23.07.2018
Gemeinderatssitzung

Stellplatz- und Fahrradabstellsatzung

Eine Satzung mit viel „Außenwirkung“ wie man auch während der Sitzung feststellen konnte, wurde in der aktuellen Gemeinderatssitzung behandelt. Das man es nicht jedem Recht machen kann, das war eigentlich allen Gemeinderäten bewusst. Aber was bedeutet das nun im Detail? Eine eigens für diese Thematik gegründete Arbeitsgruppe hatte zu Beginn des Jahres angefangen, sämtliche Kritikpunkte an der derzeit bestehenden Stellplatzsatzung aufzuarbeiten und mögliche Ansatzpunkte zu finden, um eine in breiter Fläche betrachtete Satzung zu erarbeiten. Vier Vertreter aus der Gemeinde und sechs Gemeinderäte trafen sich hierzu um einen neuen Satzungstext zu erarbeiten. Dieses sollte in 2 Phasen stattfinden. Die erste Phase war dazu gedacht, rein redaktionelle Änderungen durchzuführen. Hier ging es um die Einarbeitung von Änderungen der Rechtslage, Anpassung des Stellplatzschlüssels, Aufsplittung und somit Erweiterung des Stellplatzschlüssel auf neue oder andere Bezugseinheiten. Hieraus entstand ein vielseitiges Werk, das auf den ersten Blick zu detailliert erschien, aber bei näherer Betrachtung vielleicht sogar in manchen Punkten noch genauer hätte definiert werden können. Aber gerade hier setzt der Punkt an:
Man kann es nicht jedem recht machen!
Um aber genau hier die Basis anzusprechen, wurde der Entwurf dieser Stellplatzsatzung für 4 Wochen zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Somit hatten die Bürgerinnen und Bürger Zeit zu dieser Satzung Stellung zu nehmen. Parallel dazu wurde über die Verwaltung auch noch das Landratsamt in Freising als sogenannte Vollzugsbehörde angeschrieben und um Bewertung des Entwurfes gebeten.
Aus beiden Verfahrensschritten wurden verschiedene Punkte an die Arbeitsgruppe herangetragen. Das führte dazu, dass der ursprüngliche Entwurf durch den Arbeitskreis nochmals überarbeitet wurde. Der nun entstandene Satzungsentwurf wurde dem Gemeinderat vorgelegt, um ihn in dieser Sitzung konstruktiv diskutieren zu können. Aber leider wurde auf Antrag der SPD (Fr. Frommhold-Buhl) dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt. Wobei die Begründung der Fraktionssprecherin der SPD absolut nachvollziehbar war. Man hatte einen Arbeitskreis mit der Satzung beauftragt und ein Vorentwurf wurde auch schon allen Fraktionen vorgelegt und hätte dort diskutiert werden können, um strittige Punkte dann wiederum in den Arbeitskreis einbringen zu können. Nun lag aber der Satzungsentwurf dem Gemeinderat vor und in der Nacht vor der Gemeinderatssitzung wurde seitens der CSU eine ganze Seite an Änderungswünschen per eMail eingereicht. Das war nicht nur für die Fraktionssprecherin der SPD zu viel. „So kann man sich nicht ordentlich auf eine Sitzung vorbereiten“. Ihrem Antrag zur Folge wurde also der TOP abgesetzt und die Punkte der CSU dem Arbeitskreis nochmals übergeben.

Trägerschaft Kindergarten „Am Sportplatz“

Für den neuen Kindergarten am Sportplatz wurde eine beschränkte Ausschreibung bezüglich der zu vergebenen Trägerschaft durchgeführt, denn die Gemeinde Neufahrn sollte nach dem Beschluss des Gemeinderates die Trägerschaft nicht selbst übernehmen. 8 Träger wurden angeschrieben, wovon 4 Träger Interesse bekundeten. War zu damaligem Zeitpunkt, dem Wechsel der Trägerschaft der bestehenden Einrichtungen  von der Gemeinde auf Dritte, noch der sogenannte Personalwunsch als orientierendes Hauptmerkmal anzuführen, so konnte in dieser Sitzung der Gemeinderat alle notwendigen Belange frei betrachten. Ihr Interesse bekundet hatten die Arbeiterwohlfahrt (AWO), das Bayerische Rote Kreuz (BRK), die Johanniter sowie die Diakonie – Jugendhilfe Oberbayern. Die potenziellen Träger hatten sich dem Verwaltungs- und Personalausschuss vorgestellt sodass der Ausschuss einen Empfehlungsbeschluss fassen konnte, der dem Gemeinderat vorgelegt wurde. Ohne Diskussion wurde durch den Gemeinderat beschlossen, dass die Verwaltung mit den Johannitern eine Trägerschaft vereinbaren soll.

Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 45 – 3. Änderung liegt nun vor

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 wurde notwendig, um auf dem „Sport- und Freizeitpark am Galgenbachweg“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung einer 4-gruppigen Kinderkrippe zu schaffen. Hierbei sollen sogar noch 10 Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit entstehen. Dieses wurde im Januar 2017 beschlossen und im Herbst 2017 nochmals im Hinblick auf den Geltungsbereich angepasst. Hierbei wurden die notwendigen Stellplätze für die 10 Wohneinheiten mit einbezogen. Anschließend kam es zur öffentlichen Auslegung sowie der notwendigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die einzelnen Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vorgetragen. Hieraus resultiert nun z.B. eine 3m hohe Holzwand, die als Lärmschutz zum Kurt-Kittel-Ring errichtet wird. Sie soll das Hauptgebäude mit den Nebengebäuden verbinden Somit erreicht man eine Herabsetzung des Lärmpegels. Sowohl im Bereich der Freispielfläche der Krippe als auch im Bereich des Spielplatzes für die 10 Wohneinheiten.

Gehen wir mit der Zeit oder „plakatieren“ wir den Straßenrand

Es gibt nicht nur Plakate für die Wahlen, das ist klar – dass diese Plakate mehr oder weniger auch keine „Probleme“ machen, dass sollte auch klar sein. Für Veranstaltungen im Gemeindegebiet gibt es ja die großen Anschlagtafeln, die von den Veranstaltern entsprechend genutzt werden können. Zusätzlich stehen aber auch noch einige Buswartehäuschen zur Verfügung. Hier dürfen ortsansässige Vereine nach einem vorgegebenen Zeitschema bis zu einer Größe von DinA2 für entsprechende Veranstaltungen werben. Sollten darüber hinaus noch mobile Plakatständer bis zu einer Größe von DinA1 als Werbemittel für Veranstaltungen hinzugezogen werden, so wären diese dann gemäß der neuen Verordnung genehmigungspflichtig und auf eine max. Stückzahl von 20 begrenzt. Das war aber schon in der alten Verordnung so geregelt. Ändern soll sich nun aber die Plakatierungsflut bei Wahlen. Im schlimmsten Fall wären bis zu 4 Wahlen parallel möglich (Kommunalwahlen). Nach der alten Verordnung bestünde in diesem Fall die Möglichkeit 40 Plakate der Größe DinA1 pro Wahl aufzustellen. Also 160 Plakate pro Gruppierung und im Falle von 7 Gruppierungen wären dass gute 1.100 Plakate am Straßenrand des gesamten Gemeindegebietes. Ist das noch zeitgemäß – heutzutage in der digitalen Welt – wo die Wahlen digital entschieden werden? Zusätzlich gib es in der regen Diskussion auch um den Punkt der „Lenkung“. Kann die Gemeinde über eine Verordnung verhindern, dass nicht Jeder zu jeder Zeit im Gemeindegebiet plakatieren kann? Der Gemeinderat beschloss aus diesem Grund die neue Plakatierungsverordnung mit folgenden Änderungen. Die max. Plakatanzahl pro Wahl wurde auf 30 Plakatständer der Größe DinA1 festgelegt. Und das Beseitigen der Plakate wurde für den Aufsteller zeitlich auf eine Woche nach der Veranstaltung festgelegt und auf Plakatständer und Aufsteller begrenzt. Die Plakate an den öffentlichen Plakatwänden und Bushäuschen werden über den Bauhof entsorgt.

Fragen aus dem Gremium:

Auinger, Manuela (SPD):
Sperrung der S-Bahnstrecke
Am 28.7. kommt es zur Sperrung der S-Bahnstrecke zwischen Neufahrn und Feldmoching. Wäre es möglich, das der Bus nach Garching auch schon vor 6 Uhr fährt?
1. BGM: Die Gemeinde wird nachfragen – aber es wird wohl dazu schon zu spät sein.

Pflügler (ÖDP): Man kann auch über die S8 (Hallbergmoos) ausweichen. Der SEV hält nur Höhe der Aral Tankstelle. Ein Halt am Bahnhof ist in keinem der betroffenen Orte vorgesehen. Aber durch diese Situation gewinnt die neue Buslinie in Neufahrn wieder an Bedeutung und zeigt, dass der damalige Beschluss richtig war.

Fragen aus dem Publikum:

Planung Wölfl
Wie sieht die weitere Planung der Gemeinde mit der Firma Wölfl aus?
1. BGM: Es gibt keine konkrete Planung. Es wird Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Grundstückseigentümer geben. Man wird die Eckpunkte vorbringen, die zu dem negativen Beschluss geführt haben. Und dann muss eine verbesserte Planung seitens des Eigentümers vorgelegt werden.

Überschwemmung auf dem Pausenhof
Der Pausenhof der Jahnschule meldet bei sehr starkem Regenfall „Land unter!“ An wen müsste man sich diesbezüglich wenden?
1. BGM: Eigentlich hätte der Hausmeister dieses schon melden müssen.

Eschlwech (FW): Der Missstand ist der Verwaltung gemeldet worden. Es wird sich darum gekümmert.

In eigener Sache – Sommerfest 2018 – Nachbrenner  

Der Vorstand, ganz besonders Manfred Holzer (Vorsitzender) und Edgar Oberprieler (Verantwortlicher für das Sommerfest) möchten sich hiermit bei allen freiwilligen Helferinnen und Helfern bedanken.

Ohne so viel Engagement im Ehrenamt wäre ein Fest solcher Größe gar nicht machbar. Das mittlerweile eingespielte Kernteam an Mitgliedern wird ständig durch neue fleißige Helfer erweitert. Hier weiß jede Hand, was die andere gerade macht und wo noch Unterstützung notwendig ist. Auch wenn es mal etwas anstrengender wird. Das Lachen haben wir alle nicht verlernt (Titelbild). Es ist ganz klar und deutlich zu sagen – den diesjährigen Erfolg des Sommerfestes 2018 haben wir Euch zu verdanken.

Danke

Vorstand & Faktion