26.08.2023
Baulicher Zeitgeist der 70er Jahre

Bebauungsplan Nr. 77 - 70er Jahre Stil

In den 70er Jahren wurden Bebauungspläne immer nur aufgestellt, aber nicht rechtskräftig geschaltet und das ist jetzt zum Beispiel die Schwierigkeit beim Bebauungsplan Nr. 77 „Christl-Cranz-Straße, Carl-Diem-Straße, Sepp-Manger-Straße“. In der Streiflicht-Ausgabe #97 (Januar 2023) und der Ausgabe #99 (März 2023) hatten wir darüber schon mehrfach berichtet. Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass es zu einer erneuten Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 77, jetzt mit dem Namen „Parksiedlung zwischen Christl-Cranz-Straße, Sepp-Manger-Straße und Fritz-Walter-Straße“ kommen sollte. Schon die im Namen des Bebauungsplans aufgenommene Bezeichnung „Parksiedlung“ soll deutlich machen, wie die Intension des Gemeinderates zu deuten ist.

Stellungnahmen gewürdigt

In der aktuellen Gemeinderatssitzung kam es nun zur Würdigung der Stellungnahmen für das Verfahren nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB. Die Beschränkung der Bauräume auf das ursprüngliche Baukonzept der 70er Jahre soll als Kernpunkt erhalten bleiben – vorhandene Stellplätze sollen neuen Bauvorhaben nicht weichen – die fußläufige Durchgängigkeit durch Festsetzung von öffentlichen Wegen soll den Begriff „Parksiedlung“ begründen – Spielflächen sollen erhalten bleiben. Unter diesen Gesichtspunkten wurden die Stellungnahmen entsprechend gewürdigt.

Nachverdichtung im Innenbereich durch Bürger gewünscht

Drei Stellungnahmen von betroffenen Bürgern beriefen sich auf §34 BauGB – die Nachverdichtung im Innenbereich – aber der Gemeinderat hielt an seinem Vorhaben fest – die Siedlung wird nicht weiter verbaut, sondern bleibt offen, luftig, parkähnlich. Somit wurden die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen.

Satzungsbeschluss durch Gemeinderat erfolgt

Der Bebauungsplan wurde als Satzung beschlossen. Nun muss man aber abwarten, ob dieser Bebauungsplan nicht doch wieder vor Gericht landet.