25.03.2019
Gemeinderatssitzung

Gemeinsame Musikschule

Die Verwaltungen der beiden Gemeinden Hallbergmoos und Neufahrn sind seit einiger Zeit im engen Gedankenaustausch in Bezug auf eine gemeindeübergreifende Musikschule als Verein. Derzeit ist die Musikabteilung Bestandteil der VHS Hallbergmoos, die diese Sparte gerne ausgliedern möchte. Dieser Gedankengang lag schon lange in der Luft, es gab diesbezüglich intensive Gespräche mit dem Verband der Bayrischen Sing- und Musikschulen, mit Vertretern des Landesverbandes der freien Musikinstitute Bayerns. Wichtig war es erstmal, die für die derzeitige Musikabteilung der VHS Hallbergmoos möglichen Varianten einer Ausgliederung aufzuzeigen und das für und wider konstruktiv zu besprechen. Hierzu wurden zwei Beispiele angeführt, einerseits die Musikschule der Stadt Freising und andererseits das freie Musikinstitut 3klang e.V. in Freising. Musikinstitute sind in ihrer Organisation „freier“ als Musikschulen. Sie können überwiegend mit Honorarkräften arbeiten und die Maßstäbe der Organisation sind nicht so streng, wie bei einer Musikschule. Musikschulen sind öffentliche gemeinnützige Einrichtungen der musikalischen Bildung, die einen öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen müssen. Sie müssen sich an die staatlichen Vorgaben für das Schulwesen halten. Dieses bezieht sich auf die Beschäftigung von hauptamtlichen Musiklehrerinnen und –lehrer, aber auch das Vorhandensein einer Schulordnung und einem gewissen organisatorischen Aufbau einer Schule. Die zur Entscheidungsfindung gegründete Arbeitsgruppe schlug deshalb beiden Gemeinden vor, einen gemeindeübergreifenden Verein als „Musikschule Hallbergmoos-Neufahrn b. Freising e.V.“ Beide Gemeinden würden dann dem Verein die öffentliche Aufgabe der musikalischen Bildung übertragen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Neufahrn hatte nun die Aufgabe, zu entscheiden ob es zu der Vereinsbildung kommt. Der Tischvorlage wurde einstimmig entsprochen.
Am 16.04.2019 wird es nun zur Gründung des Vereins kommen. Hierzu wollen sich beide Gemeinden auf halben Weg, also in Mintraching, treffen. Für das erste Schuljahr 2019/2020 ist es vorgesehen, dass Hallbergmoos 170 und Neufahrn insgesamt 50 Jahreswochenstunden übernehmen wird. Ein erster Entwurf des Haushaltes geht von einem Ausgaben-Volumen von ca. 360.000 Euro aus. Die Refinanzierung erfolgt über das Unterrichtsentgelt, aber in erster Linie durch Zuwendungen der beiden Gemeinden. Hierbei würde Neufahrn mit einem Betrag von ca. 25.000 rechnen. Die notwendige Entgeltordnung des Vereins wird aber erst im Rahmen der Gründungsveranstaltung festgelegt. Dem vorliegenden Satzungsentwurf ist auch zu entnehmen, dass der Gemeinderat Neufahrn zwei Gemeinderäte als Vertreter bestellen muss, wenn dieser Satzungsentwurf so umgesetzt wird. Mit diesem Verein wachsen beide Gemeinden noch näher zusammen. Und Neufahrn kann nur profitieren, weil derzeit schon viele musikalische Bürger Neufahrns aktiv in der VHS Hallbergmoos ihrem Hobby der Musik nachkommen. Und nun können sie sich größtenteils die Fahrt nach Hallbergmoos sparen und hier in Neufahrn zur „Musikschule“ gehen.

Frau Funke verlässt den Gemeinderat

Mit Frau Ingrid Funke verlässt nach 28 Jahren und 11 Monaten ein langjähriges Gemeinderatsmitglied der FDP-Fraktion den Gemeinderat auf eigenen Wunsch. Frau Funke hatte am 12.02.2019 schriftlich um die Entbindung vom Ehrenamt des Gemeinderates gebeten. Heute hatte der Gemeinderat der Bitte entsprochen und per Beschluss Frau Funke mit Wirkung vom 04.04.2019 von ihrem Amt entbunden. Als Nachrücker steht Herr Dr. Christopher Aichinger aus Giggenhausen schon in den Startlöchern. Er ist als Nachrücker zu berufen. Die Vereidigung erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 29.04.2019. Die Mitglieds- und Stellvertreterfunktionen in den Ausschüssen und Verbänden, die Frau Funke innehatte, übernimmt er Herr Aichinger alle.

Wird Hetzenhausen größer?

In der aktuellen Gemeinderatssitzung ging es um den Bebauungsplan Nr. 88 „Erweiterung des Dorfgebietes in Hetzenhausen am nordwestlichen Ortsrand“. Der betreffende Bebauungsplan wurde am 07.12.2006 rechtskräftig. 5 Jahre später kam es dann zur ersten Änderung des Bebauungsplanes und zwar zu einer Erweiterung mit dem Ziel der Schaffung von Baurecht für ein Einfamilienhaus südlich des bestehenden Bebauungsplanes. Das Verfahren der Änderung wurde jedoch nicht weiter fortgeführt, weil die Eigentümerin nicht bereit war die notwendige Dienstbarkeit für einen Wendehammer eintragen zu lassen. Das Bauleitverfahren ruht seit 2014 und ist somit einzustellen. Mit der 2. Änderung soll nun aber der Bebauungsplan hinsichtlich der Bebauungsart verändert werden. Der Eigentümer hatte in Gesprächen mit dem Landratsamt Freising sogar durchblicken lassen, das eine Erweiterung des Dorfgebietes möglich wäre. Dieses würde aber eine landwirtschaftliche Nutzung voraussetzen, was hier nicht stattfinden wird. Auch der im Bebauungsplan festgelegte Beschluss auf Ausschluss von Wohnbebauung sollte geändert werden. Dieser war aber zum damaligen Zeitpunkt begründet gewesen, weil die durch den Eigentümer geplante Nutzung von einem Gewerbebetrieb mit einer nicht unerheblichen Lärmemission Grundlage für diesen Beschluss war. Nun ging es für den Gemeinderat darum, einen für beide Seiten zufriedenstellenden Beschluss zu fassen. Aus diesem Grund wurde vorab die Einstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und somit die Beendigung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 beschlossen. Um nun auch die gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich der Ortschaft mit untergeordnetem Anteil an Wohnnutzung voran zu treiben, wurde die 2. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen, sodass nun die Änderung der Bauleitplanung im Verfahren nach §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden kann. Beide Beschlüsse wurden mit deutlicher Mehrheit gefasst.

Highlight am Ortseingang Mintaching

Wenn man von Hallbergmoos auskommend nach Mintraching fährt, wird man demnächst durch einen Baukörper der Firma Roland Wölfl empfangen. Rein planerisch betrachtet, wird es ein Eye-Cacher, ein Highlight werden und dem gesamten Ortsbild von Mintraching gut tun. Aber nicht jeder wird mit diesem Gebäude seine Freude haben. In einer der vergangenen Gemeinderatssitzungen war der Bauantrag der Fa. Roland Wölfl schon mal Bestandteil. Hierbei wurde deutlich gemacht, dass der damals geplante Baukörper in zu vielen Punkten nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprach. Der Gemeinderat hatte zum damaligen Zeitpunkt auch herausgestellt, dass man den ortsansässigen Kleinbetrieb gerne im Ort halten möchte und aus diesem Grund hatten sich dann auch der Eigentümer und die Verwaltung erneut an einen Tisch gesetzt. Das dann vorliegende Ergebnis wurde durch den Gemeinderat entsprechend genehmigt, das heißt die Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde beschlossen. Der nun erstellte vorhabenbezogene Bebauungsplan „131“ wirkt sich auf das erteilte Baurecht aus, es ist konkret an dieses Vorhaben gebunden und kann nicht durch Änderungen der Planung oder auf dem Wege der Veräußerung übertragen werden. Der Gemeinderat beauftragte deshalb nun die Verwaltung die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden durchzuführen. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst.

Lärmaktionsplan „Hauptverkehrsstraßen“

In Bayern führt das Bayrische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Rahmen der Amtshilfe eine Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen durch. Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde für den Zeitraum vom 28.02.2019 bis 28.03.2019 festgesetzt. Einige Mitglieder des Gemeinderates fragten sich, ob die Öffentlichkeitsbeteiligung seitens der Gemeinde überhaupt aktiv durchgeführt wurde. Hierzu nahm der Bürgermeister aber sofort Stellung und stellte klar, dass es zu diesem Thema öffentliche Aushänge und eine Seite auf der Homepage der Gemeinde gab. Ob dieses nun als ausreicht zu betrachten ist, mag dahin gestellt sein. In der aktuellen Sitzung wurden der durch die Verwaltung ausgefüllte Fragebogen zum Thema „Lärmaktionsplan Hauptverkehrsstraße“ besprochen und in einem Punkt angepasst. Ziel der Gemeinde ist es weiterhin, den Durchgangsverkehr für LKWs zu minimieren und weitere Schallschutzvorrichtungen zu bekommen.

Hetzenhausen bekommt neue Straßennamen

Ab dem 01.07.2019 wird es in Hetzenhausen drei neue Straßennamen geben. In der aktuellen Sitzung wurden die durch den Ort vorgeschlagenen Namen vorgestellt und beschlossen. Kurz vor der Abstimmung hatte der zuständige Ortssprecher die Möglichkeit den seitens der Anwohner gewünschten Straßennamen „Angerweg“ nochmals zu begründen. Seitens der Verwaltung wurde in der Tischvorlage eine zu große Ähnlichkeit und damit verbundenen Verwechselungsgefahr mit der Straße „Am Anger“ in Neufahrn vorgebracht, sodass der Straßenname „Flurstraße“ auch zu Abstimmung gebracht wurde. Der Gemeinderat stimmte aber mit 16-8 Stimmen für den Angerweg. Somit  werden also die Hauptstraße und die Fürholzer Straße wie folgt umbenannt.
Die Quer durch den Ort verlaufenden Straßen werden nur noch einen Straßennamen tragen und ab dem 01.07.2019 in „Von-Reuental-Straße“ umbenannt. Die Stichstraße „Hauptstraße 3, 3a, 3b und 5“ wird zur „Sommerstraße“ und die Stichstraße „Hauptstraße 11, 11a“ wird somit nun zum Angerweg.

Bekanntgaben

Die Verwaltung teilte mit, dass es in Massenhausen demnächst wieder einen Nahversorger geben wird. Ein sogenannter Backshop wird sich in der Freisinger Straße ansiedeln. Nach derzeitiger Planung soll der Shop schon im Mai eröffnen. Sitzmöglichkeiten sollen auch zum Verweilen einladen.

Des Weiteren wurde der Gemeinderat informiert, dass Dr. Kling den Ort verlassen wird. Der Eigentümer der angemieteten Räumlichkeiten möchte diese selbst gewerblich nutzen. Die Bestrebungen der Gemeinde waren da, dem Unfallchirurgen bei seiner Suche nach geeigneten Räumlichkeiten zu helfen. Leider führte das nicht zum gewünschten Erfolg. Dr. Kling wird als Belegarzt an das Klinikum Freising wechseln.

Fragen aus dem Gremium:

Rübenthal (CSU):
Erhöhtes Aufkommen von Müll im Bereich Gymnasium und REWE
Es fällt vermehrt auf, das im Bereich des Gymnasiums und dem großen REWE das Müllaufkommen anscheinend gestiegen ist. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen ob die Anzahl an vorhandenen Mülleimern erhöht werden muss oder ob die Größe der vorhandenen Mülleimer einfach nicht ausreicht.
1. BGM: Eine Prüfung wird stattfinden.