25.02.2019
Gemeinderatssitzung

ISEK 2019 – was ist geplant?

Der ISEK Prozess ist voll im Gange. In Abstimmung mit den Fachplanern wurde eine Bedarfsermittlung für die Jahre 2019 bis 2022 festgelegt und bei der Regierung Oberbayern zur Beantragung  eingereicht. Hier geht es nämlich um die Förderfähigkeit möglicher Planungen von Projekten allein in 2019 in einer Gesamthöhe von 2,3 Mio. Euro, von denen 60% der förderfähigen Projektkosten durch die Regierung übernommen werden. Somit würden auf die Kommune nur noch ca. 925.000 Euro zu kommen, die auch schon im HHJ 2019 bereitgestellt und somit zur Verfügung stünden.
Dem Gemeinderat wurde in der aktuellen Gemeinderatssitzung eine detaillierte Auflistung der beantragten Maßnahmen, aufgesplittet in die schon erwähnten Jahre 2019 bis 2022 vorgelegt. Neben den Kosten für Beratung, Planung und Vorbereitung wurden auch Positionen wie z.B. Abriss der Alten Halle (130t €/2019), Maßnahmen am Mesnerhaus (2 Mio.€/2019), Sanierung der in die Jahre gekommenen Bahnhofs-unterführung und des allgemeinen Bahnhofbereichs mit 600t€ in den Jahren 2019 und 2020 eingeplant. Für die historische Ortsmitte sind bis dato 300t€ in 2020 vorgesehen und für die Bahnhofsstraße allgemein  weitere 400t€ in 2020. Somit würden nach jetzigem Stand im ISEK-Programmjahr und den dann folgenden 3 Fortschreibungsjahren insgesamt gut 3.6 Mio € in die Städtebauförderung investiert werden. Heute stimmte der Gemeinderat einstimmig der Bedarfsermittlung für 2019 zu. Damit ist also der erste Schritt in eine richtige Richtung getan. Neufahrn wächst nicht nur, sondern wird sich in gewachsenen Strukturen nun auch weiter entwickeln.

Wohnen am Bahndamm

Seit Anfang 2017 ist der Bebauungsplan Nr. 123 „Wohngebäude und Erschließungsstraße am Bahndamm“ rechtskräftig. Im westlichen Teil wurden durch die Gemeinde zwei Baukörper und eine Lärmschutzzeile mit integrierten Carports errichtet. Nun möchten die Eigentümer des südlichen Teiles ihre Baugrundstücke auch gerne bebauen. Jedoch würden sie hierbei gerne von der vorgegebenen Bebauung etwas abweichen. Vorgegeben ist für das mittig gelegene Grundstück ein Geschosswohnungsbau mit 2 Vollgeschossen und für das daneben liegende Grundstück, welches noch etwas schmäler zuläuft, ein 3-Spänner mit ebenfalls 2 Vollgeschossen. Die der Bauverwaltung vorgelegte Planung sieht nun aber in beiden Fällen eine Bebauung mit 2 Normalgeschossen und einem zurückgesetzten Dachgeschoss vor. Eine für diesen Bereich verständliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abstandsflächen. Der vorgesehene Carportriegel würde um 2 Stellplätze erweitert werden und von der Gestaltung her sich der nun schon stehenden Carport-/Lärmschutzzeile (2-geschossig) komplett anpassen. Der Gemeinderat beschloss mit 20:2 Stimmen die 1. Änderung des Bebauungsplanes, die nun im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt wird.

Gemeinsamer Grundstückserwerb des Heideflächenvereins

In den Jahren 2006/2007 wurde von allen Mitgliedskommunen des Heideflächenvereins (HFV) ein Grundstück erworben. Hierzu hatten die Gemeinden anteilige Finanzierungsbeiträge an den HFV geleistet. In ihren damaligen Erklärungen, die leider durch alle beteiligten Kommunen unterschiedlich verfasst sind, wurden teilweise aber Begrifflichkeiten verwendet die nach heutiger Prüfung zu Missdeutungen führen könnten. Mehrfach wurde hierbei z.B. der Begriff einer Refinanzierung der Kosten des Erwerbs verwendet. Dieses war aber nie der Grundgedanke des damaligen Kaufes durch den HFV. Der HFV ist nun an die sechs Mitgliedergemeinden herangetreten und hat sie eindeutig gebeten, in ihren kommunalen Gremien einen Beschluss zu formulieren, der die damalige Zuwendung als Zuschuss definiert. Eine Rückzahlung des Zuschusses wäre nicht vorgesehen.
Eine beabsichtigte und in Aussicht gestellte künftige Verteilung von Ausgleichsflächen bliebe davon prinzipiell unberührt. Der Grundgedanke, dass hier für die Mitgliedsgemeinden Ausgleichflächen generiert werden könnten, ist nicht verkehrt. Der Gemeinderat stimmt für eine eindeutige Formulierung wie sie auch seitens des HFV gewünscht wurde.

Plakatierungsverordnung – eigentlich eine eindeutige Angelegenheit

Im Rahmen der letzten großen Wahl stellte sich heraus, dass die gerade neu erlassene Plakatierungsverordnung sich noch nicht so ganz rum gesprochen hatte. Kaum waren die ersten Plakate aufgestellt, gab es seitens der Verwaltung ein großes Rundschreiben an alle Fraktionen. Tenor des Schreibens war es, sich doch bitte an die gerade neu erlassene Plakatierungsverordnung zu halten und keine Plakatständer an Bäumen zu befestigen. Eigentlich auch eine ganz klare Angelegenheit, denn in der Plakatierungsverordnung stand ausdrücklich drin, dass jeglicher Anschlag an Bäumen und an sonstigen Einrichtungen im öffentlichen Straßenraum nicht gestattet ist. Soweit – so gut – aber kurze Zeit später kam es dann seitens der Gemeinde zu einer Aussetzung der Verordnung für diese Wahl, weil eigentlich fast alle politischen Gruppierungen im Ort sich die Bäume aus „Hauptanschlagsort“ ausgesucht hatten, was mit einer konsequenten Umsetzung der Verordnung eigentlich hätte unterbunden werden müssen. Die dem Gemeinderat vorgelegte Änderung sieht nun eine Plakatierung an Bäumen, sogar unter Verwendung von Draht als Befestigungsmaterial vor. Die FREIEN WÄHLER hatten sich während der Sitzung gegen diese Änderung gestellt und nochmals angeregt, sich nochmals Gedanken über sogenannte Plakatwände für Wahlen zu machen. Bei den anstehenden Kommunalwahlen 2020 darf derzeit jede Fraktion 30 Plakate pro Wahl (also 120 Plakate) aufstellen. Eine irrsinnige Flut an Plakaten, die man durch die vorgeschlagenen Plakatwände vermeiden könnte.

Bürgerhaushalt

Der im letzten Jahr beschlossene Bürgerhaushalt in Höhe von 30.000 Euro bekommt nun sein „bürokratisches“ Kleid. Dem Gemeinderat wurde eine mögliche Verfahrensweise für die Umsetzung des Bürgerhaushaltes vorgelegt. Die Verwaltung hatte sich im Vorfeld in anderen Kommunen, die schon seit Jahren einen Bürgerhaushalt mit Erfolg führen, umgeschaut und daraus eine für Neufahrn praktikable Variante erstellt. Einige Gemeinderäte sind weiterhin davon überzeugt, dass Neufahrn einen solchen Bürgerhaushalt gar nicht braucht. Sollten Bürger Verbesserungsvorschläge haben, so könnten diese auf unterschiedlichste Art und Weise an die richtigen Schaltstellen herangetragen werden. Hierfür gäbe es das Bürgertelefon, die Bürgermeistersprechstunde, die öffentliche Gemeinderatssitzung und vieles mehr. Nun wird man aber erstmal 3 Jahre lang ausprobieren, wie in Neufahrn der Bürgerhaushalt angenommen wird. Und ob sich der bürokratische Aufwand eigentlich lohnt.

Bekanntgabe durch den Bürgermeister

In Neufahrn dahoam
Messe für Senioren und die, die es werden möchten

Eine Seniorenmesse in Neufahrn – am 18.05.2019 im OMG können sich Neufahrner Bürger über Themen für Senioren in der Gemeinde informieren. Die Messe soll der Sensibilisierung und der Wahrnehmung dienen. Sie soll netzwerkschaffende Strukturen sowie Angebote darstellen und erklären. Diese Messe wird bestimmt zu einer Bereicherung für den Ort werden.

Fragen aus dem Gremium

Häuser, Johannes (BfN):
Kindergarten Mintraching
Bei einem persönlichen Besuch im Kindergarten Mintraching wurde festgestellt, dass fest verbautes Mobiliar so defekt ist, das beim Öffnen und Schließen der Schränke der Fußboden in Mitleidenschaft gezogen wird. Ob es hier möglich wäre, dass sich der Bauhof dieser Problematik annehmen könnte. Des Weiteren bleibt die Frage offen, warum seit einem ¾ Jahr der Hügel im Garten des Kindergartens gesperrt ist. Hier wurde wohl das Fundament der Rutsche freigetreten. Auch hier die Bitte, ob sich der Bauhof dieses Problems annehmen könne. Die Kindergartenleitung wäre wohl schon an die Gemeinde herangetreten
1. BGM: Die Probleme sind erkannt und die Nachfrage ist absolut berechtigt. Die Verwaltung wird dem nachgehen und sich mit der Kindergartenleitung in Verbindung setzen.