24.09.2018
Gemeinderatssitzung

Alte Halle – Sanierungskonzept und Stadtplanung

Eine Frage beschäftigt die Neufahrner immer wieder, wenn sie an der Alten Halle vorbei kommen. Was passiert jetzt eigentlich damit, man hört ja gar nichts mehr?
Stimmt! Das man nichts mehr hört, heißt aber auch nicht, das nichts passiert. Es ist halt ein sensibles Thema, weil die Alte Halle aus dem Ortskern von Neufahrn eigentlich nicht mehr weg zu denken ist. Der Gemeinderat hatte schon in seiner Sitzung im August 2017 beschlossen, dass die Verwaltung über ein Planungsbüro ein Sanierungskonzept einholen sollte. Hieraus sollte sich dann auch eine Kosteneinschätzung ergeben. In der Juni-Sitzung 2018 wurden eine Ersteinschätzung bezüglich der Sanierung abgegeben. Hierbei wurde deutlich herausgestellt, dass aus ökologischer Sicht ein Umbau des Gebäudes als nicht sinnvoll einzuschätzen wäre. Eine ganz grobe Auflistung der wesentlichen Mängel, die im Rahmen einer Sanierung hätten behoben werden müssen, führte zu dem Ergebnis das von einer vertiefende Untersuchung über Vor- und Nachteile sowie Kosten einer entsprechenden Sanierung abgesehen wurde. Wenn nun aber nicht saniert wird, was geschieht dann? Als nächster Schritt soll nun eine sogenannte „ergebnisoffene“ Untersuchung erarbeitet werden. Hier geht es darum, herauszufinden welche künftige bauliche Neuentwicklung und welches Nutzungskonzept auf dem Grundstück der jetzigen Alten Halle denkbar wäre. Dieses natürlich auch unter Betrachtung des unmittelbaren Umfeldes. Gibt es positive und/oder negative Auswirkungen auf das nähere Umfeld? Ein ganz interessanter Aspekt bleibt auch die Möglichkeit, die angrenzende Parkplatzfläche komplett mit einer Tiefgarage zu „unterkellern“. Im Rahmen des Neubaus der Schule am Fürholzer Weg war dieses damals noch undenkbar und wurde kategorisch vom Gemeinderat abgelehnt. Nun könnte dieses aber wieder ein Thema werden. Wie das Nutzungskonzept aussehen wird ist absolut offen. „Denkbar wäre vielleicht eine Kombination aus Nahversorger im EG, Veranstaltungssaal im 1. OG. und darüber liegend studentisches Wohnen“, so sieht es Stephanie Pflügler (FREIE WÄHLER). „Der Veranstaltungssaal könnte mit einer Austeilküche versehen durch einen Caterer versorgt werden“. Durch mobile Trennwände wäre die Saalgröße variabel zu gestalten, sodass Großveranstaltungen wie z.B. Seniorenfeiern künftig genauso ihren Veranstaltungsort finden würden, wie auch die Bürgerversammlungen oder kleiner Feiern. Das eine Gemeinde wie Neufahrn einen größeren Veranstaltungsort benötigt wird immer deutlicher. Die zurzeit zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten wie z.B. die Aula vom OMG, sind mittlerweile schon fast zu klein. Der Gemeinderat beschloss nun, nicht mehr an der Alten Halle festzuhalten. Es soll ein Nutzungskonzept erstellt werden, hierbei wollen aber die Gemeinderäte schon die grobe Richtung mit vorgeben. Es werden Vorschläge bezüglich einer möglichen Nutzung gesammelt, besprochen und dann öffentlich diskutiert. Erst dann soll sich das Planungsbüro mit diesen Vorschlägen an die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes machen.

Solarpark Neufahrner Gegenkurve

Die Gemeinde Neufahrn betreibt derzeit den Bebauungsplan Nr. 128 „ Sondergebiet für die Freiflächen-photovoltaikanlage im Bereich der Neufahrner Gegenkurve“. Hier soll ein sogenannter Solarpark entstehen, weil eine andere Nutzung der sehr ungünstig gelegenen Fläche eher schwierig erscheint. Die Solaranlage der Bürgerenergiegenossenschaft Freising Land eG würde hier optisch gesehen kaum auffallen. Zu diesem Vorhaben hatte die untere Naturschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben. Sie sieht die Verwirklichung dieses Vorhabens nur, wenn Landschaftsschutzgebietsverordung geändert wird. Der Bereich der Neufahrner Gegenkurve liegt im Randgebiet des Landschaftsschutzgebiets „Freisinger Moos und Echinger Gfild“. Um dieser Stellungnahme entsprechen zu können, wurden dem Gemeinderat zwei Möglichkeiten vorgestellt. Einerseits wäre eine textliche Änderung möglich, bei der die Zulässigkeit von Photovoltikanlagen in der Nähe von Gleisanlagen und Autobahnen festgehalten werden würde. Andererseits bestünde aber auch die Möglichkeit, diese Fläche grundsätzlich aus dem Gebiet herauszunehmen. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung, dass die Verwaltung einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzverordnung bzw. alternativ dazu einen entsprechenden Antrag auf die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zu stellen hat. Das heißt im Klartext, dass der Gemeinderat mit beiden Möglichkeiten einverstanden. Somit würde dann aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde nichts mehr im Wege stehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan in Mintraching

Das letzte zur Verfügung stehende Baugrundstück im Gewerbegebiet „Wilpertinger Straße“ in Mintraching wurde an die Roland Wölfl GmbH veräußert. Das Unternehmen möchte seinen Firmensitz aus Neufahrn nach Mintraching verlegen und plante aus diesem Grund einen Baukörper der im ersten Anlauf nicht durch den Gemeinderat kam. Die nun erneut zur Ansicht eingereichten, überarbeiteten Unterlagen zum Bauvorhaben eines Firmengebäudes mit Ausstellungsfläche, Tiefgarage und einer Wohnung für Betriebszugehörige zeigten deutliche Veränderungen zum ersten Entwurf. Das geplante Gebäude weicht aber weiterhin vom gültigen Bebauungsplan des Gewerbegebietes ab. Die Baugrenze im Süden soll weiterhin überschritten werden, der Kopfbau mit 10,5 m liegt weiterhin deutlich über denen im Bebauungsplan angegebenen Höhen von max. 6,5 m Wandhöhe bzw. 8,5 m Firsthöhe. Zusätzlich soll der Kopfbau ein Flachdach erhalten und die Grundflächenzahl liegt bei 0,72 statt der erforderlichen 0,70. Eine Genehmigung dieser bereits „abgespeckten“ Planung kann nur über einen vorhabengebundenen Bebauungsplan erfolgen, welcher nur für dieses Grundstück gilt und nur auf dieses eine Bauvorhaben bezogen ist. Die Planungskosten müssten natürlich vom Eigentümer übernommen werden. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein relativ jungen Bebauungsplan handelt, erscheint eine Ausnahme aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung als schwierig. Aber andererseits war zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar, dass ein solcher Baukörper sich am Anfang des Gewerbegebietes auch optisch gut einfügen könnte und sich auch positiv auf das gesamte Erscheinungsbild auswirken würde. Thomas Seidenberger (FREIE WÄHLER) machte aber auch deutlich, dass er grundsätzlich für dieses Vorhaben stimmen würde. Faden Beigeschmack bekommt dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan aber durch die Tatsache, dass nur in diesem Fall der Gemeinderat mit einbezogen wurde. Bei anderen Anfragen aus diesem Baugebiet wurde der Gemeinderat nie um seine Meinung gefragt, sondern es wurde direkt aus der Verwaltung heraus entschieden. Es wäre sicherlich denkbar gewesen, auch bei anderen Vorhaben die eine oder andere Änderung aus Sicht des Gemeinderates zuzulassen. Der Gemeinderat stimmte dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit 17:3 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

Gesamtheitliches Konzept für die Obdachlosenunterbringung

Nach Fertigstellung der Einfachstunterkünfte am Bahndamm und dem nun folgenden Wegfall der Container am alten Sportplatz muss über ein gesamtheitliches Konzept für die Unterbringung von Obdachlosen nachgedacht werden. Aus diesem Grund wurde durch die Arbeitsgruppe „Soziales Förderwohnkonzept“ die Erneuerung der Container-Wohnanlage am Fürholzerweg angeregt. Das derzeit bestehende blaue Konstrukt aus Einzelcontainern wurde 1999 aufgestellt und befindet sich in einem absolut maroden Zustand. Es sind gravierende Mängel an Fenstern, Böden und Leitungen festgestellt worden. Ein Neubau aus flexiblen Containern mit integriertem Nasszellenbereich würde für die notwendige Flexibilität sorgen, die benötigt wird um Einzelpersonen und auch Familien im Bedarfsfall entsprechend unterbringen zu können. Ein Pultdach hätte den Vorteil, dass die Lebensdauer der Anlage entsprechend erhöht würde. Zu kalkulieren wären für die Container, dem notwendigen Schallschutz und der Planung ungefähr 250.000 Euro. Der Gemeinderat beschloss mit 21:0 Stimmen die Umsetzung der Maßnahme, sodass Neufahrn weiter an einem gesamtheitlichen Konzept im Bereich „soziales Wohnen“ arbeiten kann.

Bürgerhaushalt um Bürger zu beteiligen

Die SPD Fraktion beantragt die Einrichtung eines sogenannten Bürgerhaushaltes mit einem Volumen von 30.000 Euro. Hiermit möchte man die Bürger mit einbinden, Bürgerbeteiligung schaffen. Ob dieses aber in dem Umfang für Neufahrn sinnvoll erscheint, das war die Aufgabe des Gemeinderates das herauszufinden. Natürlich haben andere Orte dieses schon beschlossen und teilweise sogar erfolgreich eingeführt und das auch schon über Jahre. Aber damit ist nicht automatisch gesagt, dass auch Neufahrn einen sogenannten Bürgerhaushalt braucht. Ein deutlicher Vorteil ist, dass man eine Bürgerbeteiligung schafft, die man aber auch mit der Bürgermeistersprechstunde, den Bürgerversammlungen hätte. Genauso besteht über die einzelnen Fraktionen des Gemeinderates die Möglichkeit Anliegen an den Gemeinderat oder die Verwaltung heranzutragen. Wenn man einen Bürgerhaushalt einrichtet, dann muss am im Vorfeld „Spielregeln“ angeben, d.h. es muss festgelegt werden wer Anträge stellen darf, wie viele Anträge gestellt werden dürfen und was überhaupt antragsfähig ist. Sobald man Regeln aufstellt, benötigt man auch jemanden der die Regeln kontrolliert, also bindet man Personal aus der Verwaltung mit zusätzlichen Aufgaben. Erfüllt ein Bürgerhaushalt wirklich das, was man erreichen möchte? Hier gab es im Gemeinderat sowohl Stimmen die dafür sprachen, als auch Gemeinderäte die diese Art von Bürgerbeteiligung kritisch und mit zu hohem bürokratischem Aufwand behaftet sahen. Der Gemeinderat stimmt bei diesem Tagesordnungspunkt deshalb auch nur mit 11:10 Stimmen für den sogenannten Bürgerhaushalt.

Änderungen bei der Hundesteuer

Die derzeit gültige Hundesteuersatzung ist von 2006 und sollte auf Anraten der Kämmerei neu erlassen werden. Gravierende Änderung soll hierbei die Anpassung der Steuersätze für Kampfhunde sein. Bisher wurde ein Steuersatz in Höhe von 100 Euro pro Kampfhund erhoben, die neue Satzung sieht eine drastische Erhöhung auf 600 Euro für den ersten Hund, 750 Euro für den zweiten und 1.000 Euro für den dritten Hund vor. Natürlich schrecken solch hohe Summen vielleicht vom Kauf eines Kampfhundes ab, aber was kann eine solche Erhöhung noch für Auswirkungen haben? Nicht jeder Hundehalter kann für seinen schon im Besitz befindlichen Kampfhund diese hohe Steuer entrichten und würde deshalb den Hund sofort abgeben, führt das zu dem Ziel das man erreichen möchte? Hier hätte sich Thomas Seidenberger (FREIE WÄHLER) eine stufenweise Anpassung der Gebühren vorstellen können. Dieses wurde aber durch den Kämmerer als nicht umsetzbar eingestuft.
Des Weiteren soll mit der neuen Satzung eine Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde mit Steuermarke erwirkt werden. Laut neuer Satzung müssen dann alle Hunde beim Verlassen des Grundstückes eine Hundemarke sichtbar tragen.
Rechtswidrige Verhalten sollen gem. der neuen Satzung mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 Euro geahndet werden können.
Seitens des Gemeinderates Christian Meidinger (Grüne) wurde ein Steuererlass für Hundebesitzer mit sogenanntem „Hundeführerschein“ vorgeschlagen. Aus seiner Sicht hätten die Hundebesitzer von „normalen“ Hunden in diesem Fall die ersten 3 Jahre eine Steuerfreiheit genießen können. Diesem Vorschlag kam der Gemeinderat aber nicht nach. Er entschied sich deutlich für die Änderung der Hundesteuersatzung gemäß Tischvorlage ohne jegliche Stufenregelung oder Steuerersparnis durch Hundeführerscheine.

Fragen aus dem Gremium:

Thomas Seidenberger (FREIE WÄHLER):
Plakatierungsverordnung
Wie kommt es dazu, dass die einen regulär, rechtmäßig plakatieren, andere aber sich nicht an die Verordnung halten und Plakate an nicht zulässigen Stellen platzieren?
1. BGM: Missstand ist bekannt. Es hätten somit fast alle noch einmal „umplakatieren“ müssen, dem ist man aus dem Weg gegangen. Die Satzung muss wohl noch einmal angepasst werden.

Ozan Iyibas (CSU):
Vandalismus auf dem Marktplatz
Plakate der CSU wurden nach einer politischen Veranstaltung der LINKEN mit „NAZI“ Aufschrift versehen. Wie kann man seitens der Verwaltung dagegen vorgehen?
1. BGM: Solch Schmierereien  absolut indiskutabel. Aber die Verwaltung ist diesbezüglich machtlos.