26.11.2018
Gemeinderatssitzung

Gemeinderat segnet Vorentwurf ab

Der Friedhof in Neufahrn soll erweitert werden. Diesen Beschluss hatte der Gemeinderat zwar schon vor längerem gefasst und auch ein Planungsbüro beauftragt, sich mit der Gestaltung der Friedhofserweiterung zu befassten, aber Seitens der FREIEN WÄHLER bleibt die Frage offen, ob eine Realisierung schon so zeitnah notwendig ist. Die Fraktion stellte einen Antrag zur erneuten Prüfung bzw. Vorlage aktueller Zahlen bezüglich noch freier und wieder frei gewordener Grabstellen, sowie dem derzeit jährlichen Bedarf. In der nun aktuellen Gemeinderatssitzung stellte nun das Planungsbüro Brenner einen sogenannten Vorentwurf vor. Dieser umfasste neben dem eigentlichen Friedhofsteil mit den Bestattungsfeldern, Grabfeldern, Wegen, Plätzen, der notwendigen Ausstattung und der dazu gehörigen Bepflanzung auch den äußeren Erschließungsbereich. Darunter versteht man in diesem Fall nicht nur die Erschließung der notwendigen Parkplätze im Norden des Areals sondern auch den Übergang vom bestehenden Friedhof im Süden. Hierzu wird dann auch ein gewisser Umbau des bestehenden Friedhofes stattfinden müssen, um eine Querung der Straße und ordentliche Wegführung realisieren zu können. Zusätzlich sieht das Planungsbüro noch einen sogenannten Containerbereich im Süden vor, für den auch eine gewisse Stellfläche berücksichtigt werden muss. Der vorgestellte Entwurf sieht eine Realisierung der Maßnahme unterteilt in zwei Abschnitte vor. In der ersten Phase soll die sogenannte „Ausbaustufe 1“ erfolgen. Hierbei sollen die ersten beiden der insgesamt drei geplanten Bestattungsfelder hergestellt werden. Das dritte, westlich gelegene Feld wird in dieser Phase als zukünftiges Bestattungsfeld betrachtet und als reine Vegetationsfläche hergerichtet. Dieses Feld soll erst in der „Endphase“, diese wird voraussichtlich 5 Jahre nach Nutzungsaufnahme der Erweiterung notwendig, umgesetzt werden. Somit erreicht man natürlich auch eine gewisse Kostenteilung. Auf die Ausbaustufe 1 würde somit ein HHM-Ansatz von 2,8 Mio. Euro entfallen und für die Endphase würden weitere HHM in Höhe von ca. 170.000 Euro fällig werden. Um diese Kosten entsprechend über den geplanten Haushalt abdecken zu können, wurde eine Änderung der bisherigen Planung seitens des Kämmerers ausgearbeitet und ebenfalls dem Gemeinderat vorgelegt. Das Projekt „Friedhofserweiterung“ wurde durch den Gemeinderat zwar „abgesegnet“, aber nur mit einer Deckelung der HHM und erst nach Vorlage der aktuellen Bedarfs- und Belegungszahlen der letzten Jahre.

Bebauungsplan Nr. 38 „Sportgelände Neufahrn Süd“

Wenn eine Gemeinde mit der Zeit geht, dann kann es mitunter auch notwendig sein, dass alte „gefasste“ Planungen heute nicht mehr aktuell sind und neu überdacht und dann beschlossen werden müssen. So auch am ehemaligen Sportplatz im Süden von Neufahrn. Der alte Sportplatz wird, wenn man ehrlich ist, gar nicht mehr benötigt. Die Fußballer sind alle samt Richtung Galgenbachweiher abgewandert und haben sich dort ein neues Sportareal aufgebaut. Ein Teil des alten Fußballfeldes wurde im Zuge der Errichtung des Wohngebietes Felix-Wankel-Straße (Bebauungsplan Nr. 71) schon in Wohnfläche umgenutzt. Zusätzlich plant die Gemeinde auf den Flurstücken auch die Errichtung einer Kindertagesstätte mit vier öffentlich geförderten Wohnungen. Durch den Wegfall des Fußballfeldes wird somit auch der erhöhte Stellplatzbedarf für die Sportanlagen „Tennis- und Fußballplätze“ hinfällig. Die insgesamt 120 vorgehaltenen Stellplätze für diese Sportanlagen werden nicht mehr benötigt und können somit teilweise auch als Stellplatznachweis für die Kindertagesstätte mit integrierten Wohnungen herangezogen werden. Die entsprechend notwendige Änderung des Bebauungsplanes wurde beschlossen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt, sodass in dieser Sitzung nun alle vorliegenden Stellungnahmen zur Maßnahme entsprechend dem Sachverhalt gewürdigt und zur Kenntnis genommen werden konnten.

Veränderungssperre & deren (Aus-)Wirkung

Im Dezember 2017 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 entlang der Wolfgang-Zimmerer-Straße beschlossen. Bei diesem Gebiet handelt es sich um eine Art „Pufferzone“ alter Zeiten zwischen reinem Wohngebiet und dem Gewerbegebiet „ehemaliges Müller-Brot-Areal“. Grundgedanke des damaligen Gemeinderates war es, hier eine Ansiedlung von „leisem“ Kleingewerbe und integriertem Wohnraum zu schaffen, also eigentlich ein klassisches Misch- und Wohngebiet. Nur leider wurde zu damaligen Zeiten die Notwendigkeit eines Bebauungsplanes nicht gesehen, sodass erst Ende 2017 Handlungsbedarf entstand und der Gemeinderat handeln musste. Der schnell gefasste Beschluss hinsichtlich eines gewünschten „Misch- und Wohngebietes“ in diesem Bereich musste dann im Mai 2018 erstmal mit einer Veränderungssperre versehen werden. Der Grund hierfür war, dass man zwar gesehen hatte, dass hier mit einem Bebauungsplan gewisse Regularien aufgestellt werden müssen, man aber leider nicht sofort eine optimale Lösung zur Hand hatte. Durch fachmännischer Betrachtung wollte der Gemeinderat sich ein Überblick aller Gestaltungsmöglichkeiten geben lassen, bevor man sich endgültig für Einzelheiten entscheidet. Nun kam es aber auch dazu, dass schon vor der Aufstellung des Bebauungsplanes ein Vorbescheid eingereicht wurde. Ziel eines Eigentümers war es, eine Reihenhausanlage mit 6 Häusern zu errichten. Kurze Zeit später, der Aufstellungsbeschluss war mittlerweile erfolgt, wurde ein weiterer Vorbescheid, nun zur Errichtung eines Wohn- und Gewerbegebäudes eingereicht. Beide Vorbescheide entsprachen aber nicht den Vorstellungen des ersten planerischen Entwurfes eines Bebauungsplanes, der dem Gemeinderat durch Frau Fisel vorgestellt wurde. Es fanden umfangreiche Anpassungsgespräche statt, sodass nun ein erneut eingereichter Vorentscheid vorliegt, dem der Gemeinderat in der aktuellen Sitzung mit Mehrheit zustimmte. Der neue Vorbescheid sieht einen Baukörper mit 6 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit vor. Die notwendigen Stellplätze werden durch den Bau einer Tiefgarage nachgewiesen. Das Vorhaben passt sich nunmehr den Zielsetzungen des Bebauungsplanes an.

Gewerbepark Römerweg  „Interessant wie nie zuvor?“

Wie oft dieses Gebiet schon Thema im Gemeinderat war, lässt sich nur schwer erahnen. Mit der nun im Gemeinderat verhandelten 3. Änderung des Bebauungsplanes hofft man aber abschließend endlich eine für die Gemeinde Neufahrn gute Lösung gefunden zu haben. Grundtenor des Anliegens ist es, das man das Optimale aus dem Gebiet herausholt. Was man auf keinen Fall haben möchte und da ist sich der Gemeinderat und die Verwaltung einig, ist Logistik oder Großflächen-Parkhäuser für sogenanntes gewerbliches Parken. Weiterhin plant man natürlich eine Struktur, die derzeit mit einer gewissen „Ungewissheit“ behaftet ist. 2026 wird wohl der Erdinger Ringschluss fertiggestellt, so jedenfalls die derzeitige Planung. Und dann könnte ein S-Bahn-Halt am Gewerbepark immer wahrscheinlicher werden. Diese Tatsache alleine reizt die Gemeinde, um eine städtebauliche Struktur zu entwickeln, die eine Adressbildung für höherwertiges Gewerbe ermöglicht. Hierzu muss in der nun vorgelegten 3. Änderung des Bebauungsplanes der Umgriff angepasst werden. Die noch unbebaute Fläche für einen möglichen S-Bahn-Haltepunkt musste hierzu unbedingt mit einbezogen werden. Der Gemeinderat beschloss die Bauleitplanung entsprechend dem Verwaltungsvorschlag zu vergeben. Mit diesem Schritt müsste nun dieses Gewerbegebiet optimal aufgewertet werden können. Seitens des Gemeinderates ist alle getan und nun kann der Wirtschaftsförderer seine Arbeit aufnehmen und die optimal geschaffenen Voraussetzungen nutzen, um entsprechende Unternehmen in diese Gegend zu locken.

Ehrenamt gewürdigt

Ortssprecher und Schulweghelfer sind ehrenamtlich tätige Personen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf angemessene Entschädigung. Die Gemeinden sind verpflichtet eine Rechtsgrundlage zu schaffen. In der „Satzung zur Regelung von Fragen zum örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ wird zwar die Entschädigung des Bürgermeisters und der Gemeinderäte geregelt, nicht jedoch die derzeit gewährten Entschädigungen für die Ortssprecher und die Schulweghelfer. Hierzu beschloss der Gemeinderat in der aktuellen Sitzung, dass durch dieses Satzung nun auch das Entgelt der Ortsprecher in Höhe von 50 Euro pro Monat und die 4 Euro pro Einsatz für die Schulweghelfer rechtmäßig mit abgedeckt sind. Der Kindergarten- und Schulreferent Josef Eschlwech ließ es sich nicht nehmen, den derzeit tätigen Schulweghelfern seinen Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen.

Bekanntgaben aus dem Rathaus

MVV beschließt neue Reform
Die auch seitens der Gemeinde Neufahrn kritisierte „neue Reform“ des MVV wurde am 23.11.2018 beschlossen. Wie viele andere Gemeinden auch, hatte die Gemeinde Neufahrn Einwände gegen die neue Reform vorgebracht. Was vielen Gemeinden glückte, wurde Neufahrn leider versagt. Der Hauptkritikpunkt des derzeitigen Verkehrsreferenten Florian Pflügler war es, dass Neufahrn mit 21km Entfernung zur Münchener Stadtmitte anders „behandelt wird als Gemeinden die weiter entfernt vom Münchener Mittelpunkt liegen. Durch die Änderungen zur neuen Reform wurden diese Unterschiede sogar noch krasser. Wenn es vorher nur einige Kilometer waren, so gibt es nun Unterschiede von bis zu 8 Kilometern. Des Weiteren sollen, so eigentlich der Grundgedanke der neuen Reform, zusammengehörige Strukturen durch diese Reform nicht „zerrissen“ werden. Das hat man aber nun im Falle Eching-Neufahrn hervorragend geschafft. Hier findet innerhalb von 200 Metern (während einer Busfahrt zwischen Eching und Neufahrn ein Zonenwechsel statt.
Im nächsten Schritt müssen der Münchener Stadtrat und die Kreistage der Verbundlandkreise dem Paket zustimmen. Nach derzeitiger Planung könnte dann die Tarifreform am 15.12.2019 offiziell eingeführt werden.
1. BGM: Der Verkehrsreferent und die Gemeinde werden weiterhin alles Erdenkliche tun, um eine Änderung der Zuordnung Neufahrns zu erwirken. Es wird nochmals ein Gespräch mit dem Landrat Hauner (CSU) gesucht.

Fragen aus dem Gremium:

Frommhold-Buhl (SPD):
Wochenmarkt in Neufahrn
Um den Wochenmarkt in Neufahrn attraktiver gestalten zu können, sollte man eventuell ein gewisses „Non-Food“ Angebot zulassen. Es wäre doch sicherlich denkbar, dass z.B. Ortsansässige so die Chance gegeben werden könnte. Natürlich soll vermieden werden, dass das sogenannte Non-Food Angebot nicht ausufert. Wäre so etwas möglich?
1. BGM: Verwaltung prüft – denkbar wäre es, aber wie gesagt – ausufern darf es nicht.

Manhart (FREIE WÄHLER):
Wahlplakate
Im Gemeindegebiet stehen immer noch Wahlplakate einer „bestimmten“ Partei. Wird Seitens der Verwaltung dagegen etwas unternommen?
Geschäftsführer: Es ist derzeit ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Fragen aus dem Publikum:

Bedarfsabfrage
Wann startet die aktuelle Bedarfsabfrage für Krippen- und Kindergartenplätze?
1. BGM: Normal startet die Anfrage immer Anfang des Jahres