16.12.2019
Gemeinderatssitzung

Kindertagesstättenbedarfsplanung

Die Gemeinde Neufahrn versucht in die Zukunft zu blicken und das mit Unterstützung vom CIMA Institut für Regionalwirtschaft. Das Institut wurde von der Gemeinde beauftragt, eine sogenannte Kindertagesstättenbedarfsplanung durchzuführen. Hierbei wurden viele Aspekte betrachtet und entsprechend berücksichtigt, sodass sich anhand von sicheren Daten eine gute Prognose bis 2025 erstellen lässt und einen dem Verlauf der Zahlen angepassten Entwicklungstend bis 2030. Die Bedarfsplanung wurde aufgrund der demographischen Entwicklung und Altersstruktur erstellt, die Wanderungsbewegung der Bürger sowie die Ansiedlung neuer Bürger aufgrund von ausgewiesenen Baugebieten wurden ebenso berücksichtigt. Der zu erwartende Betreuungsbedarf wurde auf Grundlage der Kinderbetreuungsstudie U15 („KiBS-Studie“) erstellt, aus der man auch Überschüsse und fehlende Plätze in der Zukunft repräsentativ herleiten kann. Aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung ergeben sich damit auch viele Empfehlungen. Denn eines gibt diese Studie eindeutig wider. Neufahrn hat derzeit genügend räumliche Kinderbetreuungsplätze und ist mit der Schaffung neuer Betreuungsplätze am Keltenweg und am alten Sportplatz schon auf einem guten Weg in die nächsten Jahre. Jedoch mangelt es, wie in jeder Gemeinde im Münchener Umland an qualifiziertem Fachpersonal. Hier hatte der Gemeinderat jüngst erst einer entsprechenden Zulage zugestimmt und ein weiterer Anreiz wird hoffentlich mit den entstehenden Mitarbeiterwohnungen in den beiden neuen Kindertagesstätten stattfinden. Was die Studie aber auch zeigt, ist die Tatsache, dass Neufahrn spätestens 2025 eine neue Grundschule und eine neue Krippe benötigt. Hierzu müssen durch den neuen Gemeinderat frühzeitig die Weichen gestellt werden. Beides kostet viel Geld, welches vorher in einem soliden Haushalt bereitstehen muss. Keine leichte Aufgabe.

Lärmaktionsplan „Straße“ – Phase 2

Der Lärmaktionsplan entlang von Hauptverkehrsstraßen und Bundesautobahnen geht mit einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung in die 2. Phase. Vom 28.Februar bis 28. März 2019 lief die Phase 1 zum oben genannten Lärmaktionsplan. Ziel sollte es sein, Bürgern und Gemeinden eine einfache und effektive Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung zu ermöglichen. Die Gemeinde Neufahrn behandelte diesen Lärmaktionsplan erst am 25. März (also 3 Tage vor Ende der Phase 1) in der öffentlichen Gemeinderatssitzung. Eine Bürgerbeteiligung seitens der Gemeinde hatte bis dahin nicht stattgefunden. Nun hat eine Auswertung der erhaltenen Beteiligungen aus Phase 1 stattgefunden. Diese kann man nun unter dem beigefügten Link einsehen und, was viel wichtiger ist, man kann sich in der Phase 2 erneut beteiligen. Lärm durch die Autobahn betrifft vor allem die Bürger in Fürholzen - das ist uns bei unserer Veranstaltung "FRAKTION vor ORT in FÜRHOLZEN" ganz deutlich mitgeteilt worden. Hier fühlen sich die Fürholzer etwas mehr als im Stich gelassen. Nun hat man die Möglichkeit (schon seit dem 11.11.2019) - ganz nebenbei, das war auch der Tag an dem in Fürholzen die Bürgerversammlung der Gemeinde war. Und auf der Versammlung wurde es nicht angesprochen. Und was soll man sagen - am 25.11.2019 - also 14 Tage nach Beginn der Phase 2 war eine Gemeinderatssitzung - auch hier wurde das Thema nicht angesprochen. Jetzt, am 16.12.2019 - also 8 Tage vor Ende der Beteiligungsfrist wurde das Thema in der Gemeinderatssitzung behandelt.
Sieht so eine bürgernahe Beteiligung aus? Das fragten sich auch Norbert Manhart (FREIE WÄHLER) und sprach dieses auch offen in der Sitzung aus. Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass man selbst erst im laufenden Verfahren, d.h. nach dem 11.11.2019 über diesen Lärmaktionsplan informiert wurde. Aber genau hier möchte der 3. Bürgermeister Thomas Seidenberger (FREIE WÄHLER), dass sich die Gemeinde dafür einsetzt, dass eine frühzeitige Information der Kommunen stattfindet.

Kommunaler Energienutzungsplan und Energiekonzept

Ein wichtiges Thema das uns alle fast täglich begleitet und medial immer und immer wieder sehr präsent behandelt wird. Seit geraumer Zeit wird das Thema auch im Bereich der Verwaltung unserer Gemeinde „mitgedacht“ und bei bestimmten Projekten einbezogen und dann durch den Gemeinderat auch so beschlossen. Neben der Rekommunalisierung des Stromnetzes und der anstehenden Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen auf LED-Technik bis Anfang 2021 kann im Bereich der regenerativen Energien auf die Photovoltaik-Freiflächenanlage im Areal der „Neufahrner-Gegenkurve“ verwiesen werden. Des Weiteren ist die Gemeinde Neufahrn Mitglied beim Klimaschutzbündnis des Landkreises Freisings.
Festzustellen ist aber ganz deutlich, und das wird auch von den FREIEN WÄHLERN so gefordert, dass unsere Gemeinde für die Energiewende noch eine Reihe weiterer Umsetzungsschritte zu machen hat. Dies betrifft vor allem Energiesparmaßnahmen, die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energieträger.
Die Rolle der Gemeinde ist hierbei sehr vielseitig und umfasst die Planung und Beratung bei Bauvorhaben und als Anlaufstelle für die Bürger, im Falle von Eigentum und als Verbraucher wie z.B. der Umstellung von Straßenbeleuchtungen. Aber auch als Versorger mit Energie aus regenerativen Quellen und als Arbeitgeber und Einwirkender auf die eigenen Mitarbeiter und deren energiesparendes Verhalten hat die Gemeinde eine ausschlaggebende Rolle und kann somit vieles lenken und gestalten. Hier fehlt es aber bisher an einer konzeptionellen Herangehensweise. Die Verwaltung möchte diese Thematik sehr gerne vertiefen und aus diesem Grund sich mit anderen Kommunen verknüpfen, Erfahrungen anderer Kommunen abfragen und Recherchen zu Fördermöglichkeiten betreiben. Es sollen 2 grobe Themenpaket behandelt werden. Einerseits natürlich das Energiekonzept andererseits aber auch ein notwendiger Energienutzungsplan. Dieses Vorhaben wurde neben zwei weiteren Tagesordnungspunkten zu dieser Thematik in der aktuellen Gemeinderatssitzung diskutiert. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war z.B. ein Prüfauftrag an die Verwaltung zur Abklärung wo in der Gemeinde mögliche Standorte für E-Ladestationen wären. Dieser Antrag wurde in den kommunalen Energienutzungsplan mehr oder weniger integriert, weil der Gemeinderat schon den Bedarf an solchen Ladestationen sieht, aber aufgrund der noch nicht bekannten Anzahl an Ladestationen heute die Verwaltung beauftragen kann Standorte zu definieren. Erst wenn der Plan steht und das Konzept erarbeitet wurde kann man sich über Standorte und auch über die Betreiber unterhalten. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurden dann über die Erklärung eines Klimavorbehaltes und die Möglichkeiten der Gemeinde Neufahrn die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen zu berücksichtigen, ausgiebig diskutiert.
Dass die Gemeinde Neufahrn das Thema Klimaschutz verfolgt ist unumstritten, hier waren sich auch alle Gemeinderäte einig. Jeder Bürger ist für den Klimaschutz verantwortlich, jede Kommune, jedes Land und der Bund für sich auch. Aber dafür muss jeder in seiner Ebene das notwendige tun um gemeinsam das bestmögliche Ziel zu erreichen. Der Antrag der SPD wurde sehr deutlich mit 3:19 Stimmen abgelehnt. Der Gemeinderat möchte weiterhin jede Maßnahme einzeln betrachten und entscheiden können und nicht wie gefordert, pauschal bei jeder Maßnahme nach einem festgeschriebenem Schema verfahren müssen. Wäre dieses nämlich der Fall, dann hätte man damals der Sky-Diving-Anlage nicht zustimmen dürfen, die auch von so manchen Gemeinderäten schon genutzt wurde und man dürfte am kommenden Freitag die Eisbahn auf dem Marktplatz nicht eröffnen, weil diese „energetisch betrachtet“ alles andere als optimal und klimaneutral ist.
Die Gemeinde ist, dieses betonte Thomas Seidenberger (FREIE WÄHLER) schon sehr lange, auch weit vor 2014 schon für den Klimaschutz gewesen und hat sich durch viele Maßnahmen sehr nachhaltig dafür eingesetzt. Dieses wird auch weiterhin so bleiben. Und man darf hierbei die Rechte des Gemeinderates als Entscheidungsorgan nicht beschneiden. Eine Einzelbetrachtung der Maßnahmen muss erhalten bleiben.

Grundsatzbeschlüsse zum Radverkehr

Die Gemeinde Neufahrn möchte den Radverkehr im Gemeindegebiet fördern und noch mehr Bürger dazu bringen, ihr Fahrrad aktiver zu nutzen. Um dieses zu erlangen möchte man die Infrastruktur verbessern, die Öffentlichkeitsarbeit mehr in den Fokus nehmen und somit Kommunikation, Information und Service verbessern. Hierbei möchte man gerne noch intensiver mit Polizei, ADFC, Agenda 21 und natürlich den Bürgern zusammen arbeiten. Anreiz ist hierbei auch die AGFK-Auszeichnung „fahrradfreundliche Kommune“, die man erhält wenn es bis 2026 zu einer deutlichen Erhöhung des Radverkehrsanteils von derzeit 18,9% auf 24 % kommen würde. Ein sinnvoller Anreiz den der Gemeinderat gerne verfolgen möchte und deshalb auch mit 20:1 Stimmen sich für die Grundsatzbeschlüsse entscheid.

FREIE WÄHLER Neufahrn gratulieren

In der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 wurde Herr Günter Maisberger zum Ehrenbürger der Gemeinde Neufahrn ernannt.

Die Fraktion und der Vorstand sowie alle 30 Kandidaten der Liste zur Gemeinderatswahl 2020 gratulieren recht herzlich zu dieser wohlverdienten Auszeichnung.

Fragen aus dem Gremium:

Ozan Iyibas (CSU):
Was ist eigentlich auf den NOVA Gelände los?
Wäre es eventuell möglich, dass auf der Internetseite der Gemeinde Neufahrn ein Verzeichnis der auf dem NOVA-Gelände ansässigen Firmen veröffentlicht wird. Viele Bürger fragen sich nämlich was da auf dem NOVA-Gelände eigentlich los ist.
1. BGM: Die Gemeinde wird über den Betreiber prüfen, ob eine solche Liste veröffentlicht werden kann oder ob ein Link zum Betreiber gesetzt wird, damit man dort dann die Auflistung der Firmen einsehen kann.

Dr. Christopher Aichinger (FREIE WÄHLER):
Unmutsäußerung zum Thema Teererneuerung
Die derzeit durchgeführte „Teererneuerung“ ist ein absoluter Pfusch, hier müsste man das Unternehmen zur Rechenschaft ziehen. Wird so etwas angestrebt?
(leider ging diese Frage unter und wurde nicht beantwortet)

Lichtverschmutzung
Könnte die Gemeinde bitte Kontakt mit dem Betreiber der Sky Diving Anlage in Mintraching aufnehmen, um zu klären ob die Anlage die ganze Nacht hindurch beleuchtet werden muss.
1. BGM: Man wird Kontakt mit dem Betreiber aufnehmen.

Fragen aus dem Publikum:

keine