. Der große Stein des finanziellen Anstoßes ist die Tiefgarage, die notwendig wäre wenn man an der bestehenden Stellplatzsatzung der Gemeinde weiter festhalten würde. Streng genommen, nach derzeitiger Sachlage, müssten für die 13 Wohneinheiten auch 13 Stellplätze vorgehalten werden. Hierzu wäre eine Tiefgarage mit knapp
1 Mio. an Kosten notwendig. Wenn man sich nun aber vor Augen führt, dass dieses Bauprojekt eigentlich eine geförderte Maßnahme gegen das hohe Risiko einer Altersarmut sein soll, die in dieser Region sehr häufig mit den Wohnungskosten einhergeht und die Gemeinde aus diesem Grund für die Belegung des Wohnraumes als Einkommenskriterium die Stufe 1 der kommunalen Wohnraumförderung festlegen, dann wären eine Person mit einem Einkommen von jährlich max. 12.00 Euro Gesamteinkommen (2-Personenhaushalt 18.000 Euro) hier wohnberechtigt. Somit kann man es eher als unwahrscheinlich ansehen, dass sich dieser Personenkreis ein PKW leisten kann. Es müsste für dieses Bauprojekt nur eine ausreichende Stellplatzfläche für Gäste, Pflegedienste etc. vorgehalten werden. Dieser Punkt wurde im Vorfeld der Gemeinderatssitzung, innerhalb der Fraktionen kritisch besprochen, weil sich die Beschlusslage dieses TOPs nur auf einen Entwurf einer neuen Stellplatzsatzung beruft. Der Gemeinderat hält mit deutlicher Mehrheit an dem Projekt fest. Eine Realisierung ohne Tiefgarage findet nun statt.

Soziales Förderwohnkonzept

Das Kind muss einfach einen Namen haben – was sich dahin verbirgt, ist eigentlich ganz einfach erklärt und in 3 Schriftstücken festgehalten und durch den Gemeinderat verabschiedet worden. Zum einen wurde die „Richtlinie für die Vergabe von kommunal geförderten Mietwohnungen der Gemeinde Neufahrn“ verabschiedet. Mit dieser Richtlinie wird festgelegt, wer berechtigt ist einen Antrag auf Nutzung dieses Wohnraumes zu stellen und nach welchen Kriterien das sogenannte „Ranking“ stattfindet. Ein hierfür definiertes Punktesystem ermittelt bei mehreren Bewerbern eine Reihenfolge, nach der die Zuweisung freier Wohnungen stattfinden soll. Das zweite Grundpapier, die „Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Gemeinde Neufahrn“ (Notunterkunfts-Benutzungssatzung) erklärt die Grundlagen zur Nutzung von Notunterkünften, also die Voraussetzungen und als drittes Schriftstück die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkünfte der Gemeinde Neufahrn (Notunterkunfts-Gebührensatzung), die natürlich das Finanzielle klären muss. Also die anfallenden Gebühren, weil man bei Notunterkünften auch nicht von einem Mietverhältnis ausgeht, sondern von einem Benutzungsverhältnis.

Flughafen wächst auf Kosten der Kommunen

Stein des Anstoßes ist nicht die 3. Startbahn – nein – es ist ein Großprojekt welches anfänglich fast still und heimlich, ohne große Information in den Medien geplant wurde und nun realisiert werden soll. Am Münchener Flughafen entsteht ein branchenübergreifender Innovationsstandort. Ein sogenanntes Zukunftsprojekt namens „LabCampus“ soll High-Tech-Industrien die Möglichkeit der Ansiedlung bieten. Hier möchte man beispielsweise Unternehmen ansprechen, die sich in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Digitalisierung oder Energie und Mobilität bewegen. Auf einer Fläche von 500.000 m² werden Gebäudekomplexe errichtet, die rund 20.000 Arbeitsplätze beherbergen sollen. Das in 4 sogenannte Quartiere unterteile Projekt soll nördlich der Zentralallee entstehen. Im ersten Quartier, westlicher Bereich, sollen Bürogebäude entstehen. Hier wird man dann auch die flughafeneigene Airport-Academy wiederfinden. Zu diesem Quartier zählt aber auch schon der sogenannte „Information Security Hub“ zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität, der schon Ende Januar 2018 eröffnet wurde. Die 120.000 m² große Quartierfläche soll bis spätestens 2025 fertig gestellt sein. Laut FMG soll der LabCampus mit seinen Angeboten nicht in Konkurrenz zum Flughafenumland treten. Die Stadt Freising wurde wohl von Anfang an mit in die Planung eingebunden. Was aber wohl nicht die einzelnen Gemeinden betrifft. Aus diesem Grund wurde nun eine öffentliche Stellungnahme der Gemeinde Neufahrn zu dieser Thematik verfasst und dem Gemeinderat vorgestellt.

Plakatieren – was ist sinnvoll – was ist übertrieben?

Die 2010 in Kraftgesetzte Plakatierungsverordnung der Gemeinde muss an verschiedenen Punkten nachgebessert werden. Hierzu wurde dem Gemeinderat ein Satzungsentwurf seitens der Verwaltung vorgestellt. In der aktuellen Sitzung ging es nun nur um die zur Kenntnisnahme, eine Beschlussfassung zu diesem Thema wird aber noch vor der Sommerpause erwartet. Regen Diskussionsbedarf gibt es dann bestimmt zu den vorgestellten „Mengengerüsten“, der Entwurf enthält diesbezüglich z.B. für Kommunalwahlen eine Begrenzung von 120 Plakaten pro Partei / Wählergruppe. Das wären nach jetzigem Stand 840 Plakatständer Größe DinA1, die dann 6 Wochen lang das Straßenbild der Gemeinde intensiv gestalten. Sinnvoll? Das gilt es nun zu klären. Manchmal ist weniger mehr!

Fragen aus dem Gremium:

Beate Frommhold-Buhl (SPD):
Sachstand Mesnerhaus
Man sieht keine Arbeiten - still ruht der See - stockt es tatsächlich, wann geht  es weiter? Macht der Denkmalschutz wieder Schwierigkeiten
Herr Schöfer: Das Sanierungskonzept wurde im Februar diskutiert, das außen angebrachte Treppenhaus wurde abgelehnt, es wurde nur der Turm für den Fahrstuhl genehmigt. Derzeit hat der Statiker Schwierigkeiten mit der Berechnung der Standfestigkeit des Gebäudes (obwohl dieses schon hunderte von Jahren dort steht) – diesbezüglich stehen weitere Untersuchungen an

Markus Funke (FDP):
Folienentfernung am Mesnerhaus
Kann die Folie nicht entfernt werden – die kostet doch schließlich Geld?
1. BGM: Wird geklärt.

Christian Nadler (CSU):
Kindergartensituation
Zum 30. September kommen alle Kinder im Kindergarten unter. Was ist aber ab dem 01. Oktober?
1. BGM: Es wird immer eine Warteliste geben, klar werden es ab dem 01. Oktober erneut Kinder mit Anspruch auf einen entsprechenden Platz geben. genauso wird es aber auch Ab- und Anmeldungen geben, das war schon immer so und wird sich über das Jahr regeln. Die Gemeinde ist nun erstmal froh, dass die erwartete Situation mit 100 Kinder ohne KiGa-Platz sich nicht bewahrheitet hat und man alle Kinder zum Stichtag 30. September unterbringen kann.

Josef Eschlwech (FREIE WÄHLER):
Sachstand neue Kindergarten / neue Krippe
Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hatte mit Nachdruck Anträge zur schnelleren Realisierung der Neubauten Kinderkrippe Keltenweg und Kindergarten am alten Sportplatz gestellt. Die entsprechenden Unterlagen hätten im August 2017 eigentlich beim Landratsamt sein müssen. Wie sieht der derzeitige Zeitplan aus?
Herr Schöfer: Ein Verzug besteht, die Gemeinde ist aber an der Thematik dran. Der Bauantrag Krippe ist praktisch fertig und kann zur Eingabe vorgelegt werden. Die Auslegung des Bebauungsplans beginnt. Im Punkto Kindergarten am Sportplatz wartet man noch auf ein Gutachten bezüglich der Lärmbelästigung. Dieses sollte aber auch zeitnah vorliegen.

Ursula Schablitzki (SPD):
ISEK Schreiben
Das Schreiben zur Bürgerbeteiligung „ISEK/Städtebauförderung“ wurde nicht flächendeckend verteilt. Eigentlich sollte doch jeder Bürger beteiligt werden, oder?
1. BGM: Stand heute gibt es 600 Rückläufer, von Schwierigkeiten bei der Verteilung ist der Gemeinde nichts bekannt. Diesbezüglich bitte eine Meldung an Frau Dobner, sie wird sich dessen annehmen und falls notwendig eine „Nachverteilung“ in den Gebieten durchführen lassen.

Florian Pflügler (ÖDP):
Stadtradeln - Bekanntgabe
Bekanntgabe: Ab sofort kann man sich für das Stadtradeln 2018 anmelden. Das LogIn aus 2017 ist weiterhin aktuell und kann verwendet werden.

Information:

Mängelmelder

Online-Kontaktformular auf der Homepage der Gemeinde Neufahrn. Hier können betroffene Bürger schriftlich eine Nachricht an die Gemeinde richten 

Bürgertelefon 24/7

Unter der Durchwahl 08165 / 9751-247 ist ab sofort das Bürgertelefon freigeschalten. Es können rund um die Uhr Nachrichten auf Band hinterlassen werden.

Beides erreicht man über die Homepage der Gemeinde.
Im oberen Bereich der Homepage sind hierfür zwei neue Symbole eingearbeitet worden.